Ferienhaus

Brigitte @, Mittwoch, 13.09.2006 (vor 6680 Tagen)

Wir haben auf der Insel Usedom ein Ferienhaus gebaut. Dieses wird nur von uns genutzt.Unser Hauptwohnsitz ist in Berlin. Mein Mann ist bereits Rentner und will die Sommermonate dort wohnen bleiben. Ich arbeite in Berlin und pendle in dieser Zeit hin und her.
Jetzt haben wir uns überlegt ob eine Anmeldung als Zweitwohnung
günstig sein würde. Jetzt kommt die Frage der Steuer.
Muss bezahlt werden oder nicht und in welcher Höhe>

Ferienhaus

Christian @, Mittwoch, 13.09.2006 (vor 6680 Tagen) @ Brigitte

Hallo Brigitte,
ob eine Zweitwohnung gemeldet werden muss oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob die Kommune, auf deren Gebiet die Ferienwohnung sich befindet, eine Zweitwohnungsteuer erhebt oder nicht.
Ist das der Fall>
Wenn nicht, ist bezüglich der Ferienwohnung nichts zu veranlassen.
Wenn ja, ist zu prüfen, ob ggf. die Ferienwohnung zur Haupt- und die Berliner Wohnung nur Nebenwohnung gemacht werden kann - dann fällt keine Zweitwohnungsteuer an. Das ist aber eine Frage der Melderechts und ggf. der Beschaffenheit der Ferienwohnung.

Gruß

Ferienhaus

René ⌂ @, Mittwoch, 13.09.2006 (vor 6679 Tagen) @ Christian

» ob eine Zweitwohnung gemeldet werden muss oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob die Kommune, auf deren Gebiet die Ferienwohnung sich befindet, eine Zweitwohnungsteuer erhebt oder nicht.

Definitiv falsch! Du bist - unabhängig von dieser Steuer - aufgrund des im jeweiligen Bundesland geltende Meldegesetz, dich zu melden, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt.

Nur es kostet keine Steuer, so lange so eine Satzung nicht vorliegt. Auch wer ohne der Steuer sich nicht meldet, kann belangt werden.

Ferienhaus

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6679 Tagen) @ René

Ergänzung: Auch die Berliner erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Y.W.

Ferienhaus

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6679 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

» Ergänzung: Auch die Berliner erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Richtig, aber vom Typ Melderecht und mit einem 2005 höchstrichterlich festgestellten Geburtsfehler aller derartiger Satzungen.
Wenn ich im konkreten Fall alles richtig verstanden habe:

Ich arbeite in Berlin und pendle in dieser Zeit hin und her.

trifft dann zu:
Melderecht: Hauptwohnung auf Usedom, Nebenwohnung in Berlin.
ZWStRecht: Erstwohnung auf Usedom, (Erwerbs-)Zweitwohnung in Berlin.
Die Zweitwohnung eines verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Berufstätigen, dessen Familienwohnung sich außerhalb der Gemeinde/Stadt befindet, darf nach Berliner Recht (>) nicht besteuert werden.

Viele Grüße

Ferienhaus

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6679 Tagen) @ René

Hallo René,
» » ob eine Zweitwohnung gemeldet werden muss oder nicht, hängt
» ausschließlich davon ab, ob die Kommune, auf deren Gebiet die
» Ferienwohnung sich befindet, eine Zweitwohnungsteuer erhebt oder nicht.
»
» Definitiv falsch! Du bist - unabhängig von dieser Steuer - aufgrund des im
» jeweiligen Bundesland geltende Meldegesetz, dich zu melden, wenn es sich um
» eine Nebenwohnung handelt.
»
Bitte beachten: Hier wurde nach denm Melden einer Zweitwohnung gefragt - und eine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung. Ich kann beliebig viele Zweitwohnungen vorhalten, ohne mich für eine einzige nach dem Melderecht mit Nebenwohnung melden zu müssen.
Gruß