Nachweispflicht???

Alfred @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5577 Tagen) @ Jens_LK UE

» Die Verwaltung geht nun davon aus, dass die Eigentümer hier nun !!! 12
» Zweitwohnungen !!! innehat.

Dass das Kassen- und Steueramt von der Annahme ausgeht, alle 12 Wohnungen seien Wohnungen, die von den Eigentümern als Zweitwohnungen innegehabt werden, dürfte (hoffentlich) nicht stimmen, lässt sich aber auch nicht ausschließen.
Wären die Eigentümer Bürger Kölns, könnte das manches - vielleicht - erklären.


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