Hauptwohnsitz bei Ehemann/bisherigen HWS als Büro nutzen

Alfred @, Donnerstag, 11.02.2010 (vor 5047 Tagen) @ sooz

Bei der Münchener Stadtverwaltung weiß man natürlich nie so ganz genau, was passieren wird.
Das Wohnsitzgeschnorchel lassen wir mal beiseite und konzentrieren uns auf das Melderecht.
Ich gehe mal davon aus, dass Du derzeit für das1-Zi-Appartment melderechtlich mit alleiniger (oder einziger) Wohnung erfasst bist.
Wenn Du Dich für die Wohnung Deines Mannes mit „alleiniger Wohnung“ (das müsste auch so im Meldeschein stehen) registrieren lässt, musst Du unbedingt darauf achten, dass Deine bisherige Wohnung abgemeldet wird (im Meldeschein müsste die Frage auftauchen: „Wird die bisherige Wohnung beibehalten>“ Diese Frage musst Du unbedingt mit Nein beantworten.
Außerdem empfehle ich Dir, mit Deinem Vater einen neuen Mietvertrag abzuschließen, in dem das Appartement ausdrücklich als Büro vermietet wird. Damit sollte der Verdacht ausgeschlossen sein, dass die Wohnung "nur vorübergehend" zu anderen Zwecken genutzt wird.
Damit dürfte die Stadt eigentlich keine Zweitwohnungsteuer verlangen können. Im Übrigen gilt Satz 1.


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