Zweitwohnsitzsteuer
» Meine Frage ist nun, ist das rechtens> Schließlich wohne ich dann schon 2 Monate nicht mehr da und verursache auch keine Kosten in der Gemeinde.
Hier hilft ein Blick in die Satzung. Da steht drin: "Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der Steuerpflichtige die
Zweitwohnung aufgibt.". Diese Regelung ist zwar ungewöhnlich, aber m.E. nicht völlig realitätsfern. Anders herum zahlst du die Steuer auch erst ab April, wenn du im Januar zugezogen bist.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitzsteuer - Möhnesee -
Manu,
13.09.2006
- Zweitwohnsitzsteuer - René, 13.09.2006