"Zweitwohnung" bei den Eltern?

Alfred @, Dienstag, 23.03.2010 (vor 5845 Tagen) @ marcus_n

In dem Fall scheinen mir die Urteile des BVerwG klar zu besagen, dass man die Nebenwohnung innehaben muss, um zur ZWSt herangezogen werden zu können. Das kann man dem Sachbearbeiter das ansonsten unverdauliche Leipziger Allerlei getrost um die Ohren hauen.


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