Ferienhaus

Christian @, Mittwoch, 13.09.2006 (vor 6680 Tagen) @ Brigitte

Hallo Brigitte,
ob eine Zweitwohnung gemeldet werden muss oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob die Kommune, auf deren Gebiet die Ferienwohnung sich befindet, eine Zweitwohnungsteuer erhebt oder nicht.
Ist das der Fall>
Wenn nicht, ist bezüglich der Ferienwohnung nichts zu veranlassen.
Wenn ja, ist zu prüfen, ob ggf. die Ferienwohnung zur Haupt- und die Berliner Wohnung nur Nebenwohnung gemacht werden kann - dann fällt keine Zweitwohnungsteuer an. Das ist aber eine Frage der Melderechts und ggf. der Beschaffenheit der Ferienwohnung.

Gruß


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