ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

JuergenS @, Samstag, 16.01.2010 (vor 5624 Tagen)

Hallo,

folgende Situation:

mir gehört eine Wohnung in Nürnberg, arbeite jedoch seit 10/2008 in einer anderen Stadt und habe dort den Hauptwohnsitz gemeldet (mußte sein, da ich ledig bin). Tatsächlich ist dort eine (viel kleinere) Wohnung, die nur unter der Woche genutzt wird. Irgendetwas melderechtliches in Nürnberg habe ich nie unternommen (kann mich ja auch schlecht von meiner eigenen Wohnung abmelden >!).

Nun kam der Vordruck "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer". Was tun > 2007 war mein Einkommen unter 25000€, 2008 auch, aber 2009 nicht mehr. Muß ich also für 2008 Zweitwohnungssteuer bezahlen (weil 25k€ erst ab 1.1.2009 gilt), für 2009 und 2010 nicht und dann wieder ab 2011 >>> Gäbe einen realistischen Ansatz für eine Klage (bisher gibts natürlich keinen Bescheid!) > Soll ich den Erklärungsvordruck ausfüllen > Kann ich die von der Stadt Nürnberg festgesetzte ortsübliche Vergleichsmiete anzweifeln >

viele grüße
JuergenS

ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Alfred @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 5624 Tagen) @ JuergenS

Hallo Juergen,

viele Fragen auf einmal.

Die bei mir übliche Korrektur, wenn das Wort „Wohnsitz“ auftaucht. Ich behaupte einfach mal: Du bist melderechtlich in Stadt X mit Hauptwohnung und in Nürnberg mit Nebenwohnung erfasst; Dein Wohnsitz ist derzeit Nürnberg.

Melderechtlich musstest Du in Nürnberg nichts unternehmen. Ich gehe mal davon aus, dass Du bei der Anmeldung im Meldeschein angegeben hast, die bisherige (alleinige) Wohnung in Nürnberg als Nebenwohnung beibehalten zu wollen. Das hat die Meldebehörde der Stadt X an die Nürnberger weitergegeben und seit dem bist Du im Nürnberger Melderegister mit Nebenwohnung erfasst.

„Nur unter der Woche genutzt“ klingt nach: Am Wochenende bin ich in meiner Nürnberger Wohnung. Dann bist Du für dies Wohnung auch meldepflichtig und hast das wohl ganz korrekt mit/bei der Anmeldung in X erledigt. Wärst Du aus der Nürnberger Wohnung ausgezogen, wärst Du auch nicht meldepflichtig. Eigentümer oder Inhaber einer Wohnung zu sein, ist melderechtlich ohne Relevanz, da kommt es nur auf das Nutzen der Wohnung an.

Zum Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“:
Den musst Du ausfüllen und abgeben. Darauf hat die Stadt N. Anspruch.
Was in den Vordruck gehört oder nicht, kann ich Dir leider nicht sagen, da ich ihn nicht kenne. Sei beim Ausfüllen aber vorsichtig, denn die Fragen sind nicht immer korrekt, da die Stadt selbst nicht weiß, was sie tut. Die Fragen und Antworten in den im Internet zugänglichen, von der Stadt Nürnberg herausgegebenen FAQs sind teilweise falsch, zumindest aber irreführend

Die von der Stadt festgesetzte ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich leicht überprüfen, wenn Du in den Nürnberger Mietspiegel guckst. Passt das einigermaßen, dürfte „anzweifeln“ im Sinn von „dagegen klagen“, vergebliche Liebesmühe sein.

In der Frage mit der „bayer. Armutsgrenze“ sehe ich nichts, was Deinen Überlegungen entgegensteht. Aber zur Verwaltungspraxis – die ja noch dazu von Stadt zu Stadt anderes sein kann – ist mir noch nichts bekannt und gerichtliche Entscheidungen liegen auch noch nicht vor.

Ob es einen realistischen Ansatz für eine Klage gibt, hängt davon ab, was Du unter „realistisch“ verstehst und was Du bereit bist, Dir gefallen zu lassen.
Du bist zweifellos Inhaber einer Zweitwohnung. Die Behauptung, das sei die Nebenwohnung in Nürnberg, lässt sich gerichtlich überprüfen, sogar mit einiger Aussicht auf Erfolg. Da kannst Du Dich getrost auf einen Passus in den jüngsten Urteilen des BVerwG berufen.
Hängt im Endergebnis aber dann letztlich davon ab, was die Stadt Nürnberg machen wird, wenn das BVerfG irgendwann seine bisherigen Entscheidungen bestätigt, dass das Anknüpfen an das Melderecht, so wie die Stadt es versteht, verfassungswidrig sei. Ändert das BVerfG seine Rechtsprechung und hält Nürnberg an der ZWSt als einer zulässigen örtlichen Aufwandsteuer fest (was unwahrscheinlich ist) bist Du bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnisse so oder so dran. Also viele Stolpersteine auf dem Rechtsweg.

Prognose: Klage beim VG wird abgewiesen – Antrag auf Berufung beim VGH wird abgewiesen – Verfassungsbeschwerde. Wenn Du unbedingt willst, kannst Du natürlich auch mit einem Widerspruch beginnen, halte ich aber mittlerweile nicht mehr für empfehlenswert.

Also: Wenn der Bescheid im Briefkasten liegt: Klage oder Zahle.

Noch Fragen>

Gruß
Alfred

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JuergenS @, Montag, 18.01.2010 (vor 5622 Tagen) @ Alfred

zunächt: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! bin bei sowas als juristischer nichtschwimmer immer ziemlich planlos ;-)...

ok, es wird wohl darauf hinauslaufen, daß ich das für 2008 bezahlen werde und hoffe, daß sich bis 2011 die ZWSt vielleicht auf wundersame weise erledigt...

vielen Dank nochmal!
Jürgen

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Alfred @, Montag, 18.01.2010 (vor 5622 Tagen) @ JuergenS

» zunächt: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! bin bei sowas als
» juristischer nichtschwimmer immer ziemlich planlos ;-)...

Nicht nur die.

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LionelHutz @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5622 Tagen) @ JuergenS

» 2007 war mein Einkommen unter 25000€, 2008 auch, aber 2009 nicht mehr. Muß ich also für 2008 Zweitwohnungssteuer bezahlen (weil 25k€ erst ab 1.1.2009 gilt), für 2009 und 2010 nicht und dann wieder ab 2011 >>>

Ich habe mich bisher nicht sonderlich mit dem Landesrecht des Freistaates befasst.

Aber trotzdem eine kurze Anmerkung:

Die 25k€-Regelung scheint nur auf Antrag gewährt zu werden. Der Antrag ist wohl an eine Ausschlussfrist gebunden (Art. 3 Abs. 3 S. 7 KAG BY).

Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der ZWS für 2009, weil im Jahr 2008 das Einkommen unter 25 TEuro lag, wäre demnach bis zum 31. Januar 2010 zu stellen.

