ZWS Köln - lebenslanges Wohnungs- u Nutzungsrecht
Hallo liebes ZWS-Forum,
auch wir (erst mein Mann und 2 Monate später auch ich) haben einen Steuerbescheid für die Zeit 01.01.2005-30.04.2006 von der Stadt Köln erhalten. Wir haben beide fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Köln gereicht und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Kassen- und Steueramt beantragt. Nun versuche ich eine Klageberündung ohne RA-Hilfe auf die Beine zu stellen...(keine Rechtsschutzversicherung :angry: ).
Folgende Sachlage:
Haben 1996 am Elternhaus meines Mannes eine Anliegerwohnung angebaut, die wir bis August 2002 auch bewohnt haben. 2002 Umzug nach Nürnberg, dabei Köln als Zweitwohnsitz behalten. 1997 haben meine Schwiegereltern das Haus auf meinen Mann überschrieben, sich aber im Grundbuch in Abt. II ein lebenslanges Wohnungs- und Nutzungsrecht einräumen lassen. Diese Recht bezog sich auf alle Räume im Erdgeschoß, 2 Räume im 1. OG sowie "auf Lebenszeit das Recht des freien Umganges und Auftenthaltes in den dem gemeinschaftlichen Gebraucht dienenden Räumen des Hauses und Grundbesitz." Nun die Frage zur Klagebründung: können wir argumentieren, dass mit der Verlegung unseres 1. Wohnsitzes nach Nürnberg die von uns zuvor in Köln bewohnten Räume dem gemeinschaftlichen Gebrauch überführt wurden, da wir ja nur noch wenige Tage im Jahr in Köln waren> Haben wir Aussicht auf Erfolg damit>>
Schöne Grüße
Andrea