Ferienwohnung

Eva @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5539 Tagen)

Ich habe vor kurzen eine Wohnung in Sonthofen geerbt und moechte sie als Ferienwohnung zur Eigennutzung behalten. Was muss ich jetzt als naechstes machen. Ich wohne in Grossbritannnien.

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Alfred @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5539 Tagen) @ Eva

Hier nur bezogen auf die Zweitwohnungsteuer:
Googeln oder im Rathaus nachfragen, ob Sonthofen überhaupt eine ZWSt erhebt. Falls Ja, zahlen und/oder klagen.

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Rebell @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5539 Tagen) @ Alfred

» Hier nur bezogen auf die Zweitwohnungsteuer:

Auch von der Stadt Sonthofen wird Zweitwohnungssteuer erhoben, Befreiung nur möglich - wenn über Vermietungsagentur ein Vertrag vorgelegt werden kann, der den Beweis liefert, dass keine Eigennutzung möglich ist - also vollkommen vermietet wird!
Bedeutet im Grunde eine diskrimminierende Enteignung!
Ein weitere Möglichkeit zur Befreiung ist möglich wenn das Jahreseinkommen - b. alleinstehend unter € 25.000* bzw. Ehepaare bis € 33 000* nachgewiesen werden kann!
Hier sei angemerkt, dass man in Sonthofen über den Kämmerer Herrn Scheidnagel eine wohlwollende Beurteilung bekommt. Nicht alle Gemeinden sind mit der Geringverdienstgrenze so zugänglich!

*) = Summe der positiven Einkünfte!

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Alfred @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5539 Tagen) @ Rebell

» Befreiung nur möglich - wenn über Vermietungsagentur ein Vertrag vorgelegt werden kann, der den Beweis liefert, dass keine Eigennutzung möglich ist - also vollkommen vermietet wird!
» Bedeutet im Grunde eine diskrimminierende Enteignung!

Von „Befreiung“ kann da überhaupt keine Rede sein.
Wenn keine Eigennutzung möglich ist (die Wohnung also nur der Einkommenserzielung dient), handelt es sich schlicht und einfach nicht um eine Zweitwohnung und eine Besteuerung als solche ist überhaupt nicht möglich.
Da die Wohnung zur Einkommenserzielung des Besitzers genutzt wird, darf man in solchen Fällen wohl nicht von Enteignung sprechen, schon gar nicht von diskriminierender.

» Ein weitere Möglichkeit zur Befreiung ist möglich wenn das Jahreseinkommen ...
Das hingegen ist eine Befreiung.

» Hier sei angemerkt, dass man in Sonthofen über den Kämmerer Herrn Scheidnagel eine wohlwollende Beurteilung bekommt.
Was soll das "wohlwollend" nun wieder heißen>

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Rebell @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5539 Tagen) @ Alfred

» Da die Wohnung zur Einkommenserzielung des Besitzers genutzt wird, darf
» man in solchen Fällen wohl nicht von Enteignung sprechen, schon gar nicht
» von diskriminierender.

Diskriminierend ist es trotzdem, wenn einer Kommune soviel Rechte zugesprochen bekommt und über fremdes Eigentum durch entsprechende Abzocke den Eigentümer bevormunden kann! Im Grunde müsste es einer Kommune egal sein wie eine derartige Wohnung genutzt werden kann. Hier kommt wieder die Sozialistische - dirigistische Denkweise zum Vorschein. Ungleichbehandlung - Selbstbestimmungsrecht mit den Füssen getreten. Wie lange wird es noch dauern bis wir den Status eines DDR- Regimes erreicht haben>
Sympatisannten hierzu gibts an allen Ecken und Enden!
»
» » Ein weitere Möglichkeit zur Befreiung ist möglich wenn das
» Jahreseinkommen ...
» Das hingegen ist eine Befreiung.

» Was soll das "wohlwollend" nun wieder heißen>

Das ist mit wenigen Worten erklärt, denn viele Kommunen sträuben sich die Geringverdienerregelung zu akzeptieren und legen sich quer.
Das Dilemma liegt in erster Linie beim Gesetzgeber, denn schon bei der Verabschiedung dieser Reform wurden Bedenken über diese Murxregelung ignoriert-nur Herrschsuchtsgebahren! Überwachungsstaatsmanieren, Neid- und Missgunst werden hiermit beflügelt, Bürokratieausweitung - an Stelle bürgerfreundliche und wirtschaftsfördernde Maßnahmen - Fehlanzeige!
Große Zustimmung hierfür aus allen Ecken und Enden von Neidern die in userer Gesellschaft stetig zunehmen!

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Alfred @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5538 Tagen) @ Rebell