Da bleiben nur noch ein paar Tage, sonst folgt ev. das böse Erwachen!

Ich muss zugeben, dass die Bayern das etwas verklausuliert ausgedrückt haben. ;-)

Zu beachten ist auch die Regelung des Art. 3 Abs. 3 S. 6 KAG BY, die besagt:

"Die Steuer wird nicht höher festgesetzt als ein Drittel des Betrags, um den die Summe der positiven Einkünfte 25000 € bzw. 33000 € übersteigt."

Das kann durchaus interessant werden, wenn man nur knapp drüber liegt. Auch hier ist der fristgebundene Antrag erforderlich.

Die Zukunft der Zweitwohnungssteuern in Bayern steht zumindest in den Studentenstädten in den Sternen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die Erhebung der Steuer für die Kommunen nicht mehr lohnt. Gerade in Studentenstädten dürfte ein erheblicher Anteil der grds. Steuerpflichtigen den Befreiungstatbestand erfüllen. Da die Befreiung aber nur auf Antrag gewährt wird, entsteht für die Kommunen ein erheblicher Verwaltungsaufwand... Das wird vielleicht bereits das noch frische Jahr 2010 zeigen.

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LionelHutz @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5622 Tagen) @ LionelHutz

» Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der ZWS für 2009, weil im Jahr 2008 das Einkommen unter 25 TEuro lag, wäre demnach bis zum 31. Januar 2010 zu stellen.

Richtig muß es heißen:

Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der ZWS für 2009, weil im Jahr 2007 das Einkommen unter 25 TEuro lag, wäre demnach bis zum 31. Januar 2010 zu stellen.

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Rebell @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5622 Tagen) @ LionelHutz

» Ich habe mich bisher nicht sonderlich mit dem Landesrecht des Freistaates befasst.
Es sei Dirr geraten sich mit der Bayerischen "Zwst- Skandallösung zu befassen!

» Ich muss zugeben, dass die Bayern das etwas verklausuliert ausgedrückt» haben. ;-)
Das kommt davon ,dass in Bayern über den Bayerischen Gemeindetag sehr eigenartige CSU-Sumpfverhältnisse herrschen, da gibt es im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer sogar Millionenschwere Mogelpackungen, die in keinem Bundesland so existieren! Nur selten kommt die Wahrheit ans licht der Öffentlichkeit. In CSU-regierten Kommunen verteidigt man die Zweitwohnungssteuer und in SPD-regierten Kommunen kritisiert die CSU die Zweitwohnungssteuer. Die Reformbeschlüsse für Geringverdiener sollten in erster Linie Wahlgeschenke für die Landtagswahl dienen und zur Bundestagswahl erließ man für Polizisten eine teilweise Aufhebung der Residenzpflicht um diese von der Zwst. zu begünstigen, trotzdem bekam die CSU jeweils ihre Wahlschlappe serviert

» hier ist der fristgebundene Antrag erforderlich.
»Bitte jedes Jahr erneut erforderlich!!
» Die Zukunft der Zweitwohnungssteuern in Bayern steht zumindest in den
» Studentenstädten in den Sternen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die
» Erhebung der Steuer für die Kommunen nicht mehr lohnt.

Diese Auffassung kannst ruhig begraben, denn in Bayern ist die Informationswilligkeit von den Kommunen nicht erkennbar, im Gegenteil man informiert die Betroffenen in den wenigsten Fällen, ja man beruft sich auch die Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger, von wegen hoher Verwaltungsaufwand- die Kommunen weigern sich zu informieren wenn es um die Reform der Geringverdiener geht generell. Auf Anweisung und Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages bedarf es auch nicht eines Zusatzvermerks in der Zwst-Satzung! Von der Befreiungsmöglichkeit wissen die allerwenigsten Bescheid, Presse und Medien nehmen Ihre Aufgaben in den seltesten Fällen war. Informationspflicht ist über Medien nur sehr mangelhaft zu beurteilen!
Ein Rentner mit einer monatlichen Rente von 750.-€ stellt einen Antrag und legt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt vor. Was macht der Sachbearbeiter> Er weist den Antragsteller zurück und verlangt von Ihm einen Steuerbescheid für das betreffende vorletze Jahr. Enttäuscht unternehmen deshalb viele Rentner nichts dagegen, denn für alles nur noch kämpfen > Die meisten sind inzwischen Kampfesmüde und uninformiert, das trifft auch bei vielen Studenten zu!

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Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5622 Tagen) @ Rebell

» In CSU-regierten Kommunen verteidigt man die
» Zweitwohnungssteuer und in SPD-regierten Kommunen kritisiert die CSU die Zweitwohnungssteuer.
Der Fairness halber: Und umgekehrt. Parteipolitisch kann man allenfalls die Aufhebung des Verbots 2004 der CSU anlasten. die sich des Drucks „der Kommunen“ nicht erwehren wollte. Man ist dafür oder dagegen, ganz nach Belieben.

» Auf Anweisung und Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages bedarf es auch nicht eines Zusatzvermerks in der Zwst-Satzung!
Da gibt es allerorten viele solcher internen, lichtscheuen Empfehlungen. Und damit verliert die ZWSt auch ihren Bagatellcharakter. Ein Fall für die Staatsanwaltschaften> Eher für die Politik.
Was das Schicksal der ZWSt in Städten angeht, setzen die Kommunen eindeutig auf Zeit. Ihre Vorgehensweise: Das Gesetz versteht eh keiner, wird sich hoffentlich nur langsam rumsprechen und dazu türmen wir formale Hürden auf. Nichtveranlagungsbescheinigung wertlos, wir erkennen ausschließlich einen Steuerbescheid als Nachweis an (den ein 19-jähriger Student ohne Mühe für sein 17. Lebensjahr vorlegen kann). Usw. und so fort. Steht zwar so nicht in der KAG, aber bei Bedarf ergänzen wir unsere Satzung (notfalls rückwirkend), und dann ist es Recht. Der fragliche Absatz in der KAG erlaubt noch ganz andere Sauereien.
Und was machen die Gerichte> Sie tun, was sie müssen und dürfen: Sie prüfen das Verwaltungshandeln auf der Grundlage eines Rechts, dessen Verfassungsmäßigkeit ja feststeht. Sagte da nicht irgendwann das BVerfG: „Die ZWSt ist eine zulässige …“>
Hinter der Vernebelungs- und Verschleppungstaktik „der Kommunen“ dürfte der Wunschgedanke stehen, dass das angerufene (> – wer weiß da Näheres>) bayer. Verfassungsgericht in ihrem Sinn entscheiden wird. Dass sie selbst genau das missachten, was sie für ihre eigenen Satzungen vehement einfordern, übersehen sie dabei. Der Wille des Gesetzgebers ist in der Änderung des Art. 3 KAG klar erkennbar. Eine andere Auslegung ist nicht möglich>
Die Folgerung für den Gesetzgeber des Landes liegt doch auf der Hand: Das Land hat den Kommunen ein Recht verliehen, das viele missbrauchen. Das bedeutet: Wieder her mit der Lex Hindelang (die war nebenbei vom Ansatz her sogar sozial, um nicht zu sagen: gerecht). Woran würde ein Gesetzentwurf im Landtag denn scheitern> Aber werden sich die Kommunen an die Änderung halten, nachdem sie erst Mal Blut geleckt haben> Die grenzenlose Freiheit des kommunalen Gesetzgebers ...

