Ferienwohnung -Eigennutzung und Vermietung

meistersteff @, Dienstag, 09.02.2010 (vor 5401 Tagen)

Hallo forum, meine kollegin und ich sind kurz davor uns eine ferienwohnung in oy-mittelberg/bayern zuzulegen. diese soll spontan von unseren familien genutzt werden, sowie auch fremdvermietet werden. fällt zweitwohnsitzsteuer an obwohl dann die gemeinde "kurtaxe" kassiert> wenn das so sein sollte müssen beide parteien sich die steuer teilen oder zweimal voll bezahlen. mit welchr grßenordnung ist da zu rechnen>
danke für die antwort, steff

Ferienwohnung -Eigennutzung und Vermietung

Alfred @, Dienstag, 09.02.2010 (vor 5401 Tagen) @ meistersteff

Einfach mal auf die Homepage der Gemeinde gehen und nach der Zweitwohnungsteuersatzung suchen (findet sich meist in der Nähe der Hundesatzung).

Wenn es eine gibt, wird sie die üblichen Floskeln und Scheußlichkeiten enthalten und hinsichtlich der Verfügbarkeit Verträge mit Agenturen, Hotelbetrieben pp. fordern.

Sollte die Zweitwohnung nach bayer. Gutsherrenart (Gemeindetag) definiert sein, so ungefähr:
„Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
würde ich wegen Verfassungswidrigkeit der Satzung klagen und mich darauf einstellen, bis zum BVerfG gehen zu müssen.
Bei Klagen usw. Groß- und Kleinschreibung beachten. es erleichtert das Lesen und fördert das Verstehen – nicht dass das besonders wichtig wäre, aber …

Ferienwohnung -Eigennutzung und Vermietung

Rebell @, Mittwoch, 10.02.2010 (vor 5401 Tagen) @ Alfred

» Zweitwohnungsteuersatzung suchen (findet sich meist in der Nähe der
» Hundesatzung).
» enthalten und hinsichtlich der Verfügbarkeit Verträge mit Agenturen,
» Sollte die Zweitwohnung nach bayer. Gutsherrenart (Gemeindetag) definiert
» sein, so ungefähr:
» würde ich wegen Verfassungswidrigkeit der Satzung klagen und mich darauf
» einstellen, bis zum BVerfG gehen zu müssen.

Hierzu sei aus den gemachten Erfahrungen angemerkt, dass man
in Oy - Mittelberg sogar einen Stellplatz in der Tiefgarage mit der Zweitwohnungssteuer belegt- also Vorsicht beim kauf walten lassen.
Aus den gemachten Erfahrungen der letzten 5 Jahre bemühen sich Kaufinteressenten nur noch selten für eine Ferienwohnung im gesmten Bayerischen Allgäu, es sei denn der Verkäufer lässt soviel am Preis nach wie die Zweitwohnungssteuer im Jahr an die Gemeindekasse bezahlt werden muss. Im Klartext bei z.B. 60 qm Wohnfläche bedeutet die Zwst u.U. 700 bis 1000 € im Jahr - deshalb kann man z.
Beispiel ein Ferienwohnung mit ca 40 qm schon bei 32 000 Euro erwischen, vor Allem wenn ältere Besitzer das Geld dringend brauceh um sich eventuell in ein Altenheim einzukaufen, solche Fälle gibt es genügend, denn die meisten Besitzer von Ferienwohnungen sind frustriert, wollen verkaufen- 70 % dieser Gruppe sind alle älter als 60 Jahre
Aus diesen genannten Gründen versuchen Makler und Verkäufer nicht auf die Abzocke aufmerksam zu machen!

Ferienwohnung -Eigennutzung und Vermietung

Alfred @, Mittwoch, 10.02.2010 (vor 5401 Tagen) @ Rebell

» Hierzu sei aus den gemachten Erfahrungen angemerkt, dass man in Oy - Mittelberg sogar einen Stellplatz in der Tiefgarage mit der Zweitwohnungssteuer belegt -
Und was sagt das zuständige VG (V steht hier für Verwaltungs) dazu>

» Aus den gemachten Erfahrungen der letzten 5 Jahre bemühen sich Kaufinteressenten nur noch selten für eine Ferienwohnung im gesamten Bayerischen Allgäu, es sei denn der Verkäufer lässt soviel am Preis nach wie die Zweitwohnungssteuer im Jahr an die Gemeindekasse bezahlt werden muss.
Aus Sicht des Käufers ja wohl verständlich - Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.

» Aus diesen genannten Gründen versuchen Makler und Verkäufer nicht auf die Abzocke aufmerksam zu machen!
Wenn sie damit durchkommen ...

Ändert aber nichts daran, dass die ZWSt, so wie sie in den meisten Fremdenverkehrsgemeinden erhoben wird, verfassungswidrig ist. Aber das BVerfG kann ja beschließen was es will, wen kümmert es>