Kein existierender Sozialismus von Alfred

Rebell @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5776 Tagen)

Was den real existierenden Sozialismus angeht, kann ich da nicht ganz folgen. Steuern gibt es allenthalben auf alles, und wer Aufwand für seinen persönlichen Lebensbedarf betreibt kann/fällt der Besteuerung anheim. Das würde auch für das Halten eines Kanarienvogels gelten – wenn eine Kommune es denn wollte.

Ich bin allerdings der Auffassung, dass die zwiespältige Behandlung und Deklaration Aufwandsteuer, doch leider nur ein kleines Segement unserer Bevölkerung erfasst. Nicht erfasst wird doch das Halten von Pferden uch wenn diese nur für Sportzwecke gehalten werden, also eine Freizeit- Aufwandsteuer müsste auch für Luxus- Autos- Luxus- Fernreisen usw. als Aufwand wegen des Gleichehitsgrundsatzes erfolgen.
Die Zweitwohnungssteuer ist lediglich von den Kommunen entweder als eine reine Neidsteuer oder aber man möchte damit Lankungszwecke erreichen. Diese Lenkungszwecke hätten die Gemeinden allerdings schon bei der Entstehung sprich bei der Genehmigung von Bauvorhaben für Ferienwohnungen eingeleitet werden können. Nein man wollte diese Investitionen in die Gemeinde holen, man hat viel Geld damit in die Gemeindekasse und insbesonderei in die Kassen der Entscheidungsträger ( Gemeinderäte ) durch sündteure Bauplatzpreiserlöse befriedigt. Eine Fereienwohnung die erworben wird und nicht Selbst genutzt wird, mit einem Vertrag der eine Eigennutzung ausschließt, bleibt steuerfrei. Im Klartext man will diese Zweitwohnungsbesitzer nicht in der Dorfgemeisnchaft, sondern man will diese nur abzocken!

Kein existierender Sozialismus von Alfred

Alfred @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5776 Tagen) @ Rebell

Aufwandsteuern erfassen – wie die Verbrauchsteuern – entsprechend ihres Steuergegenstandes die gesamte Bevölkerung. Sie sind aber – so das Bundesverfassungsgericht (a.A. BVerwG>)– keine Luxussteuern. Das war ja seinerzeit auch der Denkfehler bei der Erfindung der ZWSt in Überlingen (Aufwand = Luxus). Eine „Freizeit-Aufwandsteuer gibt es (noch) nicht – das Halten eines Pferdes usw. für den persönlichen Lebensbedarf wäre ein durchaus geeigneter Steuergegenstand für eine örtliche Aufwandsteuer. Hätte allerdings den Nachteil, dass es vorwiegenden Einheimische (und damit Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen) treffen würde. „Luxus“-Fernreisen und -Autos werden im Übrigen bereits besteuert.

Natürlich verfolgt eine Kommune mit der ZWSt u.a. Lenkungszwecke, das dürfte auch nicht zu beanstanden sein. Genauso wenig wie die Absicht, Einnahmen zu erzielen. Ziel einer Fremdenverkehrsgemeinde wird es immer sein, so viele Touristen wie möglich in die Gemeinde zu holen. Eine Ferienwohnung, die nur (ab und zu) von ihrem Besitzer genutzt wird, ist für die Kommune ein ziemlich totes Kapital.

Wer sich bei der Errichtung einer Feriensiedlung/von Freizeiteinrichtungen eine „goldene“ Nase holt, ist ein anderes Kapitel. Aber Fremdenverkehrsgemeinden fördern den Tourismus nicht aus selbstlosen Motiven, oder um möglichst viele Touristen in ihre Dorfgemeinschaft – sofern es so was überhaupt noch gibt – zu integrieren.

Die „Ferienwohnungsteuer“ ist nicht mein Hauptanliegen. Das müssen die Gemeinden mit sich selbst abmachen, und es kann durchaus sein, dass sie sich selbst ins Knie schießen, wenn sie die Steuerschraube willkürlich andrehen. Was man aber nicht hinnehmen sollte, sind Steuern, die in verfassungswidriger Weise erhoben werden. Dagegen sollte man sich mit allen zulässigen Mitteln (dazu gehört auch Druck auf die Politik) wehren. Aber eine Neid- oder Sozialismusdebatte lostreten zu wollen, ist in meinen Augen nicht gerade sinnvoll und geht bei der großstädtischen ZWSt an der Sache vorbei. Allenfalls könnte man hier über die Unersättlichkeit der "öffentlichen Hand" sinnieren.

Und um zum real existierenden Sozialismus noch was anzumerken: Wer eine Datsche hatte, zahlte m.W. keine Zweitwohnungsteuer. Also her mit dem real existierenden Sozialismus!

