Zweitwohnungssteuer

Annegret @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6797 Tagen)

Hallo,
wenn man die Möglichkeit hat, in einem Erklärungsbogen darzulegen, warum man denkt, dass einen diese Steuerpflicht nicht betrifft, kommt das einer Anhörung i.S.d. § 28 VwVfG gleich> Und verstößt die Tatsache, dass ein Student genausoviel Zweitwohnungssteuer zahlen soll, wie ein leistungsfähigerer, nicht gegen das Sozialstaatsprinzip>

Zweitwohnungssteuer

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6797 Tagen) @ Annegret

Hallo Annegret,

bei § 28 VwVfG paase ich.

Zur Leistungsfähigkeit: die Steuer richtet sich nach dem Aufwand für die Zweitwohnung - da lässt sich wohl kein Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip konstruieren. Auch ein Student, der eine Zweitwohnung innehat, muss die Steuer zahlen. Die Frage ist nur: Hat er wirklich eine Zweitwohnung inne> Bei den meisten Studenten ist das - zumindest nach den Maßstäben des BVerfG - nicht der Fall. Ob die Kommunen berechtigt sind, sich über diese Maßstäbe hinweg zu setzen, lässt sich wohl nur gerichtlich klären.

Noch Fragen>

Gruß

Zweitwohnungssteuer

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6797 Tagen) @ Annegret

» Hallo,
» wenn man die Möglichkeit hat, in einem Erklärungsbogen darzulegen, warum
» man denkt, dass einen diese Steuerpflicht nicht betrifft, kommt das einer
» Anhörung i.S.d. § 28 VwVfG gleich> Und verstößt die Tatsache, dass ein
» Student genausoviel Zweitwohnungssteuer zahlen soll, wie ein
» leistungsfähigerer, nicht gegen das Sozialstaatsprinzip>

Im § 28 VwVfG wird die Anhörung eines Beteiligten vor Erlaß eines Verwaltungsaktes geregelt. Da der Steuerbescheid ein Verwaltungsakt ist, liegt hier eine Anhörung nach § 28 VwVfG vor.

Gruß
Yvonne Winkler