Zweitwohnsitzsteuer Essen ( wohne bei meinem Lebensgefährten
Hey
folgende kleine Geschichte....
Mein Freund hat sich gerade in Essen Hauptsitztechnisch gemeldet. Nun stellt sich mir die frage wenn ich meinen 2. wohnsitz in essen melde in seiner Wohnung muss ich dann steuern zahlen oder nicht oder wie >
Immerhin ist das ja sein 1. Wohnsitz....
lg
JeyB
Zweitwohnsitzsteuer Essen ( wohne bei meinem Lebensgefährten
Alfred
, Donnerstag, 11.03.2010 (vor 6033 Tagen) @ JeyB.
Wo ist Dein Freund denn zweitwohnsitztechnisch gemeldet>
Du willst Dich vermutlich mit Nebenwohnung in Essen anmelden. Ist das überhaupt richtig>
Zweitwohnsitzsteuer Essen ( wohne bei meinem Lebensgefährten
JeyB.
, Freitag, 12.03.2010 (vor 6033 Tagen) @ Alfred
Mein Freund hat keinen weitern Wohnsitz.
Ja ich bin zwar häufig bei meinem Freund pendel aber immer zwischen ihm und meinem erstwohnsitz bei meinen eltern hin und her Job bedingt. Bin also 4 tage die woche an meinem hauptwohnsitz habe aber an beiden Orten alles was ich brauche und vorallem lass ich mir auch sachen in die wohnung lieferen und werde da auch mich an der Miete beteiligen.
lg
Zweitwohnsitzsteuer Essen ( wohne bei meinem Lebensgefährten
Alfred
, Freitag, 12.03.2010 (vor 6033 Tagen) @ JeyB.
1. Dein Freund ist in Essen mit alleiniger Wohnung gemeldet, Essen dürfte somit sein Wohnsitz sein.
2. Du willst bei Deinem Freund einziehen und Dich „an der Miete beteiligen“. Da wäre die Frage, ob Du damit als Mitmieterin und Inhaberin der rechtlichen Verfügungsbefugnis anzusehen bist.
3. Du wohnst vier Tage in der Woche in der Wohnung Deiner Eltern und hast dort Deinen Arbeitsort. Diese Angabe ist insofern unpräzise, weil daraus nicht zu erkennen ist, wo Du Dich vorwiegend aufhältst.
A: Wenn Du fünf Tage in der Woche (Vollzeit) arbeitetest, hältst Du Dich vorwiegend am Arbeitsort auf.
B: Wenn Du nur vier Tage in der Woche arbeitest und Dich in der arbeitsfreien Zeit in Essen aufhältst, hast Du wohl eher dort Deinen vorwiegenden Aufenthalt.
Danach richtet sich die melderechtliche Registrierung. Im Fall A hast Du Deine Hauptwohnung am Arbeitsort (bei Deinen Eltern). Im Fall B hast Du Deine Hauptwohnung in Essen bei Deinem Freund. Die jeweils andere Wohnung ist damit Nebenwohnung.
4. Je nach Antwort auf 2. und 3. richtet sich die ZWSt-Pflicht. Im Fall B bist Du in keinem Fall steuerpflichtig. Im Fall A und wenn Du als (Mit)Inhaberin der Wohnung (s.o. 2.) anzusehen bist, wird man von Dir in Essen die ZWSt verlangen, weil dies nach der u.a. deswegen verfassungswidrigen Satzung möglich ist.
5. Wo Du welchen Wohnsitz haben willst, ist Deine Sache und für das Melde- und ZWSt-Recht ziemlich belanglos.