Geld zurück, wenn ZWS für Studenten irgendwann gekippt wird?

B-AC @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5746 Tagen)

Hallo,

mein Fall ist ähnlich dem Fall vor dem VG Lüneburg, dessen Urteil leider noch nicht rechtskräftig ist. Habe mein Hauptwohnsitz in Berlin, studiere in Österreich und absolviere derzeit ein Praktikum mit anschliessender Diplomarbeit in Aachen. Wie im Fall Lüneburg bewohne ich bei meinen Eltern in Berlin nur ein Zimmer und die einzige "richtige" Wohnung habe ich halt in Aachen. Die Wohnung in Österreich ist, soweit mir bekannt, unerheblich für den Fall. Will jetzt auch keine Diskussion über Sinn und Unsinn der ZWS führen, nur soviel: meine Hauptwohnsitz bleibt solange ich studiere in Berlin! Sehe es nicht ein alle paar Monate mich umzumelden.

Nun liegt mir seit ein paar Tagen der Bescheid der Stadt Aachen über die Festsetzung der ZWS vor. Was ist nun eigentlich wenn irgendwann die ZWS für Studenten durch eine bundesrechtliche Instanz gekippt wird und das Urteil vom VG Lüneburg übernommen wird>

Falls dies irgdendwann eintrifft, kann man sein Geld sicherlich nur zurückfordern, wenn man rechtzeitig gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt hat oder>

Außerdem steht in der Rechtsbehelfsbelehrung in meinem Bescheid, dass ich Klage gegen diesen einlegen kann. Ist ein Widerspruch gar nicht möglich>

Was muss ich also tun um evtl. später mein Geld zurück fordern zu können, falls es zu einem Urteil gegen die ZWS für Studenten kommt> Möchte eben kein eigenen Prozess führen, sondern dies abhängig von einem ausstehenden Urteil abhängig machen. Habe schon genug mit den Gerichten und Behörden aufgrund meiner Schwerbehinderung zu tun.

Bye,
B-AC

Geld zurück, wenn ZWS für Studenten irgendwann gekippt wird?

Alfred @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5746 Tagen) @ B-AC

Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist Berlin Dein Wohnsitz und dort hast Du Deine melderechtliche Hauptwohnung, in Aachen die Nebenwohnung
Gegen eine Zweitwohnungsteuerbescheid gibt es in NRW keinen Widerspruch- der wurde im Zuge de Entbürokratisierung abgeschafft. Da hilft nur noch die Klage beim VG Aachen. Um die kommst Du nicht drum rum, wenn Du von Deinem Geld was sehen willst, bzw. vorerst nicht zu zahlen bereit bist. Einfach zurücklehnen und andere die Drecksarbeit tun lassen, geht aber gar nicht.
Das Lüneburger Urteil ist längst nicht mehr der Weisheit letzter Schluss. Es zielte in die richtige Richtung, wurde aber von den Mühlen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ziemlich zerrieben. Klarheit kann jetzt nur noch das Bundesverfassungsgericht schaffen.Dabei geht es allerdings weniger um das Kippen die Zweitwohnungsteuer (nur) für Studenten.

» Die Wohnung in Österreich ist, soweit mir bekannt, unerheblich für den Fall.
Muss nicht unbedingt sein.

Geld zurück, wenn ZWS für Studenten irgendwann gekippt wird?

B-AC @, Montag, 01.02.2010 (vor 5745 Tagen) @ Alfred

In Berlin habe ich halt meinen Hauptwohnsitz. Wenn dies melderechtlich auch die Hauptwohnung miteinschliesst, dann ist dies momentan auch so. In der Sache wäre dies aber falsch (siehe Fall VG Lüneburg), da ich nur ein Zimmer bei meinen Eltern habe und keine eigene Wohnung.

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit Hauptwohnung und Hauptwohnsitz voneinander zu trennen> Bestimmt eher nicht ...

Was heißt zurücklehnen> Will schon was tun. Nur was ist angebracht> Widerspruch ist also nicht möglich - nur eine Klage also> Gut also klagen. Den Prozess werde ich sicherlich verlieren. Kostet mir das was bzw. hätte ich später dennoch eine Chance mein Geld zurück zubekommen, wenn sich herausstellen sollte der Steuerbescheid ist nicht rechtmäßig>

Kurz und knapp: Was räts du mir>

Danke!

Geld zurück, wenn ZWS für Studenten irgendwann gekippt wird?

Alfred @, Montag, 01.02.2010 (vor 5745 Tagen) @ B-AC

» Gibt es überhaupt eine Möglichkeit Hauptwohnung und Hauptwohnsitz voneinander zu trennen> Bestimmt eher nicht ...
Doch, ganz bestimmt, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. In Berlin hast Du Deine melderechtliche Hauptwohnung (bei Deinen Eltern) und allenfalls ist Berlin Dein Wohnsitz.

» Kurz und knapp: Was rätst du mir>
Raten kann ich Dir gar nichts. Aber meine Sicht der Dinge kannst Du gerne haben.
Klagen kostet erst mal - zumindest die Gerichtsgebühr. Einen Anwalt brauchst Du vor dem Verwaltungsgericht nicht. Geld gibt es im Erfolgsfall zurück.

Zu detailliert sollten wir hier aber nicht werden - "Feind" liest mit. Mail an mich.