News: Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. März 2010 – 9 LA 100/09
"Eine Satzungsregelung, die unterschiedliche Steuermaßstäbe für vermietete Wohnungen einerseits (bei ihnen sind) und eigengenutzte Wohnungen andererseits (bei ihnen ist die im Besteuerungszeitraum für vergleichbare Objekte regelmäßig vereinbarte Jahresrohmiete maßgeblich) vorsieht, ist in der Regel willkürlich und daher unwirksam."
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Es gibt also auch nach dem bundesverfassungsgerichtlichen Beschluss noch ein streitiges Leben mit der Zweitwohnungsteuer.
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Yvonne Winkler,
25.03.2010
- News: Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen - Alfred, 25.03.2010