München: Zweitwohnungssteuer umgehen

nobby @, Dienstag, 06.04.2010 (vor 5379 Tagen)

Ich habe seit 2005 meinen Zweitwohnsitz in München und habe jetzt einen Zweitwohnungssteuerbescheid für die letzten 4 Jahre erhalten. Ich bin nicht an meinem Erstwohnsitz (, der nur pro forma zur Meldung existiert und für den kein Mietzins entrichtet wird) per Post über die Einführung der Steuer im Jahr 2006 informiert worden, wahrscheinlich, weil ich in der Zwischenzeit meinen Erstwohnsitz gewechselt habe und die Meldebehörden des Zweitwohnsitzes in München nicht über diesen Wechsel infomiert waren.

Ich brauche dringend
a) allgemeinen Rat, wie ich diese Steuerzahlung vermeiden kann und
b) spezielle Tipps , die mir Personen aus ihrem eigenen Erfahrungen mit den Münchner Meldebehörden
und der Stadtkämmerei
zum Umgang mit diesem Thema geben können.

Folgende konkrete Fragen habe ich:
1. Bester Argumentationsweg zur Umgehung der Steuer
-- Wie kann ich am besten argumentieren, um die Steuerzahlung zu vermeiden>
-- Wer kennt hier eine gute Begründung aus der Erfahrung mit den Münchner Behörden>

2. Rückwirkende Ummeldung des Erstwohnsitzes
--- Ich bin natürlich bereit meinen Erstwohnsitz zu ändern. Inwieweit ist eine rückwirkende Ummeldung der Erstwohnsitzes
nach München möglich bzw. praktisch umsetzbar>
-- Was müßte dazu nachgewiesen werden>

3. Widerspruch
-- Wie sind generell Erfolgsaussichten des Widerspruchs (Hat hier jemand Erfahrungswerte in München>)>
-- Welche inhaltlichen Bestandteile müssen im Widerspruch enthalten sein>
-- Wie argumentiere ich im Widerspruch am besten, um erfolgreich zu sein>

4. Steuerliche Anrechenbarkeit der Zweitwohnungssteuer
-- Falls ich grundsätzlich die Zweitwohnungsteuer zahlen muß, wäre diese mit der "normalen" Einkommenssteuer verrechenbar>

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

München: Zweitwohnungssteuer umgehen

Alfred @, Dienstag, 06.04.2010 (vor 5378 Tagen) @ nobby

Vorab:
Das Wohnsitzgeschnorchel ist falsch. Selbst wenn das BVerfG in unangebrachter Weise da den Vorturner abgibt – Papier ist geduldig –, die richtigen, und gesetzlich bestimmten melderechtlichen Begriffe sind: alleinige Wohnung, Hauptwohnung und Nebenwohnung. Wer in München mit Nebenwohnung erfasst ist, soll steuerpflichtig sein. So die deswegen nichtige Satzung.

Kein Rat sondern eine Feststellung:
Sobald man einen Steuerbescheid erhalten hat, kann man die Steuerzahlung nur vermeiden, wenn man die vorgesehenen Rechtsmittel fristgerecht einlegt und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Erfolg hat.

Zu den Fragen:
1. Als erstes das Eingeständnis, dass man die Bestimmungen des Melderechts nicht beachtet hat, und beim Bezug der Wohnung falsche Angaben gemacht bzw. von einer falschen Prognose ausgegangen ist.
2. Die Bestimmung der Hauptwohnung erfolgt durch die Meldebehörde, die auch festlegt, was dazu erforderlich ist. Die rückwirkende Erfassung einer Nebenwohnung als Hauptwohnung halte ich für gesetzwidrig – und auch für unnötig. Unabhängig davon, sollte man die falsche Eintragung ins Melderegister sofort ändern lassen.
3. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs dürften gegen Null tendieren. Ein Widerspruch ist zudem sinnlos, wenn man nicht bereit ist, den Rechtsweg weiter zu gehen.
4. Ganz allgemein: Grundsätzlich nicht ausgeschlossen, hängt aber vom Fall ab.

