zwss-steuer stuttgart

user08/15, Mittwoch, 03.03.2010 (vor 5432 Tagen)

hallo leute,

folgende frage habe ich:

ich habe in stuttgart einen erstwohnsitz bei meinen eltern gemeldet ,wo ich nur ein zimmer habe, das ich NICHT nutze.
die wohnung ist groß und gehört meinen eltern (eigentum)

als zweitwohnsitz habe ich auch in STUTTGART meine eigene wohnung ( kleine eigentumswohnung) gemeldet, die ich bewohne.

dies mache ich nur aus versicherungsgründen, so dass ich die fahrzeuge meiner eltern nutzen darf. die versicherung braucht nur einen erst- ODER zweitwohnsitz bei meinen eltern, dass ich das
auto nutzen darf. sonst hat es keine gründe, dass ich dort
gemeldet bin.:-P

beruflich bin ich angestellter und zur arbeit ist es von beiden wohnsitzen ca. gleichweit (von erstwohnsitz sind es
ca.10 km einfache strecke und 2.wohnsitz ca 12 km einfache strecke zur arbeitsstelle )

ab 2011 gibt es in stuttgart eine zweitwohnsitzssteuer in höhe von 10% der nettojahreskaltmiete. ich habe nachgelesen, dass man in deutschland jede wohnung die man bewohnt, melden muss, so dass ich mich nicht traue meine eigene kleine wohnung abzumelden und nur noch aus versicherungsgründen bei meinen eltern angemeldet zu bleiben. ich stehe für die bisherige 2.wohnung halt im grundbuch und zahle auch gez für diese wohnung.

was gibt es für mich für möglichkeiten das auto meiner eltern weiterzunutzen ohne 500 eur steuern im jahr dafür zu zahlen>

es eilt sehr!danke im voraus!

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Yvonne Winkler @, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5431 Tagen) @ user08/15

» was gibt es für mich für möglichkeiten das auto meiner eltern
» weiterzunutzen ohne 500 eur steuern im jahr dafür zu zahlen>
»
» es eilt sehr!danke im voraus!

Ein Blick ins

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/index.html

hilft vielleicht bei der Rechtsfindung.

zwss-steuer stuttgart

user08/15, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5431 Tagen) @ Yvonne Winkler

Erstmal danke für eine Antwort. Aber was hilft mir das Kfz-Steuerrecht, wenn es um die 2.Wohnsitzssteuer geht>
Die Autos sind auf meine Eltern auf ihren eigenen Wohnsitz angemeldet. Es geht also nicht um die Kfz-Steuer oder Zulassung des Fahrzeugs, sondern nur, dass ich bei Ihrem Wohnsitz gemeldet sein muss um versicherungstechnisch die Fahrzeuge als Fahrer nutzen zu dürfen!

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Yvonne Winkler @, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5431 Tagen) @ user08/15

Melderechtlich dürfte die Meldung mit Nebenwohnung falsch sein.
Ob man sich gerichtlich erfolgreich gegen die Zweitwohnungsteuer wehren kann, indem man argumentiert, man habe sich nur mit Nebenwohnung gemeldet, um eine günstige Autoversicherung nutzen zu können und in Wirklichkeit lebe man dort nicht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Alternative: man zahlt die Zweitwohnungsteuer oder
man versichert sein Fahrzeug selbst.

Etwas anderes fällt mir nicht ein.

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Alfred @, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5431 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Ob man sich gerichtlich erfolgreich gegen die Zweitwohnungsteuer wehren kann, indem man argumentiert, man habe sich nur mit Nebenwohnung gemeldet, um eine günstige Autoversicherung nutzen zu können und in Wirklichkeit lebe man dort nicht, ...
Hoffentlich funktioniert das nicht.

» Alternative: man zahlt die Zweitwohnungsteuer oder
» man versichert sein Fahrzeug selbst.
Oder: Man kann und sollte gegen die ZWSt klagen, denn die ist in Stuttgart sicher genau so verfassungswidrig wie in den übrigen Kommunen.

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user08/15, Dienstag, 09.03.2010 (vor 5426 Tagen) @ Alfred

»Hat vielleicht JEMAND ANDERS noch einen Vorschlag>

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LionelHutz @, Dienstag, 09.03.2010 (vor 5426 Tagen) @ user08/15

» dies mache ich nur aus versicherungsgründen, so dass ich die fahrzeuge meiner eltern nutzen darf. die versicherung braucht nur einen erst- ODER zweitwohnsitz bei meinen eltern, dass ich das auto nutzen darf. sonst hat es keine gründe, dass ich dort gemeldet bin.:-P

Ich denke, es geht um die KfZ-Haftpflicht.

Bevor Du über irgendwelche Konstruktionen nachdenkst, solltest Du absolut sicher sein, dass es für den Versicherungsschutz alleine auf die melderechtlichen Verhältnisse ankommt. Denkbar wäre z.B. auch eine Klausel die 'Familienangehörige die ständig im Haushalt des Versicherungsnehmers leben' in den Versicherungsschutz einschliesst. Bei einer solchen Klausel können die melderechtlichen Verhältnisse sicher ein Indiz darstellen. Bei einem dicken Haftpflichtfall wird die Versicherung aber möglicherweise Bemühungen und eigene Ermittlungen anstellen, um diesen Punkt zu widerlegen.

Dann wäre für Dich mit einem formellen (unrichtigen) Nebenwohnsitz bei Deinen Eltern ohnehin nicht viel gewonnen. :-P

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user08/15, Freitag, 12.03.2010 (vor 5423 Tagen) @ LionelHutz

vielen dank!hat noch jemand einen vorschlag>wird das eigentlich kontrolliert, wenn vor einführung einer 2.wohnsteuer jemand seinen 2.wohnsitz abmeldet, wenn ja wie oft>

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Alfred @, Freitag, 12.03.2010 (vor 5423 Tagen) @ user08/15

Auch wenn es für Dich absurd klingen mag:
Tu was ganz Einfaches, was ganz Simples - Halte Dich an die gesetzlichen Bestimmungen.

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user08/15, Montag, 15.03.2010 (vor 5420 Tagen) @ Alfred

danke, bist du katholisch oder nur so scheinheilig>


» Auch wenn es für Dich absurd klingen mag:
» Tu was ganz Einfaches, was ganz Simples - Halte Dich an die gesetzlichen
» Bestimmungen.

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Yvonne Winkler @, Montag, 15.03.2010 (vor 5420 Tagen) @ user08/15

Ich bitte, sachlich zu bleiben.