Kein existierender Sozialismus von Alfred

Himbim13 @, Montag, 08.02.2010 (vor 5768 Tagen) @ Alfred

» Halten eines Pferdes usw. für den persönlichen Lebensbedarf wäre ein
» durchaus geeigneter Steuergegenstand für eine örtliche Aufwandsteuer. Hätte
» allerdings den Nachteil, dass es vorwiegenden Einheimische (und damit
» Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen) treffen würde.

„Luxus“-Fernreisen
» und -Autos werden im Übrigen bereits besteuert.
»

»Eine
» Ferienwohnung, die nur (ab und zu) von ihrem Besitzer genutzt wird, ist für
» die Kommune ein ziemlich totes Kapital.
»
»
» Und um zum real existierenden Sozialismus noch was anzumerken: Wer eine» Datsche hatte, zahlte m.W. keine Zweitwohnungsteuer. Also her mit dem real
» existierenden Sozialismus!

Und um zum real existierenden Sozialismus noch was anzumerken: Wer eine Datsche hatte, zahlte m.W. keine Zweitwohnungsteuer. Also her mit dem real existierenden Sozialismus.

Entweder entspricht diese Auffassung Unwissenheit, so sei sie verziehen, obwohl Fortbildung gut täte. Oder bewusste dialektische Diskussionsart a/la real existierenden Sozialismus, die durch isolierte Betrachtungsweise behauptet schwarz ist weis und weis, ist schwarz. Die Unrichtigkeit und Gefährlichkeit einer derartig isolierten Betrachtungsweise wird durch die Richtigkeit der These, alles ist im Zusammenhang zu sehen und nichts isoliert zu betrachten bewiesen!
Man sollte nämlich wissen, dass der Grund und Boden dieser Datschenflächen entweder Diebesgut,
gesetzeswidrig enteignete Grundstücke bzw. Bodenflächen von mittelbäuerlichen Betrieben waren, die in die LPG’s gepresst wurden und dem das Verfügungsrecht zu ihren Grünstücken damit entzogen war. Dieses Thema an diesen Ort tiefschürfend zu behandeln gehört nicht hierher. Aber eine derart isolierte Aussage, wie oben, könnte man auch als Steilvorlage für die Nachfolgepartei der Menschenrechte verachtende SED sein. Denn deren Auffassung war, wer Eigentum an einer unvermehrbaren Sache besitzt ist ein Dieb am Volkseigentum.

Und diese Betrachtungsweise ist mit dem Leipziger Urteil, wonach die 2.WhgSt seine Berechtigung
dadurch findet, weil der/ die Innehabende damit ihre finanzielle Möglichkeit unter Beweis stellt diesen Aufwand sich zu Leisten, vergleichbar. Denn alleine die in dieser Sache kursierenden Wortschöpfungen, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Ferienwohnung sind ja schon Neid auslösende Formulierungen. Nach meiner Auffassung gibt es alleine die nach dem Melderecht gültige Bezeichnung Haupt- und Nebenwohnung. Weshalb dann nicht nur Nebenwohnungssteuer>

Wenn also die Leistung eines Menschenlebens mit den ohnehin bereits schon dafür geleisteten Steuern und Abgaben und damit erfolgten Belastungen, extra nur deshalb belastet wird, weil Personen, verantwortungsbewusst eine Alterssicherung, eine erforderliche Sicherung zur Erwerbstätigkeit oder eine für das spätere Leben erforderliche Ausbildung schafft und deshalb von Herren in unkündbarer Stellung mit dicken Pensionen so eingestuft werden, dass damit anzeigt wird, dass diese Personen finanziell dazu in der Lage sind eine Extrasteuer zu leisten, untergräbt die politischen Forderungen auf Selbstverantwortung für seine Vorsorge, zu seiner Mobilität und seinen Willen zur Fortbildung. Ist dieses Urteil nicht ein Schlag in das Gesicht derjenigen Politiker die diese
Forderungen bei jedem nur erdenklichen Auftritt, der Bevölkerung vor Augen halten. Konterkariert dieses Urteil nicht den politischen Willen der Politik. Wird damit nicht bewiesen, das die Bevölkerung mit Taschenspielertricks getäuscht werden. Die Studenten erhalten Bafög welches aus Steuergeldern bezahlt wird, die Universitäten verlangen Studiengebühren und die Städte verlangen Nebenwohnungssteuer und begründen Diese mit Leistungen, die sie angeblich erbringen. Der Pendler erhält Kilometerpauschale aus Steuergeldern, wenn er diese einspart und damit sich klimaverantwortlich verhält, wird er mit einer Nebenwohnungssteuer bestraft. Die Steuergelder die der Staat hierzu in die rechte Tasche den Personenkreis steckt holt er aus der linken Tasche wieder heraus und brüstet sich mit den Angeblichen Wohltaten die er leistet. Rentner, die sich für ihre Altersicherung mit Fleiß, Sparsamkeit und Verzicht, anstelle diese Ersparnisse bei dubiosen Banken (s. BayernLB) oder Versicherungen angelegt haben, stattdessen eine Immobilie erworben haben, werden bestraft, in dem man Ihnen, obwohl sie bereits alle kommunalen Abgaben wie Bürger die mit Hauptwohnung gemeldet sind zahlen, darüber hinaus nachdem man Sie geködert hat mit einer extra Steuer belastet. Einer Steuer, deren Höhe sich nach der örtlichen Kaltmietenhöhe richtet, ohne, dass man jemals einen örtlichen Mietspiegel zu Gesicht bekommt. Das, die Extrabesteuerung einer Nebenwohnung einen Wertverlust der Immobilie nach sich gezogen hat, ist bewiesen. Das, die Rentenerhöhung nicht einmal den Inflationsausgleich beinhaltet, ist auch bewiesen. Das, eine Vermietung unter Berücksichtigung der Rechte von Mietnomaden schon eine halbe Enteignung des Eigentümers beinhaltet, ist auch bewiesen.