» Von der Befreiungsmöglichkeit wissen die allerwenigsten
Unwissenheit schützt vor ZWSt nicht.

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Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5621 Tagen) @ JuergenS

Kleine Ergänzung für Dich und alle Betroffenen.

Für Einwohner einer ZWSt erhebenden Kommune in Bayern gilt:

Wer bis 31.01.2010 keinen Antrag für das Steuerjahr 2009 gestellt hat, hat die Frist versäumt und schaut in die Röhre>>> [Sehr geehrte Frau Dr. Motyl: Hier werden Sie geholfen. Ich bedauere Ihnen von Herzen.]

(Fbuo = For bavarian users only)

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Gustav @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5621 Tagen) @ Alfred

» Für Einwohner einer ZWSt erhebenden Kommune in Bayern gilt:
danke Alfred für Deinen Kommentar, dazu noch eine kleine Ergänzung, denn im Normalfalle hätte es in Bayern aus finanziellen Überlegungen keine Aufhebung des Verbot geben dürfen ohne die seit 1988 als Ersatzeinnahmen geregelte Praxis der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze - eine rein Bayerische Regelung- abzuschaffen. Entweder oder aber bitte nicht beides zulassen. Somit stehen den Bayerischen Kommunen aus den 50 000 Ferienwohnungen jährlich 26 Mio Euro an Zweitwohnungssteuer plus 35 Mio Euro(Zahlen f. 2005) an Schlüsselzuweisungen zur Verfügung. Hinzu kommt noch, dass es für die Doppelmoralischen Ungerechtigkeiten keinen Landtagsbeschluss dafür gibt. Die uninformierten Oppositionsparteien stimmten dem Verbot zu, ohne jedoch von der Existenz der seit 1988 bestehenden bayerischen Sonderregelung informiert zu sein. Normalerweise sollte der Wähler auf die Oppositonsarbeit vertrauen können, aber hier weit gefehlt, die SPD = die eigentliche Partei der Neider, die Freien Wähler = Partei der Kommunen in Bayern denn über 600 Bürgermeister verkörpern diese Partei unterstützend als deren Sprachrohr - also auch nichts für das dümmliche uninformierte allgemeine Volk, die FDP = die Partei der großen Sprüche, nimmt die Abschaffung der Bagatellsteuern in ihr Wahlprogramm 2008 auf und erlärt nach der Landtagswahl, man hätte im Koalitionsvertrag sogar viel erreicht und die Evaluierung 2010 verankert, was schlichtweg entweder verlogen ist oder schmeichelhaft als Unwahrheit bezeichnet werden darf. Die Evaluierung ist richtigerweise bereits ohne jeglich FDP-Beteiligung schon 3 Monate vor der Landtagswahl bei der Verabschiedung des Reformgesetzes für Geringverdiener verabschiedet worden. Wenn eine Partei sich der Sache neutral und mit Vernunft annimmt dann sind es nur einzelen Persönlichkeiten aus der Reihe der grünen Fraktion. Die CSU drückt sich bei jeder Gelegenheit auch nur eine Möglichkeit zu einer offenen Diskussion zu bieten, ähnliches Verhalten ist bei allen Tourismuslobby-Bürgermeistern vom Bodensee bis zum Königssee zu registrieren. Entweder ist es Feigheit oder Arroganz!

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Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5621 Tagen) @ Gustav

» auf und erlärt nach der Landtagswahl, man hätte im Koalitionsvertrag sogar viel erreicht und die Evaluierung 2010 verankert,
Es ist die Wahrheit, ohne die FDP hätte eine allein regierende CSU es bestimmt nicht in einem Koalitionsvertrag verankert.

Entweder ist es Feigheit oder Arroganz!

Möglicherweise, aber wohl eher beides. Das eine schließt das andere nicht aus. Was ist mit Gier und/oder Dummheit> Auch denkbare Erklärungen.

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Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5621 Tagen) @

Danke

» bayerischen Sonderweg,
den hoffentlich noch viele Bundesländer betreten werden.

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Soraya @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5621 Tagen) @

» Schreibe René an, dass er es einstellt auf der zentralen Seite, den
» bayerischen Sonderweg, für den Fall, dass er nicht en detail mitliest.

Ich kann es bestätigen, dass bei vielen Kommunen im Oberallgäu man sich weigert die Betroffenen zu informieren, die Gemeinde Scheidegg, Oberstdorf und noch viele weitere sind der Meinung: wer einen Antrag stellt zur richtigen Zeit hat eventuell Aussicht, dass dieser bearbeitet wird. Die Stadt Sonthofen, Sachbearbeiter Scheidnagel hat schon bald nach Bekanntwerden alle von der Unfug-Abzocke-Betroffenen angeschrieben und auf die Befreieungsmöglichkeit hingewiesen, so ein Vorgehen kann noch, für steuerzahlende Gäste mit Anstand und Gastfreundschaft bezeichnet werden aber die restlichen Tourismuslobbykommunen wollen doch nur an das Geld der Fremden gelangen.Die Satzungen sind ursächlich für die Ungerechtigkeit, denn eine Befreiung wird nur erteilt über einen Vertrag mit einer raffgierigen Vermietungsagentur( 20 bis 25 % Einkommensanteil aus der Vermietung)wenn eine Eigennutzung ausgeschlossen ist, je öfter der Inhaber seine eigene nicht gestohlene oder geraubt Wohnung nutzen möchte wird er immer stärker zur Kasse gebeten. Im Grunde will man die Zweitwohnungsbesitzer mit der Steuer so vergraulen, dass diese entweder die Wohnung verkaufen, damit andere erwünschte Gäste ins Allgäu kommen, so die Aussage von einem Oberallgäuer intelligenten Bürgermeister in einer Presseveröffentlichung bekundet.Mit der Einführung haben alle nicht viel erreicht hunderte von Ferienwohnungen stehen zum Verkauf oder man gibt diese zur Vermietung frei um Kosten zu sparen. Dadurch wurde der Unmut von den Einheimischen Vermietern stark aufgeheizt gegen diese verhetzten Fremden Vermieter als Wettbewerber. 'Es gibt auch noch einen Bürgermeister im Oberallgäu, so meine Informationen aus sicherer Quelle, der hat sich über den Bayerischen Gemeindetag enorm stark gemacht, dass man bei den Beratungen zur Änderung der KAG für Geringverdienern den unseriös anmutenden Lafontain-Trick mit der Summe der positiven Einkünfte gesetzlich zur Anwendung kommt. Hätte man den sonst üblichen Begriff "zu versteuerndes Einkommen" im Gesetz niedergeschrieben, würde diese Gemeinde auf etwa 70 % der Zwst-Einnahmen verzichten müssen, denn über 70 % der Zweitwohnungsinhaber sind in dieser Gemeinde, wie in vielen Tourismuskommunen, alles Rentner über 60 Jahre alt!

