Zweitwohnsitzsteuer / Nebenwohnsanmeldung

Alfred @, Mittwoch, 20.01.2010 (vor 5203 Tagen) @ michel09

Es kommt, wie es kommen musste:
Nebenwohnsitze kann man nicht ummelden. Deswegen kann das jeder halten wie er will, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

„Nebenwohnsitz“ ist aber ersichtlich nicht von Dir gemeint. Es geht um eine Nebenwohnung. Dazu bitte auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Wenn danach noch Fragen sind, werde ich sie Dir hier gerne beantworten.
Bei einer unterlassenen Anmeldung kann, muss aber nicht, ein Bußgeld fällig werden. Da die maximale Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, kann ich dir nicht sagen, was im schlimmsten Fall passieren kann.
Die Zweitwohnungsteuer muss ggf. nachgezahlt werden, auch da ist ein Bußgeld möglich. Auch da ist die maximale Höhe unterschiedlich und richtet sich nach der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Deswegen kann ich, ohne die Stadt zu kennen, wo die Nebenwohnung liegt, nichts Genaueres sagen.
Auch die Frage nach der Zweitwohnungsteuerpflicht eines minderjährigen Kind lässt sich nicht ohne vertiefende Information beantworten. Mir ist auch nicht ganz klar ist, ob das Kind alleine oder mit Dir in eine Nebenwohnung umzieht. Ganz pauschal: Zieht es mit Dir in eine Wohnung um, bist Du für die gesamte Wohnung steuerpflichtig und nicht das Kind und Du für jeweils einen Teil.
Wer eine Nebenwohnung nutzt, nutzt auch eine melderechtliche Hauptwohnung. Wenn die Nebenwohnung in Weimar. Die Satzung in der 3. Fassung kannst Du im Menü unter „Städedatenbanken“ nachlesen. So wie ich sie auf den ersten Blick verstehe, ist sie heue nicht mehr haltbar. Sie darf nach meiner Auffassung nicht einmal vom BVerwG als verfassungskonform ausgelegt werden. Gegen eine Steuerbescheid muss man allerdings unter Einhaltung des Rechtsweges vorgehen


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