Soweit Argumentiert wird,

das Halten eines Pferdes usw. für den persönlichen Lebensbedarf wäre ein durchaus geeigneter Steuergegenstand für eine örtliche Aufwandsteuer. Hätte allerdings den Nachteil, dass es vorwiegenden Einheimische (und damit Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen) treffen würde<

beweißt doch die Verlogenheit und Unredlichkeit dieser Landes- Kreis- und Kommunalfürsten, die erst sich ihrer gesetzgeberischen Verantwortung unter Hinweis auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht entledigen. Den Kommunen eine rachgierige Baulandausweisung gestatten.
Das mit dem Erwerb einer solchen Fläche nicht nur die Infrastrukturerweiterungskosten, sondern auch die kommunalen Folgeabgaben erhoben werden ist legitim.
Von den, nach dem Bayer. Wahlgesetz politisch kastrierten, sich nicht wehren könnenden Nebenwohnungsinhabern aber nachträglich eine Sondersteuer zu Kassieren, weil diese, durch die richterliche pauschale Unterstellung, in der Lage sind eine solche Steuer zu zahlen, ist eine beginnende Enteignung derjenigen, die als Nutzer oder Inhaber einer solchen Immobilie ausgewiesen sind.
Und hier schließt sich der Kreis. Es dürfte den Betroffenen egal sei, ob ein proletarisches verbrecherisches System, wie der Realexistierende Sozialismus, den Besitz eines Menschen enteignet, oder ein System, indem die Legislative von in Nadelstreifen gekleideten Personen besetzt ist.

Zum Einwand,
„Luxus“-Fernreisen und -Autos werden im Übrigen bereits besteuert.

Stimmt in sofern nicht, da nicht nach der Buchung über die allgemeinen Geschäftbedingung hinaus
Eine Luxussteuer erhoben wird. Das heißt: Wenn ich eine derartige Reise buche, bin ich über die Gesamtkosten informiert und es obliegt mir, ob ich eine solche Reise mir leisten kann, oder nicht.

Ebenso verhält es sich bei Luxuslimousinen. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass nach den für alle geltende Kfz-Steuer, die sich nach Hubraum, PS und Schadstoffverursachung richtet eine Extrasteuer erhoben wird, nur weil einen Zweit- oder wie viel auch immer Kraftfahrzeuge der Kfz-Halter besitzt. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass der Besitzer eines Rolls-Royce eine Steuer bezahlen muss, weil er mit dem Besitz anzeigt, dass er dazu in der Lage ist.
Und wie verhält es sich bei Oldtimern> Autos also, die in vielen Fällen den Wert eines kleinen Einzimmerappartements überschreitet! Soviel mir bekannt ist, werden diese sogar steuerlich begünstigt. Zumindest ist mir auch hier nicht bekannt, dass ein Besitzer eines derartigen Fahrzeuges, der ja auch anzeigt, dass er finanziell in der Lage, mit einer Luxussteuer belegt ist.

Zur Aussage,
Ziel einer Fremdenverkehrsgemeinde wird es immer sein, so viele Touristen wie möglich in die Gemeinde zu holen. Eine Ferienwohnung, die nur (ab und zu) von ihrem Besitzer genutzt wird, ist für die Kommune ein ziemlich totes Kapital.

Auch diese Einlassung hinkt nicht nur sondern ist eine Verdrehung der Tatsachen! Der Inhaber einer Nebenwohnung, um die korrekte Bezeichnung zu nehmen, zahlt wie der in Hauptwohnung gemeldeten alle kommunalen Abgaben, entsprechend der Inanspruchnahme. Im Gegenteil, durch den Besuch bzw. Benutzung öffentlicher Einrichtungen, von der Tram angefangen bis zum Opernhaus oder Schwimmbädern etc., die er ja durch seine Eintrittsgelder mitfinanziert und die ja nicht wegen den in Nebenwohnung gemeldeten errichtet wurden, trägt er zu einer Kostenminderung teils unrentabler Prestigeprojekte eines sich ein Denkmal setzenden Gemeinderates oder Gemeindefürst bei.
Wenn dann noch behauptet wird die Eigentümer einer Nebenwohnung wären nur selten da, so sollte diese Kommunen erst einmal ihr Verhalten prüfen. Abgesehen, das Nebenwohnungsinhaber die einheimischen Betrieb mit Aufträgen bedenken und somit alleine schon eines Wirtschaftskraft mitbringen, sind es doch diese Haifische die durch ihre Fressgier verhindern, dass solche Wohnungen durch Anverwandte bzw. gute. Bekannte mit einer Wirtschaftkraft genutzt werden können