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Alfred @, Mittwoch, 20.01.2010 (vor 5620 Tagen) @ Soraya

» würde diese Gemeinde auf etwa 70 % der Zwst-Einnahmen verzichten müssen, d

Die Armutsgrenze 25/32 kEURO ist natürlich relativ wie alles im Leben. Tatsächlich liegt sie in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 6 KAG (BY) höher. Zwei Beispiele dafür mit Bad Wiessee als Mustergemeinde.

1. Um dort mit dem maximal möglichen Steuersatz zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden, muss ein Ehepaar ohne Kinder mindestens 53.600 EURO jährliche positive Einkünfte haben, sonst wird die Steuer ermäßigt.

2. Ein alleinstehender Saisonarbeiter mit einem Steuersatz von z.B. 1.800 EURO wird "erst" bei jährlichen positiven Einkünften von 30.400 EURO in voller Höhe zur Zweitwohnungsteuer veranlagt.

Vom Grundsatz her kein besonderes Problem, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das o.g. Ehepaar überhaupt nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kann.

Fazit:
Wie soll die Gemeinde da von ihren Schulden herunterkommen. Bitte etwas mehr Mitgefühl.

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Himbim13 @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5613 Tagen) @ Alfred

»
» Fazit:
» Wie soll die Gemeinde da von ihren Schulden herunterkommen. Bitte etwas
»

ZWS Nürnberg / 25k€
Wie soll die Gemeinde da von ihren Schulden herunterkommen. Bitte etwas mehr Mitgefühl!

Verweisend auf meine bereits. am 18.03.2009 zur 2.WhgSt Augsburg „Ulf“, erfolgten Ausführungen möchte ich zu den hier zunächst bisher erfolgten Diskussionsbeiträgen folgendes feststellen.
Wie bereits aus den Beiträgen herausgelesen werden kann wurde bereits richtig festgestellt, dass weder die Parteien, die die Legislative stellen, noch die Oppositionsparteien, bereit sind, in dieser Sache etwas zu ändern. Die Ausrede es könnte nicht in das kommunale Selbstbestimmungsrecht eingegriffen werden wird bereits durch die Geringverdienerklausel insbesondere bei Studenten und die Änderung der Residenzpflicht für Polizeibeamte widerlegt. Die richterlichen Entscheidungen in dieser Steuerangelegenheit ergeben sich von selbst aus dem Amtseid der Richter und den Vorgaben der Legislative (Politik).Wegen der dadurch fehlenden Subjektivität des Subjekts erscheint mir das begehen des Rechtsweges aussichtslos. Zumindest dann, wenn der Rechtsstreit nicht höchst- und letztinstanzlich entschieden wird. Selbst aber dort werden Entscheidungen nicht einstimmig getroffen, da in machen Fällen der Proporz entgegen steht. Wer ist aber finanziell in der Lage diesen Weg zu beschreiten> Es ist ja bekannt, auf hoher See und bei Gericht liegt man in Gottes Hand! Und Recht, bekommt nicht der, der Recht hat, sondern der, der die Macht hat. Deshalb kann bei dieser Sachlage
letztlich nur die Rückbesinnung in Erinnerung gebracht werden, die in der Aussage lautete „ wir sind das Volk“! Der Einzelne ist in dieser Sache ein Strohhalm. Es ist eigentlich schade das der Aufruf des ersten Deutschen Bundespräsidenten „Papa Heuss“ zum Recht des Bürgers zur zivilen Ungehorsamkeit vergessen ist.
Und nun zum Mitgefühl mit den verschuldeten Gemeinden. Als Familienvater habe ich gelernt, dass ich mir nur das leisten kann, was ich auch bezahlen kann. Leider haben das die Gemeindefürsten verlernt. Und, ist es nicht seltsam, dass es Kommunen gibt, die ihren Bürgern zuviel erhobene Steuern zurück erstatten! Die, die die Kommunen Überschulden, einschließlich der Stadt- und Gemeinderäte sollten in Regress genommen werden. Wer heute im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhebung von 5 % fordert sollte gleich bei diesen sicheren Arbeitsplätzen auf den Mond geschossen werden. Aber lassen wir das. kommen wir zu der leidigen Steuer zurück. In dieser Sache frage ich alle Zweitwohnungsteuer Betroffenen, wer nimmt sich Zeit als Zuhörer bei einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht
in München, am Mittwoch den 10.Februar 2010 als Zuhörer dabei zu sein> Es geht hier um einen Präzedenzfall in Form einer Normenkontrollklage plus Revision in Sachen Zweitwohnungsteuer.
Auch, wenn zwischenzeitlich eine Geringverdienerklausel von der Landeslegislative beschlossen wurde,
dürfte für die bisher Betroffenen aber auch Jura Studierende diese Verhandlung nicht uninteressant sein.

Adresse: VG- München, Ludwigstr. 23, Sitzungssaal 3,Beginn 10.00 Uhr. Erreichbar ist die Ludwigstraße über die U-Bahn Linie U 6 oder U 3. Das VG- Gebäude liegt in Nordrichtung vom Odeonsplatz
Eine größere Besucherzahl würde zumindest die Bedeutung eines solchen Verfahrens unterstreichen. Wenn Sie daran Interessierte kennen, steht nichts im Weg diese von dem Termin zu informieren.
mehr Mitgefühl.

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Yvonne Winkler @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5613 Tagen) @ Himbim13

» Adresse: VG- München, Ludwigstr. 23, Sitzungssaal 3,Beginn 10.00 Uhr.
» Erreichbar ist die Ludwigstraße über die U-Bahn Linie U 6 oder U 3. Das VG-
» Gebäude liegt in Nordrichtung vom Odeonsplatz
» Eine größere Besucherzahl würde zumindest die Bedeutung eines solchen
» Verfahrens unterstreichen. Wenn Sie daran Interessierte kennen, steht
» nichts im Weg diese von dem Termin zu informieren.
» mehr Mitgefühl.[/i]

Welche Normen werden denn kontrolliert und inwieweit kann es sich vor dem VG München um eine Revision handeln> Fragen über Fragen.

Was ist an diesem Fall spektakulär, dass man sich dort versammeln sollte>

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Alfred @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5613 Tagen) @ Yvonne Winkler

Vielleicht hilft folgende Information;
- In der Ludwigstr. 23 wohnt der Bayer. VGH
- In der Bayerstr. 30 wohnt das VG München.

Wenn die Normenkontrollklage auch nur annähernd den Stuss anthält wie die bereits abgeschmettterte, ist der nächste Erfolg der Kommunen vorprogrammiert. Aber um was es genau geht, würde mich auch interessieren.

