10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer

Meppich @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 7346 Tagen)

Hallo zusammen,
Vorab: *Ein Lob an die großartigen Streiter :-)

ich bin seit 1994 mit meiner Frau zusammen, haben aber erst 2005 geheiratet (verlobt in 2002). Nun will Bo (Zweitwohnung aufgrund Arbeitsstelle) rückwirkend Zweitwohnsitzsteuer für die Zeit, in der ich arbeitstechnisch nach Bo musste aber noch nicht verheiratet, wohl aber mit meiner jetzigen Frau zusammengelebt habe.
Das kann doch nicht im Sinne des BVG-Urteils sein, denn die Bildung einer Familie ist ein Prozess und geht nicht von heute auf morgen.

Wer gibt mir Rat>
Gegen eine Sammelklage habe ich nichts einzuwenden, bin dabei, wenn es wen interessiert!

LG

10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 7346 Tagen) @ Meppich

Hallo,
Vorab: Danke für das Lob.

Nehme an bo = Bochum. Zweitwohnungssteuer seit 1.1.2004

Mit dem Urteil des BVerfG ist wohl nichts zu machen, das ist ziemlich eindeutig und gilt nur für Verheiratete (= ab Eheschließung).
Aber eine Klage rentiert sich vielleicht doch, wenn die gemeldete Nebenwohnung nur genutzt, aber nicht innegehabt wurde, also: Mieter/Eigentümer war die damalige Verlobte. Selbst in Bochum ist Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung und nicht das Nutzen einer Nebenwohnung. Klingt vielleicht blöd, aber im Endeffekt läuft es auf das Gelsenkirchener "Kinderzimmer-Urteil" hinaus (da steckt mehr drin, als manche Stadt wahrhaben will).

Klagen könnten alle, die in Bochum wegen Nutzung einer Nebenwohnung zur ZWSt herangezogen werden sollen. Sammelklage muss nicht sein, so hoch sind die Kosten voraussichtlich nicht.

Wichtig vorab: Gegen Steuerbescheid Widerspruch einlegen, sonst geht überhaupt nichts.

Das Anschreiben der Stadt dürfte den Satz enthalten: "Nach der Eintragung im Melderegister sind Sie seit dem
. . in Bochum, ... mit Nebenwohnsitz gemeldet."
Da würde ich erst mal einhaken und um Klarstellung bitten - natürlich unter Verlängerung der Abgabefrist, bis Antwort eingegangen (ändert an der Sache nichts, verschafft nur Zeit).

Gruß

10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer

Meppich @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 7346 Tagen) @ Christian

Danke für die promte Antwort.

» Nehme an bo = Bochum. Zweitwohnungssteuer seit 1.1.2004
ja, ist Nebenwohnung.

» Mit dem Urteil des BVerfG ist wohl nichts zu machen, das ist ziemlich
» eindeutig und gilt nur für Verheiratete (= ab Eheschließung).
Sollte ich vielleicht nachträglich meine Lebensgemeinschaft eintragen lassen> Hätte ich kein Problem mit, oder beim Standesamt einen Antrag auf Vordatierung der Hochzeit o.ä. stellen> Geht sowas> Würde das helfen>
Lohnt sich die Aufgreifung der Abschnitte 107ff, insb. 110 Urteil des BVerfG > Diese können fraglos auf verlobte umgemünzt werden.

» Aber eine Klage rentiert sich vielleicht doch,
» wenn die gemeldete
» Nebenwohnung nur genutzt, aber nicht innegehabt wurde, also:
» Mieter/Eigentümer war die damalige Verlobte.
Nebenwohnung ist in Bo, ich bin "nur" Untermieter, habe auch nur das kleinste Zimmer.

» Selbst in Bochum ist
» Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung und nicht das Nutzen
» einer Nebenwohnung. Klingt vielleicht blöd, aber im Endeffekt läuft es auf
» das Gelsenkirchener "Kinderzimmer-Urteil" hinaus (da steckt mehr drin, als
» manche Stadt wahrhaben will).
gemeinsamer Wohnsitz (ich Hauptwohnsitz) mit meiner Frau seit 2003 in H.
Ich bin Untermieter im Nebenwohnsitz seit 2004.

