Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

cuxi @, Montag, 12.04.2010 (vor 5637 Tagen)

Vergangenes Jahr habe ich in Cuxhaven ein Einfamilienhaus gekauft. Da ich dort selbst noch nicht wohnen kann, (bin in einer anderen Stadt berufstätig), überlasse ich meiner Mutter das Haus - selbstverständlich ohne Miete, schließlich ist sie Familienmitglied. Sie hat sich mit Hauptwohnung in Cuxhaven angemeldet und wird nun von der Stadt gefragt, ob sie als Eigentümerin oder Mieterin dort wohnt. Meine Frage: Muss ich nun befürchten, für eine "geschätzte Miete" (die in Cuxhaven sicher nicht gering ist), Steuern zahlen zu müssen, die ich gar nicht bekomme> Wenn ja, welche anderen Möglichkeiten gibt es>
Ich freue mich über jede Auskunft, jeden Tip oder Ratschlag!
Cuxi

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

Alfred @, Montag, 12.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ cuxi

Die richtige Antwort dürfte wohl „als Mieterin“ sein – wie viel Miete sie zahlt, ist dabei unbeachtlich. Da sie mit alleiniger Wohnung (nicht mit Hauptwohnung – nehme ich mal an und hoffe ich) in CUX gemeldet ist, darf bei dieser Konstellation keine Zweitwohnungsteuer anfallen. Du bist Eigentümer und Vermieter des Hauses, Deine Mutter ist als Mieterin die „Inhaberin“.

Auf keinen Fall sollte einer von Euch auf die dumme Idee kommen, zu erklären, das Haus wäre nur zur Nutzung überlassen - dann könnte die Stadt auf noch dümmere Ideen kommen.

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

cuxi @, Montag, 12.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ Alfred

» Auf keinen Fall sollte einer von Euch auf die dumme Idee kommen, zu
» erklären, das Haus wäre nur zur Nutzung überlassen - dann könnte die Stadt
» auf noch dümmere Ideen kommen.

Danke Alfred,
was bedeutet "nur zur Nutzung überlassen"> Sie hat die Wohnung zur alleinigen Nutzung, ich meine damit, sie wohnt allein dort. Es ist auch ihre alleinige Wohnung. Ich kenne mich mit dem juristischen Vokabular nicht aus...
Und auf welche "noch dümmeren Ideen" könnte die Stadt kommen, wenn ich was tue bzw. es nicht tun sollte>
Cuxi

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

Alfred @, Montag, 12.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ cuxi

Nutzen kann man ein Haus mit - und sogar ohne - Einwilligung des Inhabers. Inhaber ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat - also derjenige, der bestiimen kann, wie er die Wohnung nutzen will, wen er in der Wohnung aufnehmen will usw. Das kann der eigentümer sein oder der mieter - bei Vermietung geht die rechtl. Verfügugnsgewalt bzgl. der Wohnungsnutzung auf den Mieter über.
Hat das geholfen>

Bei der ZWSt CUX ist steuerpflichtig, wer Inhaber einer Wohnung ist. Das wärst Du, wenn die Wohnung von Deiner Mutter nicht innegehabt sondern nur genutzt würde. Schwupps könntest Du eine Zweitwohnung an der Backe haben.

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

cuxi @, Montag, 12.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank Alfred,

Du kennst Dich ja gut aus - bist Du Jurist>
Einen schönen Abend und viele Grüße
Cuxi

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

Alfred @, Montag, 12.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ cuxi

» Du kennst Dich ja gut aus - bist Du Jurist>
Ich danke dem Herrn jeden Abend auf den Knien, dass ich es nicht bin. :-)
Sich in der Materie gut auskennen und Jurist sein, ist im allgemeinen ein Widerspruch an sich. :-)

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

cuxi @, Dienstag, 13.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ Alfred

» Die richtige Antwort dürfte wohl „als Mieterin“ sein – wie viel Miete sie
» zahlt, ist dabei unbeachtlich. Da sie mit alleiniger Wohnung (nicht mit
» Hauptwohnung – nehme ich mal an und hoffe ich) in CUX gemeldet ist, darf
» bei dieser Konstellation keine Zweitwohnungsteuer anfallen. »

O.K., keine Zweitwohnungssteuer, aber was ist mit der Miete, die zu versteuern ist> Bei mir fällt ja keine Miete an, aber ich will keine Steuern für eine fiktive Miete zahlen, die ich ja nicht erhalten habe.
Ich habe da zur "Jahresrohmiete" folgendes gefunden:

Es "gilt die übliche Miete als Jahresrohmiete für solche Grundstücke oder Grundstücksteile,
1.die eigengenutzt, ungenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind,
2.die der Eigentümer dem Mieter zu einer um mehr als zwanzig Prozent von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat.
Die übliche Miete ist in Anlehnung an die Jahresrohmiete zu schätzen, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird."