» Was ist an diesem Fall spektakulär, dass man sich dort versammeln sollte>
Spektakulär ist fast alles, was der VGH in Sachen Zweitwohnungsteuer von sich gibt. Das zu erleben wäre sicherlich ein Erlebnis. Aber es ist neben der Zeit- auch eine Entfernungsfrage.

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Alfred @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5613 Tagen) @ Himbim13

» Es ist ja bekannt, auf hoher See und bei Gericht liegt man in Gottes Hand!
Das ist bekannt, ja. Aber wie es mit bekannten Sprüchen halt so ist – sie müssen nicht stimmen. Vor Gericht liegt man, anders als auf hoher See, eben nicht in Gottes sondern in des Richters Hand. Frei nach Trappatoni: „Richter ist nicht Gott“. Könnte denen auch so passen.
Mag sein, dass der Rechtsweg für ausgeschlossen gehalten werden muss. Aber noch ist er offen. Allerdings stellt sich hier manchem die berechtigte Frage: Wie oft muss das BVerfG denn noch entscheiden, dass die Zweitwohnungsteuer, so wie sie derzeit nahezu überall erhoben wird, verfassungswidrig ist> Und keine Sau schert sich darum.
Und da kommt die Politik ins Spiel. Sie ist die gesetzgebende Gewalt (Primat der Politik). Darf man deswegen aber sagen: Politiker sind die Primaten der Politik>

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Rebell @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5612 Tagen) @ Alfred

» Vielleicht hilft folgende Information;
» - In der Ludwigstr. 23 wohnt der Bayer. VGH

Hallo Alfred, Du beweist mal wieder mit Deinem klugen Kopf, denn hier hast Du mal wieder Recht, denn es handelt sich um einen ganz kuriosen Fall, der ist mir längst bekannt, in erster Instanz hat der Kläger Recht bekommen, die Kommune hat den Mut oder glaubt das Recht mit Füssen treten zu können, und hofft wahrscheinlich auf die Entscheidung des VGH-
nicht von ungefähr wurde heute der Termin von 10.00 Uhr auf nachmittags 14.30 Uhr verlegt.
Je mehr Zuhörer sich für diese Normenkontrollklage und die gleichzeitige Behandlung der Revision sich interessieren, bekommen die Richter die Bestätigung, dass das Thema mehr als überdrüssig sich darstellt.

Bitte an alle auf die Terminänderung achten!!!!

Es bleibt nur zu hoffen, dass bei diesem Verfahren der Rechtsbeistand die gleich gute Figur abliefert als die inzwischen weit weg von München versetzte Juristin aus der Erstinstanz!! Aucvh hier kann man über so manche Dinge spekulieren>>>>
Ich werde Dir hoffentlich möglichst noch vor der Verhandlung einige Passagen aus der Klageschrift übermitteln!!! Dazu müssen wir noch etwas gedulden, denn von Seite der Kommune gibts nervöse Reaktionen in Punkto Klageschriften!

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LionelHutz @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5612 Tagen) @ Rebell

Ich stelle mir so einen Verhandlungstermin vor dem BayVGH nicht sonderlich spannend vor.

Ein Unbeteiligter, der die Schriftsätze und das Urteil der Vorinstanz nicht kennt, könnte schnell überfordert sein.

Da hier ja anscheinend einige die Rechtssache genauer kennen, sie als "Präzedenzfall" bezeichnen und für den anberaumten Termin die Werbetrommel rühren, wäre es vielleicht angebracht, die Rechtssache kurz darzustellen. Dann könnten die von einer ZwSt Betroffenen selbst entscheiden, welche Relevanz das Verfahren für sie hat.

Essentielle Infos wären z.B.:
Aktenzeichen des Verfahrens beim BayVGH. Gericht und Aktenzeichen der Vorinstanz. Sachverhalt. Entscheidung der Vorinstanz. Tragende Entscheidungsbegründung der Vorinstanz. Geltendgemachte Revisionsgründe. Gegenstand der Normenkontrolle (Gegen welche Rechtsnorm richtet sich das Verfahren und mit welcher Argumentation).

Ist schon gut möglich, dass in dem Verfahren in Bezug auf die ZwSt spannende und grundsätzliche Fragen auf den Tisch kommen, nur werden die sich dem uninformierten Zuhörer einer Verhandlung wohl eher nicht erschließen. Das Gericht gibt den Zuhörern üblicherweise keine Einführung in den Stoff der Verhandlung.

Für die Infos zu dem Verfahren würde sich wohl auch ein neuer Thread anbieten.

» Es bleibt nur zu hoffen, dass bei diesem Verfahren der Rechtsbeistand die gleich gute Figur abliefert als die inzwischen weit weg von München versetzte Juristin aus der Erstinstanz!! Aucvh hier kann man über so manche Dinge spekulieren>>>>

Wer hat den Rechtsbeistand der Vorinstanz denn weit weg von München versetzt> Das müsste man zunächst wissen, bevor man anfängt zu spekulieren...

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Alfred @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5612 Tagen) @ Rebell

Ich nehme mal an, dass es sich um eine Ferienwohnung handelt, die da in 1. Instanz „freigesprochen“ wurde.
Damit die Enttäuschung nicht all zu groß wird: Sollte es sich bei der Erstinstanz um das VG München handeln, könnte es ein Debakel für den Kläger werden werden. Obwohl ich bei der Zweitwohnungsteuer natürlich jeder Kommune wünsche, dass sie mit ihren Anträgen nur Rohrkrepieerer produziert.

Aber „Normenkontrolle“ - das klingt so offiziös, dass ich eine Gänsehaut kriege. Die wurden in Bayern bisher alle versiebt. Dort weiß man inzwischen sogar beim VGH (das "V" steht für Verwaltungs), was Innehaben bedeutet. Das hat sich vielleicht sogar bis zum bayer. IM rumgesprochen, für den Nutzen und Innehaben (zumindest in der Vergangenheit) keinen Unterschied macht(e).

Trotzdem wäre es interessant, die Eckpunkte der Berufung zu kennen. Interessant auch, warum der Rechtsbeistand im Ausgangsverfahren versetzt wurde>

Ich bleibe lieber bei meiner historischen Betrachtungsweise – die Satzung der Stadt Überlingen war 1983 verfassungswidrig, sie ist es heute noch. Keine einzige mir bekannte bayer. Satzung entspricht den Vorgaben des BVerfG und hätte nicht einmal 1983 Bestand gehabt. Aber das interessiert ja keine Sau – weder in BY noch sonst wo in der Republik (Ausnahmen gibt es natürlich einige wenige), denn in das hehre, den Kommunen leihweise überantwortete Steuererfindungsrecht darf nicht beschädigt werden.
Ansonsten:
Zuhörer können eine fatale Wirkung haben. Da gibt es Richter, die vor Publikum zu Höchstform auflaufen.

