Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe soeben den Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer erhalten. Anbei ist ein Schreiben, in dem steht, dass die Stadt die Daten aktualisierien will und ich doch meine Angaben machen soll, damit meine Steuer berechnet werden kann.
Falls ich schon abgemeldet bin solle ich das kurz melden.
Soweit so gut.

Doch was soll ich jetzt machen>
Beim Buergeramt abmelden bzw. Erstwohnsitz anmelden> (Ab jetzt bzw. rueckwirkend versuchen)
Auf den Brief antworten mit "Ich bin abgemeldet.">

Bitte helft mir.
Dankeschoen.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ PeterDaMieter

Bei dem "Fragebogen" dürfte es sich um so was die "Erklärung zur Zweitwohnungsteuer" handeln.
» Beim Buergeramt abmelden bzw. Erstwohnsitz anmelden> (Ab jetzt bzw. rueckwirkend versuchen)
Abmelden kannst Du Deine Nebenwohnung nur, wenn Du ausgezogen bist. Zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnunge kannst Du sie jederzeit ummelden. Ob rückwirkend und wenn ja wie lange, hängt von der Stadt ab. Den Wohnsitz kannst Du getrost vergessen.
Mit Deinen Angaben lässt sich ansonsten nicht viel anfangen. Zumindest muss man wissen, um welche Stadt es sich handelt und ob Du Mieter/Eigentümer der Nebenwohnung bist.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank Alfred, hier noch mehr Information. Ich bin echt besorgt. Dankeschoen.

Also es handelt sich um Konstanz am Bodensee. Ich bin Student.
Bei der Wohnung handelt es sich um eine 2er WG und ich bin ein Mieter davon.
Als ich Nov 2007 meinen Zweitwohnsitz angemeldet habe, hat mir niemand etwas von der Steuer gesagt. Obwohl ich diverse Formulare ausgefüllt habe um den Zweitwohnsitz zu bekommen.
Auf dem Schreiben steht, dass das Amt nicht genügend Kapazität hat um alle Daten durchzugehen und ich jetzt melden soll was los ist.
Kann ich jetzt sagen ich habe damals faelschlicherweise einen Erstwohnsitz gemacht und es jetzt rueckwirkend als Erstwohnsitz will> Oder was ist der beste Weg aus der Misere.
Ich habe 14 Tage Zeit auf das Anschreiben zu antworten.
Muss ich das dann auch tun, falls ich es zum Erstwohnsitz ändere>

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ PeterDaMieter

So ganz steige ich da immer noch nicht durch, welches Amt Dir nun geschrieben hat – die Meldebehörde oder das Kassen- und Steueramt. So wie es klingt, ist es das Einwohnermeldamt.
Wenn Du Dich 2007 bei der Anmeldung der Nebenwohnung vertan hast (falsche Prognose gestellt) und jetzt festgestellt hast, dass Du Dich im Gegensatz zu der damaligen Prognose vorwiegend in Konstanz aufhältst, solltest Du das auch so angeben. Allerdings weiß ich nicht, welche „ diversen Formulare“ Du ausgefüllt hast, um mit Nebenwohnung registriert zu werden. Ansonsten kannst Du Dicht jederzeit ummelden. Ob das rückwirkend klappt, ist bei der Meldebehörde fraglich, aber auch nicht unbedingt erforderlich. Dem Kassen- und Steueramt gegenüber kannst Du jederzeit angeben, dass Du Dich vorwiegend in K. aufhältst.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

also so ganz steig ich jetzt nicht durch. Es war die Abteilung Steuern des Buergeramts. Ich schildere dir nochmals den Fall:

Ich Student, Erstwohnsitz (Zimmer bei den Eltern ohne Bad etc.) in einem Dorf, Zweitwohnsitz in Konstanz als Mieter in einer WG seit Nov 2007.
Für das erlangen des Zweitwohnsitz musste ich angeben, dass ich nur 2 Tage in Konstanz bin usw. (das meinte ich mit div. Formulare). Dabei hat mir niemand gesagt, dass jemals eine Steuer fällig wird.
Jetzt April 2010 kam der Fragebogen (siehe [link=http://www.konstanz.de/rathaus/02230/02473/index.html>lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDe4R8fmym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--]Fragebogen[/link])
mit der Bitte diesen zurück zu schicken.
Ich habe niemals zuvor Angaben zu ZWS gemacht.