Statt über
» Sozialistische - dirigistische Denkweise zum Vorschein. Ungleichbehandlung - Selbstbestimmungsrecht mit den Füssen getreten.
zu lamentieren, einfach kämpfen.
Vielleicht hillft das ein bisschen:
"Das Anliegen der Verwaltungsvereinfachung rechtfertigt es aber nicht, durch eine unwiderlegliche Vermutung dem Wohnungseigentümer den Nachweis, dass er die Wohnung nicht für seine persönliche Lebensführung nutzt, schon dann abzuschneiden, wenn er nicht durchgängig für das ganze Jahr eine Vermietung nachweisen kann.
Eine solche Ausgestaltung oder Auslegung der einschlägigen Regelungen trifft diejenigen Wohnungseigentümer besonders hart, die in einem typischen Feriengebiet leben und eine Wohnung in dem von ihnen bewohnten Haus oder in dessen Nähe für die Vermietung an Feriengäste nutzen. In solchen Fällen kann auch bei typisierender Betrachtung nicht schon aus dem Umstand, dass es nicht gelungen ist, die Wohnung ganzjährig zu vermieten, gefolgert werden, sie diene der persönlichen Lebensführung. Es entspricht vielmehr der .Erfahrung, dass in vielen Erholungsgebieten die Nachfrage saisonbedingt schwankt und dass der größere Teil der Ferienwohnungen nur zu bestimmten Jahreszeiten an Gäste vermietet werden kann, auch wenn sich das Urlaubsverhalten teilweise geändert hat. Andererseits spricht wenig dafür, dass der Eigentümer, der selbst im Feriengebiet wohnt, die Wohnung überhaupt und dies ausgerechnet zu den Zeiten, in denen er sie nicht an Gäste vermieten kann, für seine persönliche Lebensführung nutzt.

Da steht nichts von Agentur drin.

» » Was soll das "wohlwollend" nun wieder heißen>
» Das ist mit wenigen Worten erklärt, denn viele Kommunen sträuben sich die Geringverdienerregelung zu akzeptieren und legen sich quer.
Mit "wohlwollend" wird also ein öffentlich Bediensteter charakterisiert, der seine Aufgaben korrekt wahrnimmt. Na ja ...

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Rebell @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5538 Tagen) @ Alfred

» trifft diejenigen Wohnungseigentümer besonders hart, die in einem typischen
» Feriengebiet leben und eine Wohnung in dem von ihnen bewohnten Haus oder in
» dessen Nähe für die Vermietung an Feriengäste nutzen. In solchen Fällen

Ha Ha die Einheimischen werden grundsätzlich nicht zur Zweitwohnungssteuer veranlagt, nur ein Nichteinheimischer bekommt einen Steuerbescheid, selbst wenn dieser an über 200 Tagen an Gäste selbst ohne Einschaltung einer AGENTUR vermietet, wird von ihm die volle Zwst verlangt,Beweis: jüngstes Urteil von Scheidegg im Allgäu!
VGH4B081604 v. 18.11.2010

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Alfred @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5538 Tagen) @ Rebell

Nicht vom Passus mit den Einheimischen verwirren lassen. Mal in aller Ruhe durchlesen; die Forderung der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit nach Einschaltung einer Agentur lässt sich damit auch zurückweisen. Mit diesem Beschluss wurden immerhin mehrere Entscheidungen gekippt.
Das sollte man nutzen

» Ha Ha die Einheimischen werden grundsätzlich nicht zur Zweitwohnungssteuer veranlagt,
Grund: s.o.; diesen Teil des Beschlusses haben sie verinnerlicht.

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LionelHutz @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5538 Tagen) @ Eva

» Ich habe vor kurzen eine Wohnung in Sonthofen geerbt und moechte sie als
» Ferienwohnung zur Eigennutzung behalten. Was muss ich jetzt als naechstes
» machen. Ich wohne in Grossbritannnien.

Wenn Du in die Wohnung einziehst um sie dauerhaft bei Gelegenheit zu Nutzen und die Wohnung deine einzige Wohnung in der Bundesrepublik ist, musst Du sie melderechtlich als Deine alleinige Wohnung melden.

Wie es sich mit der Zweitwohnsitzsteuer verhält hängt von der Satzung ab.

Allerdings offenbart sich in diesem Fall ein grundsätzliches Problem der Steuer. Es besteht ein Vollzugsdefizit, weil (für den Fall, dass nach der Satzung eine Steuerpflicht besteht) die Durchsetzung der Steuer alleine von den wahrheitsgemäßen Angaben des Steuerpflichtigen abhängt.

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Rebell @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5538 Tagen) @ LionelHutz

» » Ferienwohnung zur Eigennutzung behalten. Was muss ich jetzt als
» naechstes
» » machen. Ich wohne in Grossbritannnien.
»
Mir ist im Allgäu auch ein ähnlicher Fall bekannt, denn eine englische Rentner-Familie muss die Zwst zahlen, das Argument, dass sie in Deutschland keinen Erstwohnsitz neben der Wohnung im Allgäu hätte wurde abgelehnt. Diese Familie is inzwischen so sauer und bemüht sich die Wohnung zu verkaufen. Da durch die Einführung der Zwst. in Bayern ein großer Teil der Ferienwohnungen entweder unverkäuflich oder mit einem Abschlag von etwa 30 bis 40 000 € möglich ist, sind diese Bürger stocksauer!
Eigentlich wollten diese etwa 4 bis 5 Monate ihren Altersruhesitz in den Sommermonaten in Deutschland verbringen und während der kalten Jahreszeit in England oder in sonst einem wärmeren land verbringen. Abzocke in unverschämter Höhe ist Bayern ganz spitze - es wird lediglich die Neidkampanie in einem Land das sich zunehmend zum Sozialistischen Gefüge entwickelt- ohne dass es die Bürger erahnen! Es sei daran erinnert an die Entstehung der DDR - vor etwa 60 Jahren !!!!!

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LionelHutz @, Freitag, 19.02.2010 (vor 5538 Tagen) @ Rebell

» Es sei daran erinnert an die Entstehung der DDR - vor etwa 60 Jahren !!!!!

Tut mir leid, aber ich kann den Zusammenhang zu meinem Beitrag beim besten Willen nicht erkennen.

Ehrlich gesagt finde ich es auch höchst unanständig, Parallelen zwischen dem Unrechtsregime der DDR und der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer zu ziehen.