ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

knappe81 @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5911 Tagen)

Hallo,

bitte dringend um Hilfe. Habe am WE ein Schreiben des ZFA Nürnberg bekommen. Ich soll einen Auskunftsbogen wg. Nebenwohnung ausfüllen.

Auch den Zeitraum, wann ich die Wohnung innehatte soll ich eintragen.
Ein paar Hintergrundinfos: Von Juni 05- bis Mai 07 war ich in Nbg. mit Hauptwohnsitz gemeldet. Alleinige Mieterin der Wohnung war und ist meine Freundin. Im Mietvertrag war ich nie aufgeführt.
Hab in NRW einen Job gefunden und bin im Sommer 07 dorthin gezogen. Auf dem Einwohnermeldeamt hab ich nichts ausgefüllt..das hat die Dame hinterm Tresen gemacht..vermutlich hat sie mich gefragt ob ich die Wohnung beibehalten werde und ich hab ja gesagt. Kann mich leider nicht mehr daran erinnern. War aber nicht so gewollt.
Seit meinem Auszug kann ich auch nicht über die Wohnung verfügen, wie es eben in dieser Satzung unterstellt wird.
Wohnungsschlüssel hat ausschließlich meine Freundin. Sie ist -wie erwähnt- alleinige Mieterin und zahlt auch die Miete alleine. Sie würde dies -falls nötig auch schriftlich bestätigen-.

Weiterhin hab ich jetzt etwas von dieser bayer. Armutsgrenze gelesen.

Welches Vorgehen wird empfohlen>

a) Rückwirkende Abmeldung des Nebenwohnsitzes (oder ist dann ggf. ein Bußgeld höher als die Zweitwohnungssteuer>)
Bei der Bußgeldproblematik bin ich eben unsicher ob das nur Haupt- oder auch Nebenwohnsitz betrifft.

b) Eine schriftliche Erklärung ans ZFA, dass ich die Wohnung ab Auszug nicht innehatte, so wie es in der Satzung steht und ich zu den Details (Wohnfläche, Nettokaltmiete usw) keine näheren Angaben machen kann, da ich selbst nie Mieter dieser Wohnung war.

Da ich in 2009 diese EK-Grenze unterschreite sollte ich wohl noch fristwahrend einen Antrag auf Befreiung für 2009 stellen, da ich bis dato noch in Nbg. mit Nebenwohnsitz gemeldet bin, oder>

Für Tipps wäre ich dankbar.

ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5911 Tagen) @ knappe81

Vorab:
1. Nicht a) oder b) sondern a) + b) (allerdings mit Modifikationen – dazu später).
2. Die bayerische Armutsgrenze soll erst für ZW-Steuern ab 1.1.09 gelten, für Dich also mit ziemlicher Sicherheit unergiebig.
3. Wer falsche melderechtliche Angaben macht, muss immer mit einem Bußgeld rechnen, diesbezüglich sollte es für Dich keine Ungewissheit geben. Ob das bei Dir so berechtigt wäre, kann ich aus Deinen Angaben nicht erkennen. Wäre näher zu prüfen. Ergibt sich evtl. schon aus meinen Fragen.

Zum Sachverhalt ein paar Fragen:
1. Ist meine Annahme richtig, dass es in NRW war, wo Du „vor dem Tresen gestanden hast.>
2. Mal salopp gefragt: War es so, dass Deine Freundin Dich jederzeit aus der Wohnung hätte schmeißen können (warum spielt keine Rolle) und Du hättest gehen müssen> Oder hättest Du dagegen klagen können>
3. War Deine melderechtliche Hauptwohnung in NRW eine Miet- oder Eigentumswohnung> Oder was anderes>

Eine Zusatzfrage (für die Sache nicht wichtig, aber für mich persönlich):
Franken ist nicht Bayern, aber es gehört immerhin dazu. Dass man Bayern ggf. verlassen muss, um seine Brötchen woanders zu verdienen, mag sein, wenn es auch schwer vorstellbar ist. Aber hast Du nicht wenigstens ab und zu Sehnsucht nach Bayern oder Franken oder Nürnberg> Nach der Freundin frage ich nicht.

ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

knappe81 @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5911 Tagen) @ Alfred

Besten Dank für die Antwort.
Um auf deine Fragen einzugehen:
Geltendmachen der Unterschreitung der Armutsgrenze wäre doch schon sinnvoll, da ich ja immernoch gemeldet bin u.
die ZWS dann von 06/07 bis lfd. (also auch 2009) verlangt wird oder>

Zu 1.) Tresen war in NRW#
Zu 2.) wir führen eine WE-Beziehung mit wechselseitigen Besuchen. Habe aber keine eigenen Möbel in der Wohnung...wenn sie wollte hätte sie mich nicht reinlassen müssen..also ohne ihren Willen kann ich nicht über die Wohnung verfügen. Dagegen klagen> Bei wem> Eher nicht.
Es ist ihre Wohnung...und es war schon immer ihre Wohnung. Hab diesbzgl. keinerlei Rechte.
3. aktuelle Hauptwohnsitz in NRW ist eine Mietwohnung.
Meine Wohnung...mein Mietvertrag.


Zur Off-Topic Frage: Komme ursprünglich aus dem Bonner Raum. Von daher ist es für mich nicht sooo hart. Aber da ich gelegentlich noch in Nbg. bin, hab ich der Stadt ja nicht ganz den Rücken gekehrt.
Würde auch wieder zurückkehren...wenn ich einen Job fände...

Wie geh ich nun vor> Was schreib ich in den Auskunftsbogen>
"Kann keine detaillierten Angaben machen mangels Mietvertrag"
wird dann einfach vom ZFA geschätzt und mir eine Mega-Steuer aufgebrummt>

Soll ich mich nun rückwirkend abmelden oder nicht>

Ist es grds. üblich, dass das ZFA den Zeitraum nicht benennt und ich diesen eintragen muss>!

Für Antworten besten Dank im Voraus

ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5911 Tagen) @ knappe81

Vorweg: Nicht zu viel Persönliches schreiben.
Denke bitte immer daran, dass hier Leute unerkannt mitlesen können, die sich eigentlich dafür schämen müssten.

Zur Sache:

Du musst zwischen Melderecht und Zweitwohnungsteuerrecht trennen. Im Melderecht hat die ZWSt nichts zu suchen – sie stört eher. Im Zweitwohnungsteuerrecht ist das Melderecht m.E. zwar nicht völlig bedeutungslos, wird aber in der Nürnberger Verwaltungspraxis und auch in der deswegen verfassungswidrigen Satzung in unzulässiger Weise einbezogen.

Zuerst zum Melderecht:
1. Da Du mit Deiner Freundin noch zusammenlebst, ist Deine melderechtliche Situation auf keinen Fall falsch.
2. Nach Deiner Schilderung sehe ich das so: Du bist nicht ausgezogen und mit Nebenwohnung richtig gemeldet, da Du in NRW arbeitest und Dich dort vorwiegend aufhältst. Du musst Dich in N also nicht abmelden, es wäre m.E. sogar melderechtswidrig.
3. Du kannst Dich aber auch auf den Standpunkt stellen, Dich nur noch besuchsweise in Nürnberg aufzuhalten. Dann wäre eine Abmeldung der Nebenwohnung richtig. Aber nicht rückwirkend, sondern „ab sofort“ und die Begründung wäre: Ich bin am … ausgezogen und halte mich nur noch besuchsweise dort auf.
4. Was stimmt/eher zutrifft, weißt Du selbst, ich kann es nicht beurteilen.
5. So oder so, ein Bußgeld wegen einer Melderechtswidrigkeit hast Du nicht zu befürchten.

Zur Zweitwohnungsteuer:
1. Wie von Dir geschildert, bist Du zweifelsfrei Nutzer einer Nebenwohnung in N. und Inhaber einer melderechtlichen Hauptwohnung in NRW, die du als einzige Wohnung „innehast.
2. Deine Nebenwohnung in Nürnberg ist nach der Satzung der Stadt keine Zweitwohnung und Du hast sie auch nicht inne.
3. Für Dich besteht keine Steuerpflicht, da Du nicht „Inhaber einer Zweitwohnung“ bist, nur Nutzer einer Nebenwohnung.
4. Bisher hast Du Dich nicht satzungswidrig verhalten, da Du der Anzeigepflicht nachgekommen bist. Ein Bußgeld hast Du nicht zu befürchten, aber es geht ja weiter.

