Trotz Zweitwohnsitzsteuer kein Wertstoffhof?

toto @, Freitag, 26.03.2010 (vor 5508 Tagen)

Trotz Zweitwohnsitzsteuer kein Wertstoffhof! ich zahle die Steuer darf aber mein Sperrmüll nicht zum Wertstoffhof bringen ist das erlaubt>

Trotz Zweitwohnsitzsteuer kein Wertstoffhof?

Alfred @, Freitag, 26.03.2010 (vor 5508 Tagen) @ toto

» Trotz Zweitwohnsitzsteuer kein Wertstoffhof! ich zahle die Steuer darf aber mein Sperrmüll nicht zum Wertstoffhof bringen ist das erlaubt>
Um die Frage allgemein zu beantworten: Erlaubt scheint alles zu sein, was der Gesetzgeber normiert.
Um die Frage genauer beantworten zu können, müsste man schon wissen, um welche Kommune es sich handelt. Dann könnte man in der Satzung nachlesen. Obwohl es vermutlich egal sein dürfte, was darin steht, wenn die Kommune es anders auslegt.
Man wird als Kommune doch wohl noch bestimmen dürfen, dass kommunale Einrichtungen nur für Bürger der Kommmune da sind. Bei den Anwohnerparkplätzen ist es doch auch so.

Aber ganz nebenbei: Warum ZWSt zahlen> Das ist doch nicht nötig. Heimat ist da, wo es Zweitwohnungsteuer gibt.

Trotz Zweitwohnsitzsteuer kein Wertstoffhof?

Rebell @, Freitag, 26.03.2010 (vor 5508 Tagen) @ toto

» Trotz Zweitwohnsitzsteuer kein Wertstoffhof! ich zahle die Steuer darf aber
» mein Sperrmüll nicht zum Wertstoffhof bringen ist das

erlaubt>
Es ist alles erlaubt was nicht verboten ist!
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut entschieden, dass die Besteuerung Rechtens sei, das zählt zu der Kommunalen Selbstveraltung!
Die Zwweitwohnungssteuer ist ja nicht vorgesehen um den Kommunalen Aufwand zu entlasten, der ist eben gar nicht nachweisbar und auch nicht erforderlich nachgewiesen zu sein, sondern es wird der persönliche "Reichtum" als besonders leistungsfähiger Aufwand besteuert!
Ja der Wertstoffhof ist nur für Bürger mit Erstwohnsitz konzipiert, so meine gemachten Erfahrungen bei einer Kommune.
Fakt ist: Zweitwohnungsbesitzer sind weder Bürger einer Gemeinde und auch keine Gäste. Im Grunde unerwünschte "Reiche", die jederzeit in der Lage sind auf eigene Kosten einen Entsorger zu beauftragen.