Das bedeutet doch, dass ich eine "geschätzte Miete" versteuern muss>

Gibt es im Forum jemanden, der sich mit Steuerrecht auskennt und mir hierzu einen Tip geben kann>
Cuxi

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

Alfred @, Dienstag, 13.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ cuxi

» O.K., keine Zweitwohnungssteuer, aber was ist mit der Miete, die zu versteuern ist> Bei mir fällt ja keine Miete an, aber ich will keine Steuern für eine fiktive Miete zahlen, die ich ja nicht erhalten habe.
Das hat doch mit Steuerrecht nichts zu tun. "Vermieten" kannst Du auch ohne Mietzins zu verlangen - z.B. als Gegenleistung dafür, dass der Mieter das Haus in Schuß hält (Wartung, Instandhaltung), die Nebenkosten trägt usw. Damit ergibt sich: Miete = NULL EURO; damit zu versteuernde Mieteinnahmen: NULL EURO.
Was hier interessant sein könnte - und das ist Einkommensteuerrecht und vielleicht Dein eigentliches Problem - ob Du das Haus unter diesen Bedingungen "abschreiben" kannst. Da wäre es z.B. möglich und finanziell betrachtet sogar besser, das Haus tatsächlich zu vermieten, um so "negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" zu erzielen. Das kann sich für Dich durchaus lohnen. Frage da mal einen kompetenten Steuerberater (aber nicht den von Zumwinkel, das könnte schiefgehen).

» Das bedeutet doch, dass ich eine "geschätzte Miete" versteuern muss>
Aber nur, wenn es denn eine Zweitwohnung wäre - aber das hat mit dem Einkommensteuer nichts zu tun.

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

cuxi @, Dienstag, 13.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ Alfred

Kann es sein, dass Du den Absatz über die Jahresrohmiete nicht gelesen hast> Hier nochmal:
Es "gilt die übliche Miete als Jahresrohmiete für solche Grundstücke oder Grundstücksteile,
1.die eigengenutzt, ungenutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind,
2.die der Eigentümer dem Mieter zu einer um mehr als zwanzig Prozent von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat.
Die übliche Miete ist in Anlehnung an die Jahresrohmiete zu schätzen, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird."

Meine Sorge ist, dass die Stadt CUX bei meinem Haus eine "übliche Miete in Anlehnung an die Jahresrohmiete schätzen" wird, wenn es sich um ein Objekt handelt, dass "unentgeltlich überlassen wird" oder "dem Mieter zu einer um mehr als zwanzig Prozent von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat."

DAS bedeutet dann, dass meine sogenannte Miete festgesetzt wird - und ich sie versteuern muss, obwohl ich keine Mieteinnahmen habe!!!

(Das steuerliche Absetzen des Hauses ist nicht mein Problem, das Haus ist bezahlt.)
Cuxi

Haus ohne Miete für Familienmitglied in Cuxhaven

Alfred @, Dienstag, 13.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ cuxi

» Kann es sein, dass Du den Absatz über die Jahresrohmiete nicht gelesen hast>
Warum soll ich etwas lesen, was für Dich dnicht zutrifft. wenn Du in CUX keine Zweitwohnung hast, kann Dir die Jahresrohmiete völlig schnuppe sein.

» Das steuerliche Absetzen des Hauses ist nicht mein Problem, das Haus ist bezahlt.
Schön für Dich, aber was hat das eine mit dem anderen zu tun>

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cuxi @, Dienstag, 13.04.2010 (vor 5637 Tagen) @ Alfred

» » Das steuerliche Absetzen des Hauses ist nicht mein Problem, das Haus ist
» bezahlt.
» Schön für Dich, aber was hat das eine mit dem anderen zu tun>

Nichts, ich wollte nur nicht, dass Du mit Deiner Antwort vom eigentlichen Problem abkommst.
Vielen Dank für Deine Hilfe, Alfred!
Gruß Cuxi