Ferienhaus an der Nordsee

kodi @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen)

Hallo,
Zunächst möchte ich alle hier recht herzlich grüßen. Bin erst seit gestern in diesem Forum. Ich habe die Suchfunktion den ganzen gestrigen Abend genutzt, aber nichts gefunden, was unserem Fall ähnelt. Falls ich diese Thema übersehen habe, so bitte ich um Nachsicht.
Kurz zu uns: Meine Schwester und ich sind ab Mai Besitzer eines Ferienhauses in Butjadingen(Nordsee). In diesem Haus werden dann unsere Eltern die meiste Zeit des Jahres verbringen. Nun zum Thema Zweitwohnungssteuer. Wie kann ich diese umgehen. Ich denke mal, wenn z.B. meine Mutter sich dort oben anmeldet (1.Wohnsitz) bringt das nichts, da das Haus ja uns gehört. Wie sieht das denn aus, wenn sich meine Schwester anmeldet. Reicht das aus, oder muss ich dann trotzdem meinen Anteil bezahlen. Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären und danke schon im voraus für eure Tipps und Anregungen.
Viele Grüße aus dem Sauerland!!!!

Ferienhaus an der Nordsee

Alfred @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen) @ kodi

Wenn Deine Eltern die meiste Zeit des Jahres in dem Ferienhaus verbringen werden, sind sie melderechtlich verpflichtet, sich dort mit Hauptwohnung (ggf. auch mit alleiniger Wohnung) zu melden. Von daher ist es schon unwahrscheinlich, dass die Gemeinde überhaupt nachfragen wird.

Wenn sie es trotzdem tut: Für die ZWSt ist es unerheblich, wer Besitzer einer Immobilie ist. Entscheidend ist allein die rechtliche Verfügungsbefugnis (= Innehaben) hinsichtlich der Wohnung. Wenn die Eltern die Ferienwohnung nur nutzen, aber nicht innehaben, bleiben Deine Schwester und Du Inhaber der Wohnung und wären damit - als Inhaber und nicht als Besitzer - ZWSt-pflichtig.

Deine Überlegungen zum Melderecht gehen an der Sache vorbei. Und um Wohnsitze geht es bei der Angelegenheit auch nicht.

Ferienhaus an der Nordsee

kodi @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen) @ Alfred

Danke schon mal für die schnelle Antwort. Es wird so sein: Meine Eltern werden zwischen dem Ferienort und ihrer Wohnung hier im Sauerland pendeln. D.h. sie verbringen 2-3 Wochen an der See. Anschließend mal wieder 2 Wochen hier im Sauerland. usw.....
Würde es dann nicht reichen, wenn z.B. nur meine Mutter sich dort oben anmeldet. Einer muss ja auch noch hier gemeldet sein.
Heißt es dann also, das es nicht entscheidend ist, wem das Haus gehört, sondern wer es nutzt>>>
Kannst du kurz das "Innehaben" genauer erklären.
So ganz habe ich die Sache mit der ZWSS noch nicht verstanden. Weil du schreibst, das es um Wohnsitze bei dieser Angelegenheit nicht geht.


» Wenn Deine Eltern die meiste Zeit des Jahres in dem Ferienhaus verbringen
» werden, sind sie melderechtlich verpflichtet, sich dort mit
» Hauptwohnung (ggf. auch mit alleiniger Wohnung) zu melden. Von daher ist es
» schon unwahrscheinlich, dass die Gemeinde überhaupt nachfragen wird.
»
» Wenn sie es trotzdem tut: Für die ZWSt ist es unerheblich, wer Besitzer
» einer Immobilie ist. Entscheidend ist allein die rechtliche
» Verfügungsbefugnis (= Innehaben) hinsichtlich der Wohnung. Wenn die Eltern
» die Ferienwohnung nur nutzen, aber nicht innehaben, bleiben
» Deine Schwester und Du Inhaber der Wohnung und wären damit - als Inhaber
» und nicht als Besitzer - ZWSt-pflichtig.
»
» Deine Überlegungen zum Melderecht gehen an der Sache vorbei. Und um
» Wohnsitze geht es bei der Angelegenheit auch nicht.

Ferienhaus an der Nordsee

Alfred @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen) @ kodi

Wenn die Eltern zwei Wohnungen nutzen, gibt es melderechtlich drei Möglichkeiten. Das ist gesetzlich so festgelegt und gilt unabhängig von der Zweitwohnungsteuer
1. Die Eltern sind mit Hauptwohnung in B. gemeldet, da sie die dortige Wohnung vorwiegend nutzen, im Sauerland wären sie dann mit Nebenwohnung zu erfassen.
2. Mutter oder Vater halten sich jeweils unterschiedlich lange in den Wohnungen auf und haben keine gemeinsame eheliche Wohnung, dann ist jeder dort mit Hauptwohnung zu erfassen, wo er sich vorwiegend aufhält, die jeweils andere Wohnung ist dann Nebenwohnung.
3. Die Eltern halten sich in beiden Wohnungen jeweils gleich lange auf, dann ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt ihrer Lebensinteressen liegt, die andere Wohnung ist dann Nebenwohnung (ggf. trifft 2. sinngemäß zu).