» Klagen könnten alle, die in Bochum wegen Nutzung einer Nebenwohnung zur
» ZWSt herangezogen werden sollen. Sammelklage muss nicht sein, so hoch
» sind die Kosten voraussichtlich nicht.
Auch bei Forderungen von ca.350€>>>> Wie hoch könnten die Kosten ausfallen>
Bezahlt Rechtsschutz>

10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 7346 Tagen) @ Meppich

Hallo Volkhard,
mein Denkfehler - bin irgendwie davon ausgegangen, dass jetzige Frau in Bochum ansässig war und gemeinsame Wohnung nunmehr in Bochum ist. Die gemeldete Nebenwohnung war also in meiner Vorstellung in der Wohnung der Freundin/Verlobten/Ehefrau und nicht unbedingt mit einem Mietvertrag oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung unterlegt. Deswegen meine Idee, dass die Nebenwohnung u. U. nur genutzt, aber nicht „innegehabt“ wurde und damit keine Zweitwohnung war. Bitte sofort vergessen, beruht auf falscher Grundlage.

Um ganz sicher zu gehen: Die beruflich bedingte Nebenwohnung in BO war/ist also angemietet, Hauptwohnung war/ist in H.
Damit klar: Ab Eheschließung keine Zweitwohnungsteuer mehr. Aber Vorsicht. BO verlangt sogar - unmittelbar aus dem Beschluss des BVerfG von 2005 abgeleitet - die Erklärung, dass man sich vorwiegend in BO aufhält, um die Zweitwohnung steuerfrei zu stellen.

Mit Bezug auf den Beschluss BVerfG von 2005 würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen - Ausgangspunkt ist eindeutig der Schutz von Ehe und Familie. Und Ehe im Sinne von Art. 6 Abs 1 GG ist nach rechtlich wohl unumstrittener Lesart das auf Dauer angelegte und zuvor staatlich beurkundete Zusammenleben von Mann und Frau in einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft. Daher fallen die wilde Ehe, die nichteheliche Lebensgemeinschaft wie auch gleichgeschlechtliche Verbindung nicht unter den verfassungsrechtlichen Ehebegriff.

Da bin ich mir ziemlich sicher, ich wäre sogar höchst misstrauisch, wenn ein Anwalt mir raten würde, vor diesem Hintergrund eine Klage zu riskieren - aus dem Beschluss ist bezüglich des Schutzes von Ehe und Familie vielleicht noch so manches heraus zu holen. Aber die Möglichkeit, eine Verlobung unter den Schutz des Art 6 zu kriegen, sehe ich nicht:-( . Also, so leid es mir tut, in diesem konkreten Einzelfall fällt mir leider keine vernünftige Möglichkeit ein, um mit einigermaßen Aussicht auf Erfolg gegen die Zweitwohnungsteuer vorzugehen. Aber vielleicht gibt es dazu andere Meinungen>

Ein (vielleicht überflüssiger) Hinweis noch: Bei untervermieteten Zimmern enthält die vereinbarte Miete oft Nebenkosten, die nicht zur Berechnung der Steuer herangezogen werden dürfen. Ggf. auch mal mit dem Vermieter über die Höhe der Nettokaltmiete sprechen. Da lässt sich vielleicht etwas sparen.

Dazu der Auszug aus der Satzung der Stadt Bochum:

[blockquote] § 4 Bemessungsgrundlage:
(1) Die Steuer bemisst sich nach der aufgrund des Mietvertrages im Besteuerungszeitraum gem. § 6 Abs. 1 geschuldeten Nettokaltmiete. Als im Besteuerungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete ist die für den ersten vollen Monat des Besteuerungszeitraumes geschuldete Nettokaltmiete multipliziert mit der Zahl der in den Besteuerungszeitraum fallenden Monate anzusetzen. Sollte im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden sein, in der einige oder alle Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete angemessene Kürzungen vorzunehmen. [/blockquote]

Viele Grüße

10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer

Yvonne Winkler @, Freitag, 15.09.2006 (vor 7345 Tagen) @ Christian

Aber die Möglichkeit, eine
» Verlobung unter den Schutz des Art 6 zu kriegen, sehe ich nicht:-(
Aber vielleicht gibt es dazu andere
» Meinungen>

Nee, Christian, das sehe ich ganz genauso.
Gruß
Yvonne

10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer

Meppich @, Dienstag, 24.10.2006 (vor 7306 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hi allerseits, Da seit langem keine weiteren Ideen dazugekommen sind, bitte den Eintrag löschen.
Danke,
VN