ZWS Berlin bei auswärtiger Umschulung

EkelAlfred @, Dienstag, 02.03.2010 (vor 5834 Tagen)

Hallo.

Habe mittlerweile duzende Threads gelesen, aber nirgends eine Antwort gefunden, vielleicht hat ja jemand etwas hilfreiches.

Ich mache in Berlin eine Umschulung. Mein Hauptwohnsitz ist aber nicht hier, darf er auch nicht, da die Kostenübernahme ja vom Kreis meines Hauptwohnsitzes übernommen wird. Würde der Hauptwohnsitz verändert, keine weiteren Zahlungen.

Soweit alles toll, aber meine Frage, wie gehe ich jetzt mit der ZWS um. Da ich in Berlin eine Wohnung habe, diese auch benötige (alles andere macht ja gar keinen Sinn), würde mich aber interessieren, ob die ZWS überhaupt auf mich zukommt oder ich mich befreien lassen kann.

Kurz zur Person, bin mittlerweile über 30, wohne allerdings im Heimatkreis alleine, also weder Frau noch bei Eltern angemeldet.

ZWS Berlin bei auswärtiger Umschulung

Alfred @, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5833 Tagen) @ EkelAlfred

Das Melderecht schert sich nicht um Dinge wie Kostenübernahme für eine Umschulung usw. Und um Wohnsitze geht es da schon überhaupt nicht.
ZWSt wird in Berlin fällig für das Innehaben einer Nebenwohnung. Befreiungen sind nicht vorgesehen. Es gibt auch keine Ausnahmetatbestände, das wäre verfassungswidrig.