München - Eltern mieten Wohnung für studierendes Kind

Alfred @, Mittwoch, 07.04.2010 (vor 5225 Tagen) @ goldstein

Was der Vermieter da verlangt, ist ungesetzlich (vermutlich auch in Bayern). Wer solchen Forderungen nachgibt, handelt ungesetzlich. Aber das spielt eigentlich keine Rolle.

Für die Nebenwohnung des Ehemannes dürfte dann keine ZWSt anfallen, wenn sich „nachweisen“ lässt, dass er die Wohnung nie genutzt hat. Der Ärger ist aber vorprogrammiert, denn die Stadt wird behaupten, er sei „Inhaber einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf eines Familienangehörigen“. Das ließe sich allenfalls widerlegen, wenn es einen (Unter)Mietvertrag zwischen Vater und Tochter gibt. Sollte der seinerzeit nur mündlich vereinbart sein, sollte man das mit diesem Datum „aktenkundig“ machen.

Die Nebenwohnung sollte sofort – wenn möglich rückwirkend – abgemeldet werden (Begründung: falsche Information durch den Vermieter, "ich habe die Wohnung nie bezogen, sondern von Anfang an meiner Tochter mit allen Rechten überlassen").

Zum Haupt- und Zweitwohnsitz:
Richtig soll das wohl so zu verstehen sein, dass mit der Anmeldung der Nebenwohnung in München aus der bisher alleinigen Wohnung in Stuttgart melderechtlich eine Hauptwohnung wurde:


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