Kein existierender Sozialismus von Alfred

Alfred @, Montag, 08.02.2010 (vor 5768 Tagen) @ Himbim13

Was der real existierende nicht mehr existente (>) Sozialismus noch so alles anrichten kann. Aber vielleicht sollte ich ab und zu wirklich einen Smiley setzen. Selbst auf die Gefahr hin, dass das dann auch wieder missverstanden wird. Aber lassen wir das lieber dabei bewenden: Die Erhebung oder Nichterhebung einer ZWSt ist kein Indiz für die Verkommenheit eines Systems.
Allerdings sollte man dabei beachten, dass die Frage, was eine ZW ist, heute sehr unterschiedlich beantwortet wird. So wie das Bundesverwaltungsgericht die ZWSt (übrigens von Anfang an betrachtet) ist das „Innehaben einer einzigen Wohnung“ dann steuerwürdig, wenn es sich dabei um die nicht vorwiegend genutzte Wohnung (das ist im Allgemeinen die Nebenwohnung) handelt. Der Grund dafür soll sein, dass es sich um einen besonderen, zusätzlichen Aufwand handeln soll, der eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringen soll - da ist der Gedanke zur Luxussteuer allerdings nahe liegend.
Und natürlich ist die Frage erlaubt, warum es nicht richtigerweise Nebenwohnungsteuer heißt, denn echte ZW werden ja fast nur noch in Fremdenverkehrsgemeinden besteuert. Die Zweitwohnung eines Berufstätigen/Auszubildenden bleibt steuerfrei (wie in Überlingen vor 1983 und heute immer noch)
Die Antwort auf die Frage „Warum nicht NWSt>“ finde ich eigentlich nur darin, dass man dann nicht mehr sagen kann: Das BVerfG hat bereits entschieden, dass die ZWSt eine zulässige örtliche Aufwandsteuer ist. Auf diesem Beschluss des BVerfG kann man sich herrlich ausruhen und jeden Angriff abwehren. Deswegen klammert man sich – unter Preisgabe jeglicher Vernunft – an diesen Begriff, der längst einen anderen Inhalt hat.
Denn das BVerfG die ZW scheint etwas anders zu verstehen als die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit in diesem Land.
Kurzdarstellung der BVerfG-Meinung:
- steuerbarer Zustand liegt dann vor, wenn jemand zwei (oder mehr) Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf innehat,
- dieser Zustand ist im Allgemeinen mit der Verwendung finanzieller Mittel verbunden,
- bei dem so erbrachten Aufwand handelt es sich nicht um einen „besonderen/zusätzlichen“ Aufwand,
- damit wird keine „besondere/zusätzliche“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck gebracht.
Diese Vorgaben des BVerfG sind in meinen Augen stringent. Unabhängig davon kann man die ZWSt natürlich ablehnen. Aber das ohne gleich „Luxussteuer“ schreien zu müssen. Allerdings sollte man die real existierenden Satzungen an diesen Vorgaben des BVerfG messen. Dann wird man schnell zu dem Ergebnis kommen, dass das „Leipziger-/Münchener-Allerlei“ im Sinne einer Zweitwohnungsteuer verfassungswidrig ist.

Eine Anmerkung noch:
Zum einen ist mir schon mal nicht klar, warum man eine Zweitwohnung als Nebenwohnung anmelden muss. Dazu wäre es vielleicht interessant, die Leipziger Urteile zu studentischen Nebenwohnungen mal genauer auszuloten. Zum andern ist mir keine Bestimmung bekannt, dass ich eine Zweitwohnung nicht Verwandten oder Bekannten nach Belieben zur Nutzung überlassen darf. Wobei in solchen Fällen die steuerlichen Folgen je nach Satzung sehr unterschiedlich sein können.

Um es mal ganz klar zu sagen:
Das Geschrei „Luxussteuer“ und „ungerecht, weil andere Luxusgüter nicht besteuert werden“ und „doppelte Besteuerung“, ist irreführend und versperrt den Blick auf das Wesentliche.