» Heißt es dann also, dass es nicht entscheidend ist, wem das Haus gehört, sondern wer es nutzt>>>
Genau das heißt es nicht. Entscheidend ist, wer die Wohnung innehat. Nutzen, Innehaben und Besitzen einer Wohnung haben untershciedliche rechtliche Bedeutungen.

» Kannst du kurz das "Innehaben" genauer erklären.
Eine Wohnung hat inne, wer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kann (= rechtliche Verfügungsbefugnis). Er muss also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will.

» So ganz habe ich die Sache mit der ZWSt noch nicht verstanden. Weil du schreibst, dass es um Wohnsitze bei dieser Angelegenheit nicht geht.
Wohnsitz ist schlicht ein unangebrachter Begriff.
Im Melderecht geht es um Haupt- und Nebenwohnungen, wenn mehrere Wohnungen genutzt werden.
Bei der Zweitwohnungsteuer geht es um Haupt- und Zweitwohnungen, wenn mehrere Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf innegehabt werden (so das BVerfG - andere Gerichte vertreten andere Auffassungen).

Ferienhaus an der Nordsee

kodi @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen) @ Alfred

Also meine Eltern haben das Haus "inne". Sie können jederzeit frei entscheiden, wann, warum und wie lange sie die Wohnung nutzen. Aber wie kann das rechtlich gesichert sein>>>> z.B. durch Wohnrecht>>> Oder schmeiß ich das jetzt wieder durcheinander>
Kann man das auch anders festlegen oder muss das z.B. im Grundbuch festgeschrieben sein.

Würde es denn bedeuten, das wenn sich Mutter in Butjadingen anmeldet, Vater hier im Sauerland angemeldet bleibt,
das dann vorr. keine ZWSS auf uns zukommt>
Sorry, wenn bei mir evtl. der Groschen spät fällt.

Ferienhaus an der Nordsee

Alfred @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen) @ kodi

» ...wie kann das rechtlich gesichert sein>>>>
Die Grundbucheintragung des Nießbrauchs zugunsten der Eltern wäre eine Möglichkeit. Als rechtliche Absicherung sollte aber z.B. ein Mietvertrag ausreichen. Als Mieter der Wohnung wären die Eltern dann als Inhaber anzusehen.

» Würde es denn bedeuten, das wenn sich Mutter in Butjadingen anmeldet, Vater hier im Sauerland angemeldet bleibt,
Das verstehe ich nun wieder nicht. Diese Möglichkeit dürfte überhaupt nicht zutreffen, da beide Elternteile beide Wohnungen nutzen.

Zur Zweitwohnungsteuer:
Wenn beide Eltern ihre Hauptwohnung in B. innehaben, was außerdem melderechtlich richtig sein dürfte, dürfte in B. keine ZWSt anfallen.

Ferienhaus an der Nordsee

kodi @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen) @ Alfred

OK, vielen Dank für die Hilfe.
Ich fasse mal kurz zusammen.
Beide Elternteile melden B. als 1. Wohnsitz an.
Hier im Sauerland wäre dann ihr 2.Wohnsitz>>>> Gibt es da Nachteile.
Bei meiner Tante ist es aber so, das sie dort oben angemeldet ist und er (mein Onkel) hier noch im Sauerland gemeldet ist.
Ist eigentlich die gleiche Situation, nur mit dem Unterschied, das ihnen das Ferienhaus gehört. Ist das der entscheidende Unterschied>

Wir machen also einen Mietvertrag mit ihnen! Kann man den auch kostenneutral ( also ohne Mieteinnahmen) gestalten. Ansonsten müssten wir ja wieder die Einnahmen, die gar nicht fließen, versteuern.

Ferienhaus an der Nordsee

Alfred @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen) @ kodi

» Beide Elternteile melden B. als 1. Wohnsitz an. Hier im Sauerland wäre dann ihr 2.Wohnsitz>>>> Gibt es da Nachteile.
Abgesehen davon, dass der Begriff Wohnsitz falsch ist, stimmt das. Ob dadurch im Sauerland Nachteile entstehen, kann ich nicht beurteilen, dazu fehlen mir die Angaben.

» Bei meiner Tante ist es aber so, das sie dort oben angemeldet ist und er (mein Onkel) hier noch im Sauerland gemeldet ist. Ist eigentlich die gleiche Situation, nur mit dem Unterschied, das ihnen das Ferienhaus gehört. Ist das der entscheidende Unterschied>
Da dürfte es sich eher um eine falsche melderechtliche Registrierung handeln zum Zwecke der Steuerhinterziehung handeln. Aber um das genau sagen zu können, fehlen mir die Angaben.