ZWS Berlin bei auswärtiger Umschulung

Alfred @, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 6067 Tagen) @ EkelAlfred

Das Melderecht schert sich nicht um Dinge wie Kostenübernahme für eine Umschulung usw. Und um Wohnsitze geht es da schon überhaupt nicht.
ZWSt wird in Berlin fällig für das Innehaben einer Nebenwohnung. Befreiungen sind nicht vorgesehen. Es gibt auch keine Ausnahmetatbestände, das wäre verfassungswidrig.


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