Zweitwohnsteuer fällig, wenn Eltern mit im Mietvertrag?

Alfred @, Donnerstag, 08.04.2010 (vor 5643 Tagen) @ Baldan

Wohnungen darf man in Berlin besitzen, so viel man will. Man darf sie nur nicht melderechtliche relevant als Nebenwohnung nutzen.
Wenn es sich so verhält, wie Du schilderst, dürfte es keine Probleme geben. Der zukünftige Schwiegervater darf sich nur nicht mit Nebenwohnung registrieren lassen - dazu ist er gesetzlich auch nicht verpflichtet, wenn er die Wohnung nicht bezieht.


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