Kein existierender Sozialismus von Alfred

Gustav @, Montag, 08.02.2010 (vor 5768 Tagen) @ Alfred

Eine „Freizeit-Aufwandsteuer gibt es (noch) nicht – das Halten eines Pferdes usw. für den persönlichen Lebensbedarf wäre ein durchaus geeigneter Steuergegenstand für eine örtliche Aufwandsteuer. Hätte allerdings den Nachteil, dass es vorwiegenden Einheimische (und damit Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen) treffen würde. „Luxus“-Fernreisen und -Autos werden im Übrigen bereits besteuert.
Lieber Alfred, da viele Gesinnungsgenossen mit Deinen Ausführungen nicht immer sich zufriedengeben können, muss ich Dir hier ganz besonders dankbar mal lobend ausdrücken, bezüglich der Wahlberechtigten- einer Kommune ist man doch bemüht diesen soviel wie möglich Vorteile zu verschaffen und eine kleine Hetzkampagne gegen die Fremden auszulösen bzw aufrechterhalten. Mit Deiner Bemerkung, dass Luxus-Fernreisen und Autos bereits besteuert würden, da bist Due doch nicht ganz ehrlich mit Dir selbst, denn wo werden diese denn mit einer extra Steuer belegt und veranlagt > Da schreibst Du schon einen echten Schmarren . Der Besitzer einer FeWo zahlt doch sämtliche ihm auferlegten Steuern wie :Haus – und Grundsteuer, Erschließungskostenanteile , Müllabfuhr nach ganzjährigem Tarif. Hier ist anzumerken, dass bezüglich Müllabfuhr viele Einheimische aus Sparsamkeitsgründen extra kleine Mülltonnen für sich in Anspruch nehmen und den Versuch unternehmen ihren Müll, welcher in der eigenen kleinen Tonne keinen Platz mehr hat in die Tonnen der Fewo-Besitzer in deren Abwesenheitszeit stecken, somit das eigene Gebührenaufkommen auf Kosten der Fremden niedrig zu halten. Du findest keinen Zweitwohnungsbesitzer, der auf Kosten der Einheimischen sich drückt die Kosten zu übernehmen, aber über die diskriminierenden Zustände in vielen Fewo-Gemeinden ist die friedliche Nebeneinander-Koexistenz seit Einführung der Zweitwohnungssteuer mehr als gefährdet. Kein Zweitwohnungsbesitzer möchte einer Kommune Nachteile zumuten, aber die Raffgier dieser Kommunen ist unendlich mit einer Portion gehässigem Neid verbunden.

Natürlich verfolgt eine Kommune mit der ZWSt u.a. Lenkungszwecke, das dürfte auch nicht zu beanstanden sein.
Wenn man Lenkungszwecke in Betracht ziehen möchte, dann müssten diese auch ganz offen und ungeschönt verkündet werden, mit der Begründung, dass man diese vielen Fremden im Orte nicht haben möchte, jede Kommune könnte dieses ganz offen und deutlich erkennbar zum Ausdruck bringen.

Genauso wenig wie die Absicht, Einnahmen zu erzielen. Ziel einer Fremdenverkehrsgemeinde wird es immer sein, so viele Touristen wie möglich in die Gemeinde zu holen. Eine Ferienwohnung, die nur (ab und zu) von ihrem Besitzer genutzt wird, ist für die Kommune ein ziemlich totes Kapital.
Hier von totem Kapital zu schreiben ist der größte Blödsinn, wo nimmst denn Du Deine Begründung her> Von totem Kapital eines Investors müsste man die zu Lenkungszwecken erstellten Satzungen bezeichnen, denn mit diesen Grundlagen wird doch unmissverständlich deutlich wohin man diese ungebetenen Bürger einreihen möchte. Nur wenn eine FeWo gekauft wird, diese jedoch nicht selbst genutzt wird, das muss dann noch über einen Vertrag den man mit einer Agentur, was zusätzlich noch mit Kosten verbunden ist, nachweist von der Abzocke zu befreien sei. Je öfter die Eigennutzung desto höher die Besteuerung ist für einen ZWB der klare Beweis, dass man ihn in dieser Kommune nur hereinlassen möchte wenn er dafür so quasi ein Eintrittsgeld oder Bereitschaft zur Abzocke für seine mit nicht gestohlenem Geld investierte Fewo sich aufhalten möchte. Wenn tausende Wochenendpilger derartige Tourismuskommunen stossweise überfluten, so heißt man diese Willkommen, damit die Existenz der Bergbahnen gesichert sei!
Wer sich bei der Errichtung einer Feriensiedlung/von Freizeiteinrichtungen eine „goldene“ Nase holt, ist ein anderes Kapitel.
Es sei auch erwähnenswert, das die vielen Ferienwohnungen in Bayern, die allermeisten von ganz Deutschland, nämlich über 50 000 an der Zahl im Laufe der Zeit ein Investitionsvolumen von über 10 Milliarden als Wirtschaftsleistung betrachtet werden darf. Hinzuzurechnen sind nun die ständig steigenden >Kosten für Hausmeister, Hausverwalter und Handwerksleistungen, nicht berücksichtigt die Erträge von Geschäften wie Möbelindustrie und Gastronomie. Zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen und Konjunkturunabhängikeit sind weitere Merkmale die unberücksichtigt geblieben sind bei einer Bewertung von totem Kapital. Ist dieser Begriff doch der Dummheit mancher Kommentatoren zuzuordnen >
Aber Fremdenverkehrsgemeinden fördern den Tourismus nicht aus selbstlosen Motiven, oder um möglichst viele Touristen in ihre Dorfgemeinschaft – sofern es so was überhaupt noch gibt – zu integrieren.
Integration ist unerwünscht oder gar nicht erstrebenswert>

