ZWSS Stadt Köln anhand Mieterspiegel - Klagen

Wahine @, Montag, 15.03.2010 (vor 5567 Tagen)

Hallo Zusammen,

am letzten Freitag bekam ich einen Bescheid der Stadt für den Zeitraum 01.01.-31.08.2005 über 464,00€, welcher sich anhand des Mieterspiegels berechnet. In Wirklichkeit habe ich aber auf weit kleinerem Raum gelebt, sodass sich eigentlich eine Summe von 194,00€ für mich berechnen würde.
Eine Erklärung dazu konnte ich bei der Stadt nicht einreichen, da ich offene Fragen hatte, wozu mich eine Kollegin zurück rufen wollte, was diese aber nie tat (Sie hatte meine Büronummer unter der ich werktags erreichbar bin und welche außerdem über einen Anrufbeantworter verfügt!)
Bedauerlicherweise habe ich das Schreiben damals nicht einfach so abgeschickt! Auf ein heutiges Telefonat hin wurde mir gesagt, dass ich jetzt zahlen muss und nachträglich keine Erklärung mehr einreichen kann. Daraufhin beendete die Mitarbieterin der Stadt das Gespräch, indem sie einfach auflegte. Eine absolute Unverschämtheit, seinen Mitbürgern ein solch impertinentes Verhalten entgegen zu bringen.
Nun meine Fragen: Kann ich gegen den Bescheid Klagen> Auch ohne Anwalt> Was kostet mich das> Muss ich wenn ich Pech habe am Ende mehr als 464€ zahlen> Kann ich einen Widerspruch einreichen, obwohl dies seit 2007 angeblich nicht mehr geht>
Ich danke Euch!

ZWSS Stadt Köln anhand Mieterspiegel - Klagen

Yvonne Winkler @, Montag, 15.03.2010 (vor 5567 Tagen) @ Wahine

» Nun meine Fragen: Kann ich gegen den Bescheid Klagen> Auch ohne Anwalt>

Selbstverständlich

Was
» kostet mich das>

Gerichtskosten 105,00 Euro, die man vorschießen muss als Kläger.


Muss ich wenn ich Pech habe am Ende mehr als 464€ zahlen>

Steuer wohl nicht, aber möglicherweise Gerichtskosten.

» Kann ich einen Widerspruch einreichen, obwohl dies seit 2007 angeblich
» nicht mehr geht>

Nein, da hilft nur Klage vor dem Verwaltungsgericht.

» Ich danke Euch!

Gerne

ZWSS Stadt Köln anhand Mieterspiegel - Klagen

Alfred @, Montag, 15.03.2010 (vor 5567 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hatten wir hier alles schon mehrfach. Kleine Ergänzung:

1. Die Klage kann schriftlich oder bei VG direkt "mündlich zur Niederschrift" eingelegt werden. Dazu ist kein Anwalt erforderlich.

2. Hat die Klage Erfolg muss Dir die Stadt die Gerichtsgebühr sowie sonstige Auslagen ganz oder teilweise erstatten.

3. Wenn Du klagst, solltet Du bei der Stadt gleichzeitig (mit Hinweis auf die Klage) einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, sonst musst du die Steuer erst Mal zahlen.