Neue Steuerverordnung mit rückwirkender Zahlungspflicht?
» Nein, So was gilt mit "Bekanntmachung" als veröffentlicht.
Diese Antwort hatte ich befürchtet, trotzdem danke.
Die Antwort zur ersten Frage verstehe ich nicht, kann in der Satzung der Stadt festgelegt werden, dass sowas rückwirkend angeordnet wird>>>
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Anne_44,
15.04.2010
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