München: Zweitwohnungssteuer umgehen

nobby @, Mittwoch, 07.04.2010 (vor 5377 Tagen) @ Alfred

Danke für die Info.
Ich gehe wie folgt vor:
- Beim Finanzamt vorstellig werden, mit dem Eingeständnis bei der Anmeldung von falschen Voraussetzungen ausgegangen zu sein
- Bei der Meldebehörde schnellstmöglich den Nebenwohnsitz in den Hauptwohnsitz umwandeln (unter Aufgabe des alten Hauptwohnsitzes), um die Steuer in Zukunft zu vermeiden

Folgendes ist mir noch unklar:
2. Rückwirkende Ummeldung
Warum unnötig> Durch die rückwirkende Ummeldung erspare ich mir doch die Steuerzahlung für diesen Zeitraum, oder>

3. Widerspruch
Einerseits: Steuerzahlung nur vermeidbar, "wenn man die vorgesehenen Rechtsmittel fristgerecht einlegt und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Erfolg hat".Andererseits: "Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs dürften gegen Null tendieren. Ein Widerspruch ist zudem sinnlos, wenn man nicht bereit ist, den Rechtsweg
weiter zu gehen."

Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, macht der Widerspruch (eher Zeitverschwendung) doch kaum Sinn, außer daß er aufschiebende Wirkung auf die Steuerzahlung hat, oder>

München: Zweitwohnungssteuer umgehen

Alfred @, Mittwoch, 07.04.2010 (vor 5377 Tagen) @ nobby

» Ich gehe wie folgt vor:
» - Beim Finanzamt vorstellig werden, mit dem Eingeständnis bei der Anmeldung von falschen Voraussetzungen ausgegangen zu sein
Das interessiert das Finanzamt einen Dreck. Mal auf den Absender des Steuerbescheids gucken. "Vorstellig werden" dürfte leider wirkungslos bleiben.
» - Bei der Meldebehörde schnellstmöglich den Nebenwohnsitz in den Hauptwohnsitz umwandeln (unter Aufgabe des alten Hauptwohnsitzes), um die Steuer in Zukunft zu vermeiden
Was ist an Wohnsitz eigentlich so faszinierend>
Richtig ist: Bei der Meldebehörde mit alleiniger Wohnung registrieren lassen. Das hilft ganz bestimmt auch gegen die ZWSt. Aber vielleicht versteht die Meldebehörde wirklich nur Wohnsitz. auszuschließen ist das nicht.

» Rückwirkende Ummeldung
» Warum unnötig> Durch die rückwirkende Ummeldung erspare ich mir doch die Steuerzahlung für diesen Zeitraum, oder>
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, und dafür spricht alles, und Du nicht bereit bist, dagegen zu klagen, ist für dich das Ende der Fahnenstande erreicht.

» Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, macht der Widerspruch (eher Zeitverschwendung) doch kaum Sinn, außer daß er aufschiebende Wirkung auf die Steuerzahlung hat, oder>
Der widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Steuerzahlung, und er wird vermutlich tatsächlich Zweitverschwendung sein. So gesehen hat es wirklich keinen Sinn. Du kannst besser gleich Klage einreichen - die ist allerdings auch ergebnisoffen.

München: Zweitwohnungssteuer umgehen

nobby @, Montag, 12.04.2010 (vor 5372 Tagen) @ nobby

Danke für deinen Input.
Ich werde mich jetzt bei der Meldebehörde mit alleiniger Wohnung registrieren lassen,
möchte jedoch zusätzlich in Widerspruch gehen (ob er nun erfolgreich sein wird oder nicht)!

