Auch Lübeck erhebt Zweitwohnungssteuer

Heiner @, Montag, 18.09.2006 (vor 6423 Tagen)

Die Stadt Lübeck erhebt Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandssteuer (§1).Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Zweitwohnung(§ 4.1)Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete(§ 4.2)Die Jahresrohmiete berechnet sich nach Bewertungsgesetz basierend auf dem Hauptfestellungs-zeitpunkt 1964 !! aus dem Grundsteuerbescheid des Finanzamtes ermittelt, indiziert mit 4,43(bis 1999)Die Steuer beträgt 10% dieses ermittelten Mietwertes.
Die so ermittelte Steuer für meine Wohnung (85m²)beträgt somit 1.049 € im Jahr:-( :-(
In einem Hinweis der Stadt heißt es immerhin: Die durch das Finanzamt nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ermittelte Jahresrohmiete ist nicht identisch mit der tatsächlich gezahlten Miete.Eine solche angenommende Miete ist absolut nicht erzielbar und entspricht nicht annähernd dem Mietspiegel. Also:Wucher>>
Muss eine Aufwandssteuer sich nicht am tatsächlichen Aufwand orientieren.>
Hat jemand eine Einschätzung zu diesem Sachverhalt>;-)


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