Zweitwohnsitz in Berlin

Alfred @, Sonntag, 11.04.2010 (vor 5374 Tagen) @ macsom

Zu den meist einkommensteuerrechtlichen Fragen kann und will ich mich nicht äußern.

Wo Du Dich wie zu melden hast, regelt das Melderecht. Da reichen Deine Angaben nicht aus, um eine eindeutige Antwort zu geben. Es scheint alles möglich zu sein, zumal die Unwägbarkeiten des Melderechts reichlich Gestaltungsspielraum bieten.

Aus Sicht der Zweitwohnungsteuer:
Du nutzt in Berlin eine Wohnung, die Du als Untermieter auch innehast. Wird diese Wohnung als Nebenwohnung registriert, fällt nach einem Jahr Zweitwohnungsteuer an. Die kannst Du dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer ansetzen.

Auf jeden Fall solltest Du vor einer Anmeldung gründlich prüfen, wie Deine Lebens- und Wohnverhältnisse aussehen, und ob sich daraus die für Dich finanziell günstigste Lösung ergibt.


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