Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen und zwar:
wenn ich vergessen habe mich ein Jahr lang umzumelden (also nur nebenwohnsitz) was könnten da für rechnungen auf mich zukommen und was ist da mit der Zweitwohnsitzsteuer> Muss ich die noch rückwirkend bezahlen> Sie jetzt auch mit einem Kind um, wie sieht es da mit der Zweitwohnsitzsteuer aus(wohnort ist weimar). Weil habe im Internet gelesen das bei einem Minderjährigem Kind diese Steuer auch nicht bezahlt werden muss. Ich weiß fragen über fragen, freue mich auf Antworten....vielen Dank im vorraus!
Zweitwohnsitzsteuer / Nebenwohnsanmeldung
Alfred , Mittwoch, 20.01.2010 (vor 5675 Tagen) @ michel09
Es kommt, wie es kommen musste:
Nebenwohnsitze kann man nicht ummelden. Deswegen kann das jeder halten wie er will, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
„Nebenwohnsitz“ ist aber ersichtlich nicht von Dir gemeint. Es geht um eine Nebenwohnung. Dazu bitte auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Wenn danach noch Fragen sind, werde ich sie Dir hier gerne beantworten.
Bei einer unterlassenen Anmeldung kann, muss aber nicht, ein Bußgeld fällig werden. Da die maximale Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, kann ich dir nicht sagen, was im schlimmsten Fall passieren kann.
Die Zweitwohnungsteuer muss ggf. nachgezahlt werden, auch da ist ein Bußgeld möglich. Auch da ist die maximale Höhe unterschiedlich und richtet sich nach der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Deswegen kann ich, ohne die Stadt zu kennen, wo die Nebenwohnung liegt, nichts Genaueres sagen.
Auch die Frage nach der Zweitwohnungsteuerpflicht eines minderjährigen Kind lässt sich nicht ohne vertiefende Information beantworten. Mir ist auch nicht ganz klar ist, ob das Kind alleine oder mit Dir in eine Nebenwohnung umzieht. Ganz pauschal: Zieht es mit Dir in eine Wohnung um, bist Du für die gesamte Wohnung steuerpflichtig und nicht das Kind und Du für jeweils einen Teil.
Wer eine Nebenwohnung nutzt, nutzt auch eine melderechtliche Hauptwohnung. Wenn die Nebenwohnung in Weimar. Die Satzung in der 3. Fassung kannst Du im Menü unter „Städedatenbanken“ nachlesen. So wie ich sie auf den ersten Blick verstehe, ist sie heue nicht mehr haltbar. Sie darf nach meiner Auffassung nicht einmal vom BVerwG als verfassungskonform ausgelegt werden. Gegen eine Steuerbescheid muss man allerdings unter Einhaltung des Rechtsweges vorgehen
Zweitwohnsitzsteuer / Nebenwohnsanmeldung
michel09 , Mittwoch, 20.01.2010 (vor 5675 Tagen) @ Alfred
Nein ich meinte ich habe ein Hauptwohnsitz un möchte jetzt meinen Nebenwohnsitz anmelden, aber leider fast ein Jahr zu spät. Deswegen die fragen...
Der Ort ist Weimar in Thüringen.
auf der Seite die Sie mir gesagt haben werde ich nicht schlau draus.
Zweitwohnsitzsteuer / Nebenwohnsanmeldung
Alfred , Mittwoch, 20.01.2010 (vor 5674 Tagen) @ michel09
Die 1. Frage ist schon, ob die Meldung mit Nebenwohnung n Weimar richtig ist. Das kann ich aus dem bisher Geschriebenen nicht erkennen. Faustregel: Wenn Du Dich im letzten Jahr an mehr Tagen in Weimar aufgehalten hast als an Deinem Heimatwohnort, hast Du in Weimar Deine Hauptwohnung. Das trifft zum Beispiel für alle zu, die sich aus beruflichen Gründen in einer Stadt aufhalten und 5 Tage (oder mehr) in der Woche dort malochen.
Was die unterlassene Meldung angeht: Das ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz, der mit einer Geldbuße geahndet werden kann. So weit muss es aber nicht unbedingt kommen, denn die meisten Meldebehörden wissen durchaus, dass es mit der Meldepflicht nicht immer so einfach zu verstehen ist, nehmen die Meldung auf und tragen sie, ohne viel Tamtam zu machen, ein. Das war es dann. Kann bei Dir so sein, muss es aber nicht.
Dazu ein Beispiel:
Ein Bekannter von mir hat vor ein paar Jahren für zwei Monate einen Job in Jena bekommen. Als er sich anmelden wollte, hat man ihm gesagt, das wäre nicht nötig, weil er ja nur zwei Monate bleiben würde und in einer anderen Stadt schon gemeldet ist.
Wie das halt so ist, man hört nur das, was man hören will, und das war in seinem Fall: „Meldung nicht nötig. Die Sache ist erledigt“. Er wurde fest angestellt und blieb in Jena, im Hinterkopf immer noch: „Meldung ist nicht nötig, ich bin ja woanders ordentlich gemeldet“. Nach ein paar Monaten ist das dem Vermieter irgendwie aufgefallen, und der hat ihn noch mal zum Einwohnermeldeamt geschickt. Die haben ihn mit Hauptwohnung eingetragen (weil er ja in Jena arbeitet und sich vorwiegend dort aufhält). Seine bisherige Wohnung (bei den Eltern) wurde zur Nebenwohnung. Die hat er heute noch, obwohl er immer weniger hinfährt. Aber: Obwohl er sich fast acht Monate zu spät angemeldet hatte, gab es für ihn kein Bußgeld. Er wurde eingetragen, sein Personalausweis geändert.
Was davon bei Dir zutrifft oder nicht und Dir weiterhilft, weiß ich nicht. Aber wenn Du noch Fragen hast, nur zu.