zws hildesheim
Hallo Clara,
1. Wer sich wo und wie anzumelden hat, richtet sich nach dem Melderecht und nicht nach der Zweitwohnungsteuersatzung einer Kommune. Dabei sind die Lebens- und Wohnverhältnisse des Einwohners maßgeblich, ob die Anmeldung mit Haupt-, Neben- oder alleiniger Wohnung erfolgen muss.
Wer seine Lebens- und Wohnverhältnisse von einer Zweitwohnungsteuer abhängig machen will/muss, kann dies natürlich tun.
Mit "Wohnsitz" kann man sich überhaupt nicht melden, den gibt es im Melderecht nicht..
2. Bezüglich der Steuerklasse der Mutter ist es am sichersten, eine Auskunft des zuständigen Finanzamtes einzuholen.
3. Ob eine Klage sinnvoll ist oder nicht, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Z.B. dürfte die Klage einer unterhaltedürftigen Studentin, die in der elterlichen Wohnung mit Haupt- und am Studienort mit Nebenwohnung rechtmäßig gemeldet ist, durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Kann allerdings „durch die Instanzen“ gehen.
Hoffe, das hilft ein bisschen. Noch Fragen>
Gruß
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- zws hildesheim -
clara,
22.09.2006
- zws hildesheim - Christian, 22.09.2006