Die „Ferienwohnungsteuer“ ist nicht mein Hauptanliegen. Das müssen die Gemeinden mit sich selbst abmachen, und es kann durchaus sein, dass sie sich selbst ins Knie schießen, wenn sie die Steuerschraube willkürlich andrehen. Was man aber nicht hinnehmen sollte, sind Steuern, die in verfassungswidriger Weise erhoben werden. Dagegen sollte man sich mit allen zulässigen Mitteln (dazu gehört auch Druck auf die Politik) wehren.
Da muss ich Dir lieber Alfred unumwunden Recht geben, aber viele Politiker ob in Kommunen oder in der Landespolitik und hauptsächlich bei den Kommunalen Verbänden sind dazu viel zu feige oder total arrogant um dieses einzugestehen. In diesem Punkte möchte ich noch erwähnen, dass all diese 10 Milliarden-Investitionen in unserer Bayerischen Heimat geblieben sind, hierfür sollten alle Beteiligten mal etwas mehr Dankbarkeit und Anerkennung zollen, oder wäre es denn besser gewesen diese Finanzmittel ins Ausland zu transferieren> Wie vielen Gaunern und CD- Dieben müsste unsere Uckermark- Kanzlerin mit Millionen Euro ein Angebot unterbereiten um an diese Kapitalfluchtbeträge zu kommen> Auf der einen Seite werden mit Dieben Verträge über Straffreiheit geschlossen und auf der anderen Seite werden ehrlich treusorgende unseriös abgezockt.
Das hat alles mit Sozialismus nichts mehr zu tun> Nein das ist inzwischen willentlich und wissentlich herbeigeführter Eurokommunismus, Allen die etwas ehrlich erarbeitet haben wird das Recht auf Eigentum abgesprochen um eine möglichst gleichmäßige Umverteilung zu gewährleisten. Wenn das DDR-System so nachahmenswert ist, weshalb sagt man dieses dem Volke nicht ins Gesicht> Enteignung und Diskriminierung jener die zur Aufrechterhaltung des Staates beigetragen haben- so darf es nicht weitergehen. Aber das ist nur mit dem dümmlichen Deutschen zu vollbringen. In Bayern hat man über die Einführung der Zweitwohnungssteuer dem Immobilienmarkt für Ferienwohnungen einen Schaden in Höhe von über 2 Milliarden Euro Schaden zugefügt.
Aber eine Neid- oder Sozialismusdebatte lostreten zu wollen, ist in meinen Augen nicht gerade sinnvoll und geht bei der großstädtischen ZWSt an der Sache vorbei. Allenfalls könnte man hier über die Unersättlichkeit der „öffentlichen Hand“ sinnieren.
Wen ich so ein Sozialist wäre würde ich das eben auch so halten!! Großes Lob und Respekt dem Kommentator wird Himbim13
Und um zum real existierenden Sozialismus noch was anzumerken: Wer eine Datsche hatte, zahlte m.W. keine Zweitwohnungsteuer. Also her mit dem real existierenden Sozialismus!
So wie das Bundesverwaltungsgericht die ZWSt (übrigens von Anfang an betrachtet) ist das „Innehaben einer einzigen Wohnung“ dann steuerwürdig, wenn es sich dabei um die nicht vorwiegend genutzte Wohnung (das ist im Allgemeinen die Nebenwohnung) handelt. Der Grund dafür soll sein, dass es sich um einen besonderen, zusätzlichen Aufwand handeln soll, der eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringen soll - da ist der Gedanke zur Luxussteuer allerdings nahe liegend.
Auf Grund der Vorkommnisse der letzten Tage ist die Rechtsstaatlichkeit total in Zweifel zu stellen. Es muss immer wieder die Frage erlaubt sein: Wer setzt denn die Richter am Verwaltungsgericht ein> Von Unabhängigen Urteilen zu berichten ist fast ……………………….Fehlanzeige angebracht. Bestes Beispiel: Eine Gemeinde will Neonazis eine Veranstaltung untersagen, das VG verbietet das Verbot mit Steuergeldern wird ein sündteures Polizeiaufgebot nötig um die Bürger zu schützen!!!>>>>>
Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf innehat,
- dieser Zustand ist im Allgemeinen mit der Verwendung finanzieller Mittel verbunden,

Auch dann wenn dieser Bürger ( Student) seinen Unterhalt mit Bafög bestreiten muss.>>>
- bei dem so erbrachten Aufwand handelt es sich nicht um einen „besonderen/zusätzlichen“ Aufwand,
- damit wird keine „besondere/zusätzliche“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck gebracht.

