München ZWS Anmeldung - wollen aber HWS

boertchen @, Mittwoch, 10.03.2010 (vor 5412 Tagen)

Nabend,

ich bin seit kurzem nach München gezogen.
Da ich meinen Hauptsitz in Chemnitz habe und Wochenendpendler bin, wollte ich die Whg.als Zwhg. anmelden.

Heute kam einen Brief zurück, indem drin steht, das ich München als Hwhg. anmelden muss, da ich dort meiner Arbeit nachgehe.

Jetzt habe ich 3 Wochen Zeit, zu begründen warum aus rechtlichen Gründen die Wohnung als Zweitwohnung gültig sei.

Folgende Argumente hätte ich hierfür:

- wohne mit meiner Partnerin zusammen (nicht verheiratet)
- habe ein Kind was natürlich auch in der Hwhg wohnt

Langt die 2 Gründe schon> Oder was würde mir helfen>

Danke im voraus!!

LG boertchen

München ZWS Anmeldung - wollen aber HWS

Alfred @, Mittwoch, 10.03.2010 (vor 5412 Tagen) @ boertchen

» Heute kam einen Brief zurück, indem drin steht, das ich München als Hwhg. anmelden muss, da ich dort meiner Arbeit nachgehe.
Die Begründung dürfte wohl eher sein, dass Du Dich in München vorwiegend aufhältst.

» Folgende Argumente hätte ich hierfür:
» - wohne mit meiner Partnerin zusammen (nicht verheiratet)
» - habe ein Kind was natürlich auch in der Hwhg wohnt
» Langt die 2 Gründe schon> Oder was würde mir helfen>
Die genannten Gründe langen nicht. Es gibt auch sonst keine, die helfen könnten
Nur Verheiratete haben ein Wahlrecht.

München ZWS Anmeldung - wollen aber HWS

boertchen @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5411 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke für deine schnelle Antwort.

Ich halte mich beruflich aber nur 3 Tage die Woche in München auf. Die restliche Zeit bin ich in meiner Hauptwohnung.

Das heisst doch, das meine "vorwiegende Nutzung" in der Hauptwohnung stattfindet...oder irre ich mich da jetzt>

LG boertchen

München ZWS Anmeldung - wollen aber HWS

Alfred @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5411 Tagen) @ boertchen

Du schreibst sinngemäß:
1. Am 10.03.: Ich bin seit kurzem nach München gezogen. Da ich meine Hauptwohnung in Chemnitz habe und Wochenendpendler bin, wollte ich die Whg als Nebenwohnung anmelden.

2. Am 11.03.: Ich halte mich beruflich aber nur 3 Tage die Woche in München auf. Die restliche Zeit bin ich in meiner Hauptwohnung.

Wenn 2. zutrifft
-, und Du Dich an 4 Tagen in der Woche in Chemnitz aufhältst, ist Aussage 1. zumindest grob irreführend, denn unter „Wochenende“ versteht man gemeinhin den Sonnabend und Sonntag.
- ist die vorwiegend genutzte Wohnung die Wohnung in Chemnitz und damit als Hauptwohnung und die Münchener Wohnung als Nebenwohnung zu registrieren.

Die Antwort an die Stadt München wäre also:
Ich halte mich beruflich nur drei Tage in der Woche in München auf. An vier Tagen in der Woche lebe ich in Chemnitz, zusammen mit meiner Lebensgefährtin und unserem gemeinsamen Kind.
Der 2. Satz dient dabei nur dazu, den 1. Satz plausibler und verständlicher zu machen,

München ZWS Anmeldung - wollen aber HWS

boertchen @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5411 Tagen) @ Alfred

» Die Antwort an die Stadt München wäre also:
» Ich halte mich beruflich nur drei Tage in der Woche in München auf. An vier
» Tagen in der Woche lebe ich in Chemnitz, zusammen mit meiner
» Lebensgefährtin und unserem gemeinsamen Kind.

Muss ich dabei noch irgendwelche Nachweise erbringen> Zum Beispiel eine Erklärung von meinem Arbeitgeber>

LG boertchen

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Alfred @, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 5411 Tagen) @ boertchen

» Muss ich dabei noch irgendwelche Nachweise erbringen>

Das hängt von dem Bearbeiter ab, wie genau er es wissen will.
Eine Erklärung von des Arbeitgebers/der Arbeitsvertrag könnte durchaus verlangt werden.
Lass Dir eine Eklärung austellen und lege sie bei Bedarf vor.