News: Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 25.03.2010 (vor 5509 Tagen)

Nie­der­säch­si­sches Ober­ver­wal­tungs­ge­richt, Be­schluss­ vom 16. März 2010 – 9 LA 100/09

"Eine Sat­zungs­re­ge­lung, die un­ter­schied­li­che Steu­er­maß­stä­be für ver­mie­te­te Woh­nun­gen ei­ner­seits (bei ihnen sind) und ei­gen­ge­nutz­te Woh­nun­gen an­de­rer­seits (bei ihnen ist die im Be­steue­rungs­zeit­raum für ver­gleich­ba­re Ob­jek­te re­gel­mä­ßig ver­ein­bar­te Jah­res­roh­mie­te maß­geb­lich) vor­sieht, ist in der Regel will­kür­lich und daher un­wirk­sam."

http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/verbrauchssteuern/unterschiedliche-bemessungsgrund...

Es gibt also auch nach dem bundesverfassungsgerichtlichen Beschluss noch ein streitiges Leben mit der Zweitwohnungsteuer.:-)


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