ZWS Witwer

Werner, Donnerstag, 28.09.2006 (vor 6854 Tagen)

Hallo,
ich habe in Gelnhausen ein Einfamilienhaus, dass ich mit meiner Familie bewohne. Aufgrund der schlechten Arbeitsmarktsituation habe ich im August 2001 eine Stelle in Dresden angenommen und natürlich eine Nebenwohnung angemietet. Nun ist meine Frau vor 2 Monaten leider verstorben. Bisher war ich lt. BVerfG von der Zweitwohnungsteuer befreit. Werde ich nun als Witwer zur Kasse gebeten> Das fände ich ziemlich pietätlos. Falls es sich doch nicht umgehen lässt, hat die Stadt wenigstens Übergangsfristen (z. B. Trauerjahr) einzuhalten, damit man seine persönlichen Verhältnisse ordnen kann>
Herzlichen Dank
Werner

ZWS Witwer

Yvonne Winkler @, Freitag, 29.09.2006 (vor 6853 Tagen) @ Werner

Hallo Werner,

eigentlich dachte ich, der Thomas Weihermüller sagt etwas dazu, betrifft es doch direkt sein Ressort.

Nun ist meine Frau vor 2 Monaten leider verstorben. Bisher war

» ich lt. BVerfG von der Zweitwohnungsteuer befreit. Werde ich nun als Witwer
» zur Kasse gebeten>

Wie das im Falle einer Witwenschaft aussieht ist in den Satzungen idR nicht geregelt. Inwiefern die Verwaltungen dafür eine Lösung parat haben, weiß ich nicht.

Im Steuerrecht (aber darin befinden wir uns hier nicht) gibt es eine Schamfrist. Da wird erst veranlagt in dem Jahr, das auf das Ereignis folgt.
Vielleicht bringt ja noch jemand Licht in das Dunkel :-) >

Gruß
Yvonne Winkler

ZWS Witwer

Thomas Weihermüller @, Donnerstag, 05.10.2006 (vor 6847 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Werner,

Dresden wird eine Übergangsfrist einräumen. Zur Länge der Frist werden wir uns noch eine Meinung bilden. Aus dem Bauch heraus mindestens 3 Monate, aber weniger als ein Jahr. Und Einzelfallregelungen im Härtefall.

Viele Grüße
Thomas Weihermüller
Steueramt Dresden

ZWS Witwer

Christian @, Freitag, 06.10.2006 (vor 6846 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Hallo Thomas,

das ist ja schon mal ein Wort.

Drüber hinaus sollte die Stadt den Einzelfall aber näher prüfen. Ich kene die Umstände im Einzelnen natürlich nicht, aber muss es u.U. wirklich so weit kommen, dass das BVerfG sich in etwa zehn Jahren mit dem Schutz von Ehe UND Familie beschäftigen muss>
Die Tendenz bei vielen Städten geht ja dahin, Tatbestände, die auch nur um ein Wort vom 2005 verhandelnden Sachverhalt abweichen, als steuerbar anzusehen. Muss Dresden da unbedngt auch dazu gehören>

Viele Grüße aus ...