Zum „Auskunftsbogen“
1. Ich nehme mal an, dass es sich dabei um den amtlichen Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ handelt, und Du zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurdest. Dieser Pflicht musst Du gem. Satzung nachkommen.
2. Persönlich würde ich zuerst Mal die Stadt schriftlich bitten, mich von dieser Pflicht zu entbinden und erst wenn sie das nicht tut, den Bogen ausfüllen und zurück geben (Formulierung gefällig>).
3. Was Du evtl. in die Steuererklärung schreiben musst, kann ich Dir leider überhaupt nicht sagen. Fast jede Stadt hat ihren eigenen Vordruck, von denen der eine meist so falsch/unbrauchbar ist wie der andere. Nur: Du musst bei der Wahrheit bleiben - nach bestem Wissen und Gewissen.
4. Den Nürnberger Vordruck habe ich im Netz nicht gefunden. Der Kerl aus Nürnberg hat es auch nicht für nötig gehalten, ihn mir zuzumailen und zwingen kann ich ihn leider nicht.
5. Wenn Du nach dem von mir zum Melderecht und zur ZWSt Geschriebenen glaubst, den Vordruck ausfüllen zu können, ist es in Ordnung. Wenn Du noch konkrete Einzelfragen hast, stelle sie. Wenn Du mir den Vordruck mailen kannst, wäre ich Dir dankbar, könnte Deine evtl. Fragen besser beantworten und, vielleicht zum Gaudi oder zum missvergnügen des einen oder anderen, die „Qualität“ des Vordrucks kommentieren.
6. Nach meinen Erfahrungen mit N. kann ich Dir versichern, dass sie dort nicht wissen, was sie tun. Sie werden u.U. also behaupten, Du wärst steuerpflichtiger Inhaber einer Zweitwohnung, um die Widerstandskraft Deines Charakters auf die Probe stellen. Zu diesem Zweck werden sie Dich vielleicht sogar mit Hinweisen auf richterliche Entscheidungen zuschütten, die auf den Müllhaufen der Justizgeschichte gehören.
7. Aber so weit ist es noch nicht.

Zur Armutsgrenze
Da Du nicht Inhaber einer Zweitwohnung in N. bist, fällt die Steuer übehrhaupt nicht an. Die Frage nach den "positiven Einkünften" stellt sich für Dich nicht.

Noch Fragen> Oder kann's weiter gehen>

ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

knappe81 @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5911 Tagen) @ Alfred

» 2. Deine Nebenwohnung in Nürnberg ist nach der Satzung der Stadt keine
» Zweitwohnung und Du hast sie auch nicht inne.

» 3. Für Dich besteht keine Steuerpflicht, da Du nicht „Inhaber einer
» Zweitwohnung“ bist, nur Nutzer einer Nebenwohnung.
zu 2+3:jawoll..genau, das wollte ich bestätigt haben

» Zum „Auskunftsbogen“
Habe leider keinen Scanner..kann es ggf. am WE einscannen.

»
» Noch Fragen> Oder kann's weiter gehen>
Jein, Formulierungsbeispiel würde ich auf jeden Fall benötigen, wg. Anschreiben an Stadt zur Entbindung der Pflicht wg. ZSW. Wobei das ursprüngl. Schreiben ja vom ZFA kam...ist dann die Stadt da der richtige Ansprechpartner>

Bis jetzt schonmal danke für die Hilfe.

ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5911 Tagen) @ knappe81

» Wobei das ursprüngl. Schreiben ja vom ZFA kam.

Abkürzungen! Ich nehme an, das steht für "Zentralfinanzamt" und steht in Nürnberg. Was Das mit der ZWSt zu tun hat, erschließt sich mir erst Mal nicht bzw. ist mir neu.Zu dem "Auskunftbogen" gehört mit Sicherheit ein Anschreiben. Kannst Du das auch einscannen - Wochenende reicht> Die Antwort sollte schließlich passen.

Und zur Sicherheit: Für was steht "WE", wenn nicht für "Wochenende">

ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

knappe81 @, Mittwoch, 20.01.2010 (vor 5911 Tagen) @ Alfred

beide abkürzungen stimmmen...melde mich am Samstag wieder.
Einstweilen danke für die Beratung :)

ZWS in Nürnberg- Innehaben einer Wohnung

Alfred @, Mittwoch, 20.01.2010 (vor 5911 Tagen) @ knappe81

» Einstweilen danke für die Beratung :)
Rein formal: Das war keine Beratung, allenfalls ein Meinungsaustausch über die Sitten und Gebräuche deutscher Stämme, hier der Bayern und Franken.
Wenn der für Dich nützlich war (und bleiben wird), freut es mich. War aber auch für mich hilfreich, denn er hat mich einmal mehr von der Notwendigkeit klarer Begriffe überzeugt.