Was gehört in den Widerspruch (welche Bestandteile)>
Meine Ideen dazu:
- Begründung des Widerspruchs (Nichtkenntnis und Nichtinfo über Zweitwohnungssteuer durch Steuerbehörde,
Änderung der persönlichen Situation)
- Eingeständnis, daß ich bei der damaligen Meldung von anderen (im nachhinein falschen)
Voraussetzungen ausgegangen bin.
- Bereitschaft, die Nebenwohnung in eine Hauptwohnung umzumelden.
- Verweis auf sozialen Status (momentan schlecht zahlungsfähig)>

Ich würde mich freuen, wenn du aus deinem Erfahrungsschatz
Ergänzungen/ Streichungen (Begründung dazu) helfen könntest
Nochmals danke.

München: Zweitwohnungssteuer umgehen

Alfred @, Montag, 12.04.2010 (vor 5372 Tagen) @ nobby

Kommt beim Widerspruch darauf an, ob Du bei Ablehnung klagen willst oder nicht.
Wenn Du klagen willst, kannst Du Dich auf folgende Punkte beschränken:
1. Nichtigkeit der Satzung gem. BVerfG Beschlüsse vom
2. Falsche Einschätzung bei der Anmeldung – tatsächlich war die Nebenwohnung in M. immer Deine Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung.
Wenn Du die Ablehnung hinnehmen willst, kannst Du alles reinschreiben, was Dir einfällt. Das wären o.a. Punkte 1. und 2., dazu aus Deinem Vorschlag
3. Begründung des Widerspruchs (Nichtkenntnis und Nichtinfo über Zweitwohnungssteuer durch Steuerbehörde, Änderung der persönlichen Situation)
4. Verweis auf sozialen Status (momentan schlecht zahlungsfähig)>
und grundsätzlich kannst Du monieren, dass es sich
5. wegen der Abhängigkeit von Zweck und Person nicht um eine Aufwandsteuer handelt.
Das hilft zwar nichts, aber Du kannst Dampf ablassen, und die Stadt muss den Unnsinn bearbeiten. Tut sie das nicht, kannst Du sie mit guten Erfolgsaussichten wegen Untätigkeit verklagen.

Für 2010 kannst Du evtl. zusätzlich einen Antrag auf Befreiung (bayer. Armutsgrenze) stellen

München: Zweitwohnungssteuer umgehen

Rebell @, Sonntag, 16.05.2010 (vor 5338 Tagen) @ nobby

Wenn Du bereit bist für alle Betroffenen von der Zwst.unterstützend Sympatie zu bezeugen, dann würde ich Dir raten wende Dich mal mit all der inzwischen bekannten Problematik über diese Unfugsteuer an mehrere Dir bekannte CSU-politische Mandatsträger und schreibe auch ruhig mal an das Bayerische Innenministerium, dort sitzen nämlich Persönlichkeiten mit gutem Sitzleder, aber wenn die Kritiker sich alle mal die Mühe machen würden und die Abzocke an den Pranger stellen,vielleicht erwacht doch mal irgend ein Beamter auf seinem Stuhl und nimmt sich der Angelgenheit an. Innerhalb eines halben Jahres wirst so oder so nichts hören. Wenn Herr Innenminister Dr. Joachim Herrmann sich mal eine Mühe gibt, dann wird er Dir mindesten eine Seite DIN 4 langes Lob über die erfolgreiche bayerische Staatsregierung übermitteln, die Schuld an der Erhebung der Zweitwohnungssteuer liegt allerdings bei den Kommunen über das kommunale Selbstverwaltungsrecht und im Innenministerium sitzen lauter nette Menschen!

München: Zweitwohnungssteuer umgehen

schwamb @, Samstag, 15.05.2010 (vor 5339 Tagen) @ nobby

Ich weiss zwar nicht, wie hoch die Zweitwohnungssteuer in Deinem Fall ist, kann Dir aber den Rechtsanwalt Hermes aus München empfehlen, der mit zu Kosten einer Erstberatung geholfen hat und ein echter Spezialist auf diesem Gebiet ist und die Sachbearbeiter in der Kämmerei kennt.:-D