Eine Anmerkung noch:
Zum einen ist mir schon mal nicht klar, warum man eine Zweitwohnung als Nebenwohnung anmelden muss

Bei den Tourismuslobbykommunen braucht sich niemand anzumelden, denn rein vom Katasterauszug werden die Zweitwohnungsbesitzer erfasst und der Steuerbescheid ohne Anfrage zugestellt, dieses oft nach 4 – 5 Jahren rückwirkend.
Dazu wäre es vielleicht interessant, die Leipziger Urteile zu studentischen Nebenwohnungen mal genauer auszuloten. Zum andern ist mir keine Bestimmung bekannt, dass ich eine Zweitwohnung nicht Verwandten oder Bekannten nach Belieben zur Nutzung überlassen darf. Wobei in solchen Fällen die steuerlichen Folgen je nach Satzung sehr unterschiedlich sein können.
Mit wenigen Worten es ist und bleibt eine Diskriminierung!

Um es mal ganz klar zu sagen:
Das Geschrei „Luxussteuer“ und „ungerecht, weil andere Luxusgüter nicht besteuert werden“ und „doppelte Besteuerung“, ist irreführend und versperrt den Blick auf das Wesentliche.
Doppelte oder gar dreifache Besteuerung in Tateinheit ist typisch Bayerische Christlich Soziale Ungerechtigkeit in Vollendung.

Kein existierender Sozialismus von Alfred

Alfred @, Montag, 08.02.2010 (vor 5767 Tagen) @ Gustav

» ... Bemerkung, dass Luxus-Fernreisen und Autos bereits besteuert würden, da bist Du doch nicht ganz ehrlich mit Dir selbst, denn wo werden diese denn mit einer extra Steuer belegt und veranlagt>
Mit mir selbst bin ich immer ehrlich. Aber: Wo habe ich denn gesagt, dass es eine „Extra-Steuer“ ist> Sie werden besteuert. Punktum. eine Aufwandsteuer auf Luxusfernreisen wäre übrigens gar nicht möglich.

» Der Besitzer einer FeWo zahlt doch sämtliche ihm auferlegten Steuern wie Haus – und Grundsteuer, Erschließungskostenanteile Müllabfuhr ...
Bitte sauber trennen. Erschließungskostenanteile und Müllabfuhr sind keine Steuern. Es hilft niemanden, wenn man alles in einen Topf wirft und einen unverdaulichen Einheitsbrei – von mir aus auch Schmarrn – daraus macht.

» Eine Ferienwohnung, die nur (ab und zu) von ihrem Besitzer genutzt wird, ist für die Kommune ein ziemlich totes Kapital.
» [/i]Hier von totem Kapital zu schreiben ist der größte Blödsinn, wo nimmst denn Du Deine Begründung her>
Was das "ziemlich tote Kapital" angeht: Einfach mal lesen, was ich schreibe und nicht das lesen, was man lesen möchte. Und mal bitte darüber nachdenken, warum ich immer wieder die Idee vertrete, dass Kommunen ihre Berechtigung für die ZWSt nicht daraus ziehen dürfen, dass sie für in Anspruch genommen kommunale Einrichtungen erhoben werden, sondern dass es eine „Abgeltung“ für nicht in Anspruch genommene Freizeiteinrichtungen ist. Mit dem Gedanken stehe ich zwar ziemlich allein, befinde mich aber in guter Gesellschaft.

» Wenn tausende Wochenendpilger derartige Tourismuskommunen stossweise überfluten, so heißt man diese Willkommen, damit die Existenz der Bergbahnen gesichert sei!
Fühlt sich da einer durch den Normal-Touristen, der sich keine eigene Ferienwohnung leisten kann, gestört> Es gibt Reginonen - auch solche ohne Bergbahnen -, die leben davon, dass es zigtausende Wochenendausflügler sind. Als Einheimischer mag man das als Spätform des Kolonialismus empfinden, lebt aber trotzdem davon.

» Es sei auch erwähnenswert, das die vielen Ferienwohnungen in Bayern, ..., nämlich über 50 000 an der Zahl im Laufe ...
Und wie viele davon werden zur Einkommenserzielung/als Kapitalanlage genutzt>

» ... sind weitere Merkmale die unberücksichtigt geblieben sind bei einer Bewertung von totem Kapital.
Diese Merkmale werden noch viel deutlicher und ertragreicher für die "Urlaubskommunen", wenn eine Ferienwohnung vermietet und so durchgängig wie möglich in Anspruch genommen wird (z.B. höherer Verschleiß, höherer Umsatz usw.). Ich bleibe dabei: Aus Sicht der Kommunen ist eine Ferienwohnung, die nur (ab und zu) für den persönlichen Lebensbedarf verwendet wird, ziemlich totes Kapital.

