Zweitwohsteuer Hamburg auch für Verheiratette?

Alfred @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5189 Tagen) @ limmpi

Ganz so einfach ist es leider nicht.

Problem Nr. 1:
Es ist nicht ganz deutlich, ob ihr zu Zweit die Wohnung nutzen wollt oder nur einer von euch. Es darf nur 1 sein.

Problem Nr. 2
ist der etwas eigenwillig formuliere § 2 Abs. 5 c):
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht … für Wohnungen, die eine verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist.
und daraus ergibt sich fast nahtlos

Problem Nr. 3,
wenn die Nebenwohnung zeitlich weniger genutzt wird als die gemeinsame eheliche (Haupt-)wohnung. Da weiß ich nicht, wie die Stadt sich konkret verhält. Gilt der Wortlaut oder wird dwieder ausgelgt, weil es nicht so gemeint ist, wie es dasteht.

Noch Fragen>

Umgehen kann man jede Steuer, aber man sollte es rechtskonform tun (anders als Zumwinkel).


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