Zweitwohnungssteuer für geerbtes Haus
Hallo Alfred,
bislang ging der Bescheid nur an meine Schwester (Begründung Amt: Man könne sich "aussuchen", wen aus der Erbengemeinschaft man heranzieht. Anm. Wir sind keine "eingetr." Erbengemeinschaft)
Meine Schwester hat dem Bescheid per eidesstattlicher Versicherung, dass sie und wir die Wohnung nicht nutzen, widersprochen.
Nun möchte das Amt wissen, wie denn die Wohnung genutzt wird.
Die Berechnung ist wie folgt:
Jahresrohbetrag: 3.193,40
Hochrechnungsfaktor: 4,44
Steuersatz: 8,00
Vefügungsgrad: 100
Es wird nicht erklärt, wie man zu dem Jahresrohbetrag gekommen ist bzw. was der Hochrechnungsfaktor bedeutet.
Ich tendiere zu folgendem Vorgehen: Die restlichen Erben (meine Schwester und ich) erklären gleichfalls, dass keine Nutzung vorliegt und das komplette Haus von den derzeitigen Mietern genutzt wird (i.e. sie haben das Wohnrecht inne).
Was meinst Du> Gibt es noch andere Möglichkeiten>
Gruß
Olli865
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olli865,
24.03.2010
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25.03.2010
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olli865,
27.03.2010
- Zweitwohnungssteuer für geerbtes Haus - Alfred, 27.03.2010
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olli865,
27.03.2010