Erwerbszweitwohnung in Berlin

Ste_Ba @, Sonntag, 11.04.2010 (vor 5503 Tagen)

Hallo Leute,

ich muss wegen meiner Berufsausbildung im September 2010 nach Berlin ziehen. Nun wollte ich wissen, ob es eine Regelung gibt, nach der ich keine ZWS zahlen muss>:confused:

Hoffe auf rasche Antwort.:-D

lg Ste_Ba

Erwerbszweitwohnung in Berlin

Alfred @, Sonntag, 11.04.2010 (vor 5503 Tagen) @ Ste_Ba

Ja, mit alleiniger Wohnung melden - dürfte sogar meldrechtskonform sein.

Erwerbszweitwohnung in Berlin

Ste_Ba @, Sonntag, 11.04.2010 (vor 5503 Tagen) @ Alfred

» Ja, mit alleiniger Wohnung melden - dürfte sogar meldrechtskonform sein.


UNd wie ist das jetzt gemeint> Oo...

Ich wollte das als Zweitwohnung melden und am Wochenende immer nach Leipzig, zu der Familie fahren, vielleicht hilft das bei der beantwortung weiter>!

lg

Erwerbszweitwohnung in Berlin

Alfred @, Sonntag, 11.04.2010 (vor 5503 Tagen) @ Ste_Ba

» » Ja, mit alleiniger Wohnung melden - dürfte sogar meldrechtskonform sein.
» Und wie ist das jetzt gemeint> Oo...
Die melderechtliche Erfassung mit alleiniger Wohnung ist in Berlin (noch) die Garantie dafür, nicht zur ZWSt herangezogen zu werden.

» Ich wollte das als Zweitwohnung melden und am Wochenende immer nach Leipzig, zu der Familie fahren, vielleicht hilft das bei der Beantwortung weiter>!
Nur bedingt.
1. Als Zweitwohnung melden, geht nach dem Melderecht schon gar nicht, allenfalls als Nebenwohnung.
2. Ob die Meldung als Nebenwohnung richtig ist, lässt sich aus Deiner Angabe „am Wochenende immer nach Leipzig, zu der Familie fahren“, nicht erkennen. Das kannst Du z.B. genau so gut besuchsweise tun. Von Bedeutung wäre da schon eher, wo Du Dich – rein zeitlich gesehen – vorwiegend aufhältst.
3. Hilfreich wäre es auch zu wissen, ob Du volljährig und/oder verheiratet bist oder ob Du in einer Lebenspartnerschaft lebst.

Erwerbszweitwohnung in Berlin

Ste_Ba @, Sonntag, 11.04.2010 (vor 5503 Tagen) @ Alfred

Also: Ich habe eine Beziehung in Leipzig und möchte diese auf gar keinen Fall vernachlässigen, weswegen ich am Wochenende nach Leipzig fahren möchte. Von Sonntag (ab ca. 22:00Uhr) bis Freitag (ca. 16:00Uhr) werde ich aber in Berlin wohnen, da ich dies zwangsweise wegen meiner Berufsausbildung muss. Mein Bruttogehalt wird etwas über 700€ liegen. Nun versuche ich die Fahrtkosten, mit Auto oder Zug, für die Heimfahrt am Wochenende zu bekommen, wenn auch nur für eine Strecke, und die ZWS zu umgehen. Ich bin 19 Jahre alt, aber zum Zeitpunkt der Ausbildung am 01.09.2010 werde ich 20 sein. Ich will versuchen die Wohnung in Berlin als Zweitwohnsitz oder sowas in der Art anzumelden und aufgrund Familiärer Bindung und Beziehung auch noch bissel was zu den Fahrtkosten zu bekommen...;-)

Erwerbszweitwohnung in Berlin

Alfred @, Sonntag, 11.04.2010 (vor 5502 Tagen) @ Ste_Ba

Also volljährig und ledig.

Es tut mir fürchterlich leid, aber so wie Du es schilderst, kann Berlin dann melderechtlich nur Deine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung sein. Wenn Du es anders haben willst, musst Du Deine Wohnverhältnisse anderes gestalten. Mit Wohnsitz hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Zur Gestaltung der Wohnverhältnisse: Was für eine Ausbildung ist das denn, dass Du zwangsweise in Berlin wohnen musst>

Eine „Beziehung in Leipzig“ ist auch keine „familiäre Bindung und Beziehung“ aus der sich zweitwohnungsteuerrechtlich Kapital schlagen ließe.

Bedenke bitte:
Sobald Du Dich in Leipzig oder Berlin mit Nebenwohnung meldest, bringst Du damit zum Ausdruck, dass ein Aufwand betrieben wird, der auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schließen lässt. Das magst Du angesichts Deines Bruttogehalts anders sehen, aber das wirst Du kaum einen Richter erklären können. Selbst wer nichts hat, ist besonders wirtschaftlich leistungsfähig. Da hilft auch kein Lamentieren, es mag auch nicht richtig sein, ader es ist unanfechtbare Rechtsprechung.

Dein Problem scheint aber weniger die melderechtliche Erfassung zu sein als die Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Das hat mit der ZWSt nicht mehr viel zu tun. Von wem eigentlich und unter welchen Bedingungen würdest Du denn eine Fahrtkostenerstattung für "Wochenendheimfahrten" bekommen>