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Himbim13 @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5612 Tagen) @ Alfred

. Zwei Beispiele dafür mit Bad Wiessee als Mustergemeinde.
Alfred20.01.2010, 16:47

@ Soraya ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenzeantworten Zu Alfred 20.10.2010 Bad Wiessee vorbildliche Kommune-

Ha, Ha !
Zur Orientierung erlaube ich mir die Antragsunterlagen der Gemeinde Bad Wiessee den Betroffenen
Zur Kenntnis zu bringen.;-)

Stellt Euch vor, die ganze Studentenschaft in München, Augsburg, Nürnberg und was weis ich nicht wo noch, sowie alle Betroffenen sind sich einig und beantragt, ob berechtigt oder unberechtigt Erlass oder Minderung der Nebenwohnungssteuer. Entweder würden dann die Hungergemeinden lahm gelegt werden, oder zur Bewältigung der Anträge wird einen hochdotierten Parteispezi einstellen.
Hoch die Bürokratie s. w. folgt: :
GEMEINDE BAD WIESSEE
SachbearbeiterIin
Hausanschrift
Zimmer
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
Offnungszeiten
Bad Wiesseer
Leobner Martha
Sanktjohanserstraße 12
83707 Bad Wiessee
E06
08022/8602-45
0802218602-48
m.leobner@bad-wiessee.de
www.bacl-wiessee.de
Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr,
Ci 14.00-18.00 Uhr
Betreff: Herabsetzungsantrag .der Zweitwohnungssteuer 2010
in der Anlage übersenden wir Ihnen einen Befreiungs- und Herabsetzungsantrag für die
Zweitwohnungssteuer, den Sie bitte vollständige ausfüllen, die entsprechenden Unterlagen beilegen
und unterschrieben an uns zurücksenden.
Ohne den entsprechenden Unterlagen können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.

Zudem bitte ich Sie hiermit um Übersendung des Einkommensteuerbescheides 2009 bis spätestens
31.05.2010, um die Herabsetzung der Zweitwohnungssteuer des Jahres 2009 endgültig prüfen zu
können.
Mitfreundlichen Grüßen
Leobmer
Bankverbindungen
Geldinstitut
KSK Miesbach-Tegemsee
Dresdner Bank
Postbank MOnchen
BLZ
71152570
7008000O
70010080
Konto
201483
640833300
22222803
Geldinstitut
Hypovereinsbank
RaiffeisenbankBad 'MessH
Seite 1 von 1
BLZ
71120078
70169383
Konto
2070159700
700800
-

..,
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1:
Antragsteller/in
Vor- und Nachname/n Ort, Datum
Anschrift
Derzeit ausgeübte Berufstätigkeiten
Gemeinde Bad Wiessee
Steuerstelle
Sanktjohanserstraße 12
83707 Bad Wiessee
Befreiungs- und Herabsetzungsantrag für die Zweitwohnungssteuer
Für das Steuerjahr beantrage/n ich/wir wegen geringen Einkommens die Befreiung
von der Zweitwohnungssteuer oder deren Herabsetzung nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 - 8 des
Kommunalabgabengesetzes.
Zutreffendes ankreuzen:
o Ich / Wir wurde/n für das Jahr (vorletztes Jahr vor dem Steuerjahr) vom
Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt.
Weitere Angaben dazu folgen in der beigefügten Erklärung, Blatt A.
o Ich I Wir wurde/n für das Jahr (vorletztes Jahr vor dem Steuerjahr) nicht zur
Einkommensteuer veranlagt. Weitere Angaben dazu folgen in der beigefügten
Erklärung, Blatt B.
o Ich I Wir werden in im Steuerjahr voraussichtlich ein geringeres Einkommen haben.
Weitere Angaben dazu folgen in der beigefügten Erklärung, Blatt C.
Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner/unserer Angaben in
diesem Antrag.
Antragsteller -Unterschrift/en
Bitte beachten:
Alle Angaben in den beigefügten Erklärungen sind durch die dazu ergangenen
Bescheide, Rentenanpassungsmitteilungen, Kontoauszüge, Sparbücher,
Bankbestätigungen etc. in beglaubigter Kopie zu belegen.
Antragsteller/in
Vor- und Nachname/n Ort, Datum
Anschrift
Erklärung
Blatt A
zum Befreiungs- und Herabsetzungsantrag
für die Zweitwohnungssteuer im Steuerjahr
Ich erkläre/ Wir erklären:
Meine / Unsere Einkünfte im Jahr (vorletztes Jahr vor dem Steuerjahr) waren:
Einkunftsarten:
(Zutreffendes ankreuzen)
o Positive Einkünfte gemäß
Einkommensteuerbescheid:
Ehemann /
Lebenspartner/in:
Ehefrau /
Lebenspartner/in:
€ €
o Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland
gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im
Ausland
€ €
o Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland,
soweit zur Abgeltungssteuer veranlagt,
(z.8. Bankkonten, Sparbücher, Anlagekonten,
Wertpapiere, Aktien, Bausparverträge) gemäß
rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im
Inland
€ €
o Nichtsteuerpflichtiger Anteil der Renten
nach § 22 EStG gemäß rückseitiger Aufstellung
und Rentenanpassungsmitteilung/en:
o keine Einkünfte aus Renten
€ €
o Sonstige Einkünfte gemäß rückseitiger
Aufstellung:
o Keine sonstigen Einkünfte
€ €
o Wir waren im Jahr (vorletztes Jahr vor dem Steuerjahr) verheiratet bzw.
eingetragene Lebenspartner und lebten nicht dauernd getrennt. .
o Wir sind im Steuerjahr verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartner/innen und
leben nicht dauernd getrennt.
Der Einkommensteuerbescheid und die Belege zu den anderen Einkünften sind in
beglaubigter Kopie beigefügt.
Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Erklärung
einschließlich der rückseitigen Aufstellungen und der beigefügten Kopien.
Antragsteller -U nterschrift/en
AufstellungderEinzelpositionen zu den vorderseitig angekreuzten Einkunftsarren
(hier alle Einzelpositionen anführen)
-
i.
Einkunftsart Identitizierbare Beschreibung der Einzelpositionen; Betrag €
(z.B. Aktiengesellschaft, Stückzahl, Nennwert je Aktie,
Wertpapier-Kennnummer)
..-.. '.. . - .
--. -
I
I
I
I
I
I
I
Antragstellerlin
Vor- und Nachname/n Ort, Datum
Anschrift
Erklärung
Blatt B
zum Befreiungs- und Herabsetzungsantrag
für die Zweitwohnungssteuer im Steuerjahr
Ich erkläre I Wir erklären:
Meine I Unsere Einkünfte im Jahr (vorletztes Jahr vor dem Steuerjahr) waren:
Einkunftsarten:
(Zutreffendes ankreuzen)
Ehemann I
Lebenspartner/in:
Ehefrau
Lebenspartner/in:
I
I
III
i
I
I
I
II
o Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland
gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland
o Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland,
(z.B. Bankkonten, Sparbücher, Anlagekonten,
Wertpapiere, Aktien, Bausparverträge) gemäß
rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland
o Einkünfte aus Renten gemäß rückseitiger
Aufstellung: o Keine Einkünfte aus Renten
o Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbs-
Tätigkeit gemäß rückseitiger Aufstellung: o Keine Einkünfte aus Lohn oder Gehalt
o Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit,
(auch Land- und Forstwirtschaft) gemäß
rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
o Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Vermietung Verpachtung
o Einkünfte aus Sozialleistungen, Arbeitslosengeld,
Hartz IV, Wohngeld, Krankengeld
gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Sozialleistungen
o Sonstige Einkünfte gemäß rückseitige rAufstellung:
o Keine sonstigen Einkünfte
€ €
€ €
€ €
€ €
€ €
€ €
€ €
€ €
o Wir waren im Jahr (vorletztes Jahr vor dem Steuerjahr) verheiratet bzw. eingetragene
Lebenspartner und lebten nicht dauernd getrennt.
o Wir sind im Steuerjahr__- verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartnerlinnen und leben nicht
dauernd getrennt.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes
die Belege zu den Einkünften sind in beglaubigter Kopie beigefügt.
Ich versichere I Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Erklärung einschließlich der
rückseitigen Aufstellungen sowie der beigefügten Kopien.
vom und
Antragsteller -Unterschriften
--
Aufstellung der Einzelpositionen zu den vorderseifig angekreuzten Einkunftsarten
(hier alle Einzelpositionen anführen)
Einkunftsart Identifizierbare Beschreibung der Einzelpositionen;
(z.8. Aktiengesellschaft, Stückzahl, Nennwerte Aktie,
Wertpapier-Kennnummer
Betrag €
Antragsteller/in
Vor- und Nachname/n Ort, Datum
Anschrift
Erklärung
Blatt C
zum Befreiungs- und Herabsetzungsantrag
für die Zweitwohnungssteuer im Steuerjahr
Ich erkläre / Wir erklären:
Meine / Unsere Einkünfte im Steuerjahr
Einkunftsarten:
(Zutreffendes ankreuzen)
werden voraussichtlich sein:
Ehemann /
Lebenspartner/in:
Ehefrau /
Lebenspartner/in:
o Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland
gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ausland
o Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland,
(z.B. Bankkonten, Sparbücher, Anlagekonten,
Wertpapiere, Aktien, Bausparverträge) gemäß
rückseitiger Aufstellung:
oKeine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Inland
o Einkünfte aus Renten gemäß rückseitiger
Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Renten
o Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbs-
Tätigkeit gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Lohn oder Gehalt
o Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit,
(auch Land- und Forstwirtschaft) gemäß
rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
o Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Vermietung Verpachtung
o Einkünfte aus Sozialleistungen, Arbeitslosengeld,
Hartz IV, Wohngeld, Krankengeld
gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine Einkünfte aus Sozialleistungen
o Sonstige Einkünfte gemäß rückseitiger Aufstellung:
o Keine sonstigen Einkünfte
€ €
€ €
€ €
€ €
€ €
€ €
€ €
€ €
o Wir waren im Jahr (vorletztes Jahr vor dem Steuerjahr) verheiratet bzw. eingetragene
Lebenspartner und lebten nicht dauernd getrennt.
o Wir sind im Steuerjahr verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartner/innen und leben nicht
dauernd getrennt.
Die Belege zu den Einkünften sind in beglaubigter Kopie beigefügt.
Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Erklärung einschließlich der
rückseitigen Aufstellungen sowie der beigefügten Kopien.
Antragsteller -Unterschriften
Aufstellung der Einzelpositionen zu den vorderseitig angekreuzten Einkunftsarten
(hier alle Einzelpositionen anführen)
Einkunftsart Identifizierbare Beschreibung der Einzelpositionen; Betrag €
(z.B. Aktiengesellschaft, Stückzahl, Nennwert je Aktie,
Wertpapier-Kennnummer)

ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Alfred @, Freitag, 29.01.2010 (vor 5612 Tagen) @ Himbim13

» Zwei Beispiele dafür mit Bad Wiessee als Mustergemeinde.
» Alfred20.01.2010, 16:47
»
» Zu Alfred
» 20.10.2010 Bad Wiessee vorbildliche Kommune-
» Ha, Ha !
Wie ohne weiteres ersichtlich, habe ich die Satzung Bad Wiessees für meine Beispiele als Muster zugrunde gelegt. Von „vorbildlicher“ Kommune war da nicht Rede. Wenn übehaupt, Vorbild allenfalls in dem Sinne: "Niemand ist so schlecht, dass er nicht wenigstens als abschreckendes Beispiel dienen könnte".
Allerdings halte ich die Staffelmiete in Bad Wiessee in ihrer Staffelung für fairer als die Art und Weise wie sie z.B. in Leipzig angesetzt ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich die Wiesseer Satzung deswegen auch nur annähernd für gut befinde. Sie beruht auf der Mustersatzung des bayer. Gemeindetages und ist verfassungswidrig (BVerfG 1983).

» ... zur Bewältigung der Anträge wird einen hochdotierten Parteispezi einstellen.
Was ja durchaus in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben könnte. Die ZWSt als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme allgemein und zur Versorgung ausgemusterter Partei“freunde“ im besonderen.

ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Himbim13 @, Samstag, 30.01.2010 (vor 5610 Tagen) @ Alfred

28.01.2010, 07:42

@ Himbim13 ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Wie oft muss das BVerfG denn noch entscheiden, dass die Zweitwohnungsteuer, so wie sie derzeit nahezu überall erhoben wird, verfassungswidrig ist> Und keine Sau schert sich darum.

Sehr geehrter Herr Alfred, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) benennen würden, wo festgestellt ist, dass die jetzige Form der Erhebung der 2.WhgSt Verfassungswidrig ist. Das ursächliche Urteil beinhaltete, dass eine Erhebung einer Steuer dieser Art nicht gegen die Verfassung verstößt, solange eine solche Steuer nicht Bundessteuern tangiert. Ausgegangen wurde seinerzeit von der Scheinbehauptung der Kläger, dass die in Nebenwohnung Gemeldeten der Kommune einen größeren Aufwand verursachen würden.
Soweit eine derartige Sachlage bestehen würde könnte man eine derartige Entscheidung noch nachvollziehen. Meine Bemühungen zu erkunden welche höheren Belastungen einer Kommune durch einen in Nebenwohnung Gemeldeten gegenüber einem mit Hauptwohnung Gemeldeten entstehen, blieben bis auf einen Bürgermeister unbeantwortet. Und dieser teilte mit, dass durch mich kein höherer Aufwand der Kommune entstehen würde. Im Abgeordnetenwatch teilte mir ein Landtagsabgeordneter vor der Landtagswahl auf meine Anfrage mit, die in „Zweitwohnung Gemeldeten“ würden mehr Müll verursachen. Man darf wohl die Frage stellen was für ein IQ man haben muss um in den Bayerischen Landtag gewählt zu werden.
Soweit zu der ursächlichen Begründung der „2.WhgSt.
Anders verhält es sich bei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) in Leipzig.
Hier wird nicht mehr der höhere Aufwand der Kommunen für diese Personengruppe in Ansatz gebracht, sondern der Aufwand den der Inhaber einer solchen Wohnung betreibt. Der Umkehrschluss dieser Begründung beinhaltet in meinen Augen die Devise des „Real existierenden Sozialismus“, „Eigentum ist Diebstahl am Volk“ und rechtfertigt gegebenenfalls auch, wenn nötig, die Enteignung! Stammt die Wortschöpfung „positive Einkünfte“ nicht auch von einem Linken>
Zumindest ist diese Begründung nach meinem Rechtsverständnis eine steuerliche Ungleichbehandlung. Im übrigen habe ich gelernt das nichts isoliert zu betrachten ist sonder alles im Zusammenhang zu sehen und zu beurteilen ist.
Auf meine bisherigen Beiträge darf ich deshalb auch verweisen.

ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Alfred @, Samstag, 30.01.2010 (vor 5610 Tagen) @ Himbim13

1983 – im Überlinger Beschluss -, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, unter welchen Bedingungen eine Zweitwohnungsteuer als örtliche Aufwandsteuer erhoben werden darf. Gleichzeitig hat es die Satzung der Stadt Überlingen für verfassungswidrig erklärt. Diese Beschluss enthält auch etwas detaillierter als sonst das Verständnis des Bundesverfassungsgerichts vom Wesen einer Aufwandsteuer. Der Aufwand, den die Kommunen betreiben, interessiert in Karlsruhe nur am Rande. Au0erdem wäre es ann eine Abgabe für Leistungen der Kommune und keine Steuer. Das ist auch nicht die ursächliche Begründung gewesen. Ursprünglich ging es bei der Zweitwohnungsteuer überhaupt nicht darum, dass die „Zweitwohnler“ etwas in Anspruch nehmen, was die Kommunen bereit gestellt haben – genau das Gegenteil war Bayers Idee.

Von Anfang an ging und geht es bei einer Aufwandsteuer um den Aufwand, den jemand für seinen persönlichen Lebensbedarf betreibt, das ist keine Erfindung des BVerwG. Das hat nur eine andere Auffassung als das Bundesverfassungsgericht (das sagt sinngemäß: Die Verwendung finanzieller Mittel für seinen persönlichen Lebensbedarf ist Ausdruck wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und diese soll durch eine Aufwandsteuer getroffen werden).
Die Grundsatzentscheidung zur ZWSt hat das BVerfG 2005 bestätigt und erneut zwei Satzungen für verfassungswidrig erklärt, die an die melderechtliche Registrierung des Steuerpflichtigen ( Hauptwohnung) anknüpfen.

Was den real existierenden Sozialismus angeht, kann ich da nicht ganz folgen. Steuern gibt es allenthalben auf alles, und wer Aufwand für seinen persönlichen Lebensbedarf betreibt kann/fällt der Besteuerung anheim. Das würde auch für das Halten eines Kanarienvogels gelten – wenn eine Kommune es denn wollte. Und auf die "positiven Einkünfte" kommt es bei einer Aufwandsteuer schon gar nicht an.

Ansonsten Bitte/Empfehlung: Solche Themen in einem eigenen Beitrag abhandeln. Das Anliegen des Fragesteller geht sonst völlig unter.

In eigener Sache empfehle ich mal meinen Beitrag: "Was ist eine Zweitwohnung" - der interessiert auch kaum jemanden.

ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Alfred @, Montag, 28.03.2011 (vor 5188 Tagen) @ Alfred

» Die Armutsgrenze 25/33 kEURO ist natürlich relativ wie alles im Leben. Tatsächlich liegt sie in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 6 KAG (BY) höher. Zwei Beispiele dafür mit Bad Wiessee als Mustergemeinde.
» 1. Um dort mit dem maximal möglichen Steuersatz zur Zweitwohnungsteuer herangezogen zu werden, muss ein Ehepaar ohne Kinder mindestens 53.600 EURO jährliche positive Einkünfte haben, sonst wird die Steuer
ermäßigt.
» 2. Ein alleinstehender Saisonarbeiter mit einem Steuersatz von z.B. 1.800 EURO wird "erst" bei jährlichen positiven Einkünften von 30.400 EURO in voller Höhe zur Zweitwohnungsteuer veranlagt.

Weil einige die Beispiele anscheinend in den falschen Hals gekriegt haben. Deswegen ein paar Erläuterungen mit Berechnungsbeispielen.

Vorab: Im Beispiel ist bei 1. ein Tippfehler: Es muss 54.600 EURO heißen.

Die Beispiel bezieht sich auf Art. 3 Abs. 3 Satz 6 KAG (das steht unmissverständlich so im Posting).
Der lautet:
„Die Steuer wird nicht höher festgesetzt als ein Drittel des Betrags, um den die Summe der positiven Einkünfte 25.000 € bzw. 33.000 € übersteigt.“
Wer die festgelegte Armutsgrenze überschreitet, kann natürlich keinen Antrag auf Befreiung stellen. Er muss die Ermäßigung der Steuer beantragen.
Beispiel 1:
Ein verarmtes Ehepaar soll 7.200 EURO Zweitwohnungsteuer zahlen. Es hatte im Steuerjahr positive Einkünfte von 54.540 EURO. Diese übersteigen somit die Armutsgrenze um 21.540 EURO. Das Ehepaar stellt folglich einen Antrag auf Ermäßigung der Steuer auf 7.180 EURO.
Beispiel 2
Ein alleinstehender Saisonarbeiter soll 1.800 EURO Zweitwohnungsteuer zahlen. Er hatte im maßgeblichen Jahr positive Einkünfte von 30.100 EURO. Diese übersteigen somit die Armutsgrenze um 5.100 EURO. Er stellt folglich einen Antrag auf Ermäßigung der Steuer auf 1.700 EURO.
Beispiel 3:
Ein Ehepaar soll 900 EURO ZWSt zahlen Zweitwohnungsteuer zahlen. Es hatte im maßgeblichen Jahr positive Einkünfte von 35.100 EURO. Diese übersteigen somit die Armutsgrenze um 2.100 EURO. Es stellt folglich einen Antrag auf Ermäßigung der Steuer auf 700 EURO.

Um dies einem Gericht darzulegen, bedarf es keiner Zeugen, das steht im Gesetz.

Wer die Armutsgrenze übersteigt und einen Antrag auf Befreiung stellt, dürfte bei einer schlitzohrigen Verwaltung und einem Gericht, das nur richtet, was ihm geklagt wird, mit Recht Schiffruch erleiden.-

Die Bemerkung
» Vom Grundsatz her kein besonderes Problem, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das o.g. Ehepaar überhaupt nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden kann.
beruht auf der Erfahrung, dass Leute, die mit einer so popeligen Ferienwohnung wie im Beispiel 1 vorlieb nehmen müssen, überhaupt keine Einkünfte haben bzw. nicht bereit sind, diese anzugeben - sie rechnen sich arm und haben nur negative Einkünfte.