» Das hat alles mit Sozialismus nichts mehr zu tun> Nein das ist inzwischen willentlich und wissentlich herbeigeführter Eurokommunismus,
Nein, dass ist Kapitalismus pur. Wer hat, dem wird gegeben, wird ihm nicht gegeben, nimmt es sich, was er haben will. Der Sozialismus hat weitere, schwerwiegendere Fehler.
Mit Enteignung hat die ZWSt nun wirklich nichts zu tun. Mit Diskriminierung nur insoweit, als sie in der von mir beanstandeten Form fast nur Alleinstehende trifft.

» Wer setzt denn die Richter am Verwaltungsgericht ein> Von unabhängigen Urteilen ...
Wie kann ein abhängiger Richter unabhängige Urteile fällen>

» Bestes Beispiel: Eine Gemeinde will Neonazis eine Veranstaltung untersagen, das VG verbietet das Verbot mit Steuergeldern wird ein sündteures Polizeiaufgebot nötig um die Bürger zu schützen!!!>>>>>
Na, da stellt sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit mal gegen die Kommunen, und schon ist es wieder nicht richtig. Kein gutes Beispiel.

» Je öfter die Eigennutzung, desto höher die Besteuerung ist für einen ZWB der klare Beweis, dass man ihn in dieser Kommune nur hereinlassen möchte, ...
Na, es gibt auch Kommunen, die erheben die volle Jahressteuer bereits dann, wenn die FeWo nicht nur für einen "unbedeutenden Zeitraum" für den persönlichen Lebensbedarf zur Verfügung steht. Ob das dann gerechter ist>

» Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf innehat,
» - dieser Zustand ist im Allgemeinen mit der Verwendung finanzieller Mittel verbunden,

» Auch dann wenn dieser Bürger ( Student) seinen Unterhalt mit Bafög bestreiten muss>
Was bitte spielt es bei dieser Aussage für eine Rolle, wenn eine Student seine Unterhalt mit Bafög bestreiten muss, wenn er zwei (oder mehr) Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf innehat>

» Bei den Tourismuslobbykommunen braucht sich niemand anzumelden, denn rein vom Katasterauszug werden die Zweitwohnungsbesitzer erfasst
Geht gar nicht, aus dem Kataster ist nur ersichtlich, wer Eigentümer/Besiter einer Immobilie ist, nicht aber, ob er sie für den persönlichen Lebensbedarf nutzt. Allenfalls nutzen die Kommunen die Grundbucheintragungen für einen "Torpedofächer".

» Doppelte oder gar dreifache Besteuerung in Tateinheit ist typisch Bayerische Christlich Soziale Ungerechtigkeit in Vollendung.
Da wiederhole ich mich aus anderern Beiträgen: Nicht immer mit dem Bayerischen kokettieren - das ist in allen deutschen Volksstämmen verbreitet.

Kein existierender Sozialismus von Alfred

Soraya @, Donnerstag, 18.02.2010 (vor 5758 Tagen) @ Alfred

Die öffentlichen Diskussionen der letzten Tage, samt Aschermittwochreden,sollten mal einen
Denkanstoß zu existierendem Sozialismus einleiten.
Wie wäre es denn wenn man alle Nebenwohnungen welche zur Zeit mit einer Zweitwohnungssteuer belegt, einfach enteignen würde zu Gunsten der "armgewordenen Kommunen" > In eine Gesellschaft einbringen mit der Bez. ZB. GEBW = Gemeinde-Eigene Beherbergungs- Wohnungen!
Man könnte sodann diese Wohnungen Hartz 4 Empfängern verbilligt zur Verfügung stellen. Der Vorteil bei den Kommunen denn Hartz 4 - Empfänger würden bestimmt sich dankbar erweisen beim Konsumverhalten! Jede Alleineziehende Mutter könnte sodann auch mal kostenloser Urlaub gestattet werden. Sollte eine derartige Alleinerziehende von einem Hartz 4 Bezieher ein Kind zur Welt bringen müsste dieser ein zusätzliches Kindergeld in Höhe von 1000 €ur pro Monat für 5 Jahre zustehen. Dies alles wäre dann eine soziale Lösung.

Kein existierender Sozialismus von Alfred

Alfred @, Donnerstag, 18.02.2010 (vor 5758 Tagen) @ Soraya

Warum so zaghaft> Das sind doch nur Erdnüsse. Die Staatsverschuldung muss an der Wurzel gepackt werden. Da muss man ins Volle gehen.

Z.B.: Das angesparte Vermögen der deutschen Bevölkerung ist höher als die Staatsverschuldung. Wenn man das enteignet, wäre der Staat (inklusive Kommunen) mit einem Schlag schuldenfrei und man könnte mit dem Rest noch ordentlich Geschenke machen.
Widerrechtlich ins Ausland verbrachtes Vermögen muss natürlich von der Enteignung ausgenommen werden, denn sonst hätten wir ja sozialisische Verhältnisse.

Aber das hat mit der Zweitwohnungstuer nun wirklich nichts mehr zu tun.