Nebenwohnsitz im Haus (Eigentum) meiner Mutter

maria @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5447 Tagen)

Hallo.

Ich hatte während meiner Ausbildung in Trier meinen Nebenwohnsitz in Magdeburg gemeldet. Dort besitzt meine Mutter ein Eigentumshaus. Muss ich dafür trotzdem ZWSt zahlen, obwohl das Haus Eigentum ist und ich dort keine Miete zahlen muss> (Heute erhielt ich einen Brief mit der entsprechenden Rechnung, in dem meine Kaltmiete in Magdeburg nach § 162 Abs 1 AO geschätzt wurde.)
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dabei helfen könnte. Vielen Dank!

maria

Nebenwohnsitz im Haus (Eigentum) meiner Mutter

Alfred @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5447 Tagen) @ maria

Das mit dem Wohnsitz vergessen wir ganz schnell.
Du warst in Trier mit Hauptwohnung und wohl in Magdeburg mit Nebenwohnung erfasst.
Damit fühlt sich die Stadt berechtigt, Dich zur Zweitwohnungsteuer zu veranlagen.
Wenn keine Miete gezahlt wird, schätzt man nach einer entsprechenden Vergleichsmiete. Ein Verfahren, das grundsätzlich nicht (mehr) beanstandet werden kann. Diese Vergleichsmiete dürfte Grundlage für die Schätzung in Deinem Zweitwohnungsteuerbescheid sein. Ob richtig geschätzt wurde, kann ich nicht sagen, da ich weder die geschätzte Miethöhe noch den Mietspiegel der Stadt kenne.

Gleichgültig, ob Du zwei Wohnungen innehattest oder nicht (lässt sich aus Deinem Beitrag nicht entnehmen), kannst Du Dich gegen die Magdeburger Zweitwohnungsteuer wehren. Die Satzung ist verfassungswidrig.
Das bedeutet: Widerspruch (der wird wohl abgelehnt) – Klage bei VG (da lässt sich ein Ergebnis, wenn denn überhaupt eins kommt, schwer voraussagen) - ggf. geht der Rechtsweg weiter.

Nebenwohnsitz im Haus (Eigentum) meiner Mutter

mattis.123 @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5428 Tagen) @ maria

Hallo Maria,

mich würde noch interessieren wie du jetzt vorgehst. Wirst du klagen oder hast du schon eine andere Möglichkeit der Einigung gefunden> Ich blicke bei der ZWST auch immer noch nicht wirklich durch. Vielleicht hast du ja nochmal Zeit und schilderst uns was du jetzt machst.

Nebenwohnsitz im Haus (Eigentum) meiner Mutter

Curiosity @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5428 Tagen) @ maria

Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe meinen Erstwohnsitz in Bonn gemeldet und den Zweitwohnsitz in Reutlingen bei meinen Eltern (hier wurde jetzt ganz frisch die neue Steuer erhoben *knurr*).

Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung und dort ist mein Kinderzimmer inkl. sehr vielen Dingen von mir. Ich fahre auch fast jedes Wochenende nach Reutlingen. Miete muss ich bei meinen Eltern aber keine zahlen.

Wie sollte ich nun am besten vorgehen> Die Schätzung zur Vergleichsmiete veranlassen oder den Zweitwohnsitz in Bonn (hier ist, meine ich, noch keine Steuer) melden und den Erstwohnsitz in RT>

Zu der Vergleichsmiete: Was wird hier dann berechnet> Die komplette Miete für die gesamte Wohnung oder nur anteilmäßig, da ja auch mehrere Personen in der Wohnung leben>

Kann das Finanzamt meinen Zweitwohnsitz beanstanden, wenn ich dort eigentlich keine Miete zahle oder wird das geduldet>

Aufgeben möchte ich meinen Zweitwohnsitz eigentlich nicht, denn ich möchte ja auch meine Fahrtkosten wieder über die Steuer zurückbekommen.

Vielen, vielen Dank vorab und schöne Grüße
Ann-Katrin

Nebenwohnsitz im Haus (Eigentum) meiner Mutter

Alfred @, Samstag, 20.02.2010 (vor 5427 Tagen) @ Curiosity

Hallo Ann-Kathrin,

Du hast Deine melderechtliche Hauptwohnung in Bonn und Deine Nebenwohnung bei Deinen Eltern. Die Stadt Reutlingen schreibt zwar munter von Ab-, An- und Ummelden des Wohnsitzes, und jeder weiß, was gemeint ist (sein soll), aber es ist trotzdem falsch.

So wie Du das schilderst, ist der Sachverhalt melderechtlich auch richtig und somit gesetzeskonform. Da gibt es nichts zu ändern. Die Anmeldung der Nebenwohnung in Bonn wäre rechtswidrig. Mal abgesehen davon, dass Bonn demnächst wohl auch die ZWSt einführen wird.

Auch wenn die Reutlinger behaupten, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung, kommen sie damit nicht durch. Denn wenn Du in Reutlingen bei Deinen Eltern wohnst, bist Du damit nicht Inhaber einer Zweitwohnung, denn ich gehe mal davon aus, dass Du über das Zimmer und die übrige Wohnung keine rechtliche Verfügungsgewalt hast. Du hast also in Reutlingen keine Zweitwohnung inne. Das Zimmer im elterlichen Haushalt erfüllt auch nicht die Bedingungen der Satzung für eine Wohnung: „Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede bauliche abgeschlossene Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und zu der eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette und ein Bad oder eine Dusche gehören.“

Damit erübrigt sich die Frage nach der Berechnung der Steuer. Die übrigen Fragen haben mit der ZWSt nichts zu tun.