Nun die Frage, was ich machen soll.
Wird die ZWS rückwirkend fällig wenn ich mich mit Erstwohnsitz in Konstanz nun anmelde>
Oder muss ich es erreichen, dass ich rückwirkend einen Erstwohnsitz in Konstanz bekomme>

Danke dir nochmals.

Was meinst du mit:
"Dem Kassen- und Steueramt gegenüber kannst Du jederzeit angeben, dass Du Dich vorwiegend in K. aufhältst."

-> dann muss ich doch bezahlen oder> Versteh ich nicht so ganz.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ PeterDaMieter

» Für das erlangen des Zweitwohnsitz musste ich angeben, dass ich nur 2 Tage in Konstanz bin usw. (das meinte ich mit div. Formulare).
War das damals nur eine Vermutung (Prognose) oder ist es tatsächlich so

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ Alfred

Es war eher eine Prognose, wie soll man schon wissen wie sich die nächste Zeit beim Beginn des Studiums entwickelt.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ PeterDaMieter

» Es war eher eine Prognose, wie soll man schon wissen wie sich die nächste Zeit beim Beginn des Studiums entwickelt.
Eben.
Lässt sich dann behaupten, dass diese Prognose ein Irrtum war und Du Dich - mehr oder weniger von Anfang an - meist in Konstanz aufgehalten hast> Kann dass Dein WG-Genosse evtl. bestätigen>
Wenn das mit dem vorwiegenden Aufenthalt in Konstanz so stimmt, solltest Du Dich sofort bei Einwohnermeldeamt mit Hauptwohnung registrieren lassen - das entspricht der gesetzlihen Regelung. Wenn das EMA mitmacht, so weit wie möglich rückwirkend.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ Alfred

Ok alles klar, dank dir.
Dann werde ich das morgen mal versuchen.

Muss ich dann den Fragebogen noch ausfüllen oder ist der dann bestandslos>

Was mich noch verwirrt...In dem Brief steht falls ich in KN schon abgemeldet bin solle ich denen das kurz mitteilen und muss das Dingens nicht ausfüllen.
Falls ich mich jetzt abmelde denen das mitteile und dann wieder als Erstwohnsitz anmelde...kommt dann die ZWS rueckwirkend>

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ PeterDaMieter

» Muss ich dann den Fragebogen noch ausfüllen oder ist der dann bestandslos>
Proboieren kann man alles.
» Was mich noch verwirrt...In dem Brief steht falls ich in KN schon abgemeldet bin solle ich denen das kurz mitteilen und muss das Dingens nicht ausfüllen.
Was das bedeuten soll, verstehe ich auch nicht.
» Falls ich mich jetzt abmelde denen das mitteile und dann wieder als Erstwohnsitz anmelde...kommt dann die ZWS rueckwirkend>
Das würde bedeuten, dass Du aus Deiner derzeitigen Wohnung ausziehst. Auf die rückwirkende ZWSt für die Nebenwohnung dürfte das eigentlich keine Auswirkung haben.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ Alfred

Ist es einfacher sich rueckwirkend am Zweitwohnsitz abzumelden oder diesen rueckwirkend in einen Erstwohnsitz zu verwandeln>

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Sonntag, 25.04.2010 (vor 5526 Tagen) @ PeterDaMieter

Es geht im Melderecht nicht um Wohnsitze und nicht um "einfacher"..
Du bist in KN mit Nebenwohnung registriert. Die kannst Du abmelden, wenn Du aus dieser Wohnung ausziehst. Wenn Du nicht ausziehst, aber festgestellt hast, dass Du Dich in dieser Wohnung zeitlich gesehen überwiegend aufhältst, kannst Du den Wohnungsstatus ändern lassen. Dann wird aus Deiner bisherigen Hauptwohnung die Nebenwohnung. Solltest Du aus der bereits ausgezogen sein/ausziehen, kannst Du die Wohnung auch ganz abmelden, und in Konstanz hast Du dann Deine alleinige Wohnung.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Montag, 26.04.2010 (vor 5525 Tagen) @ Alfred

So hier der neuste Stand, die Frau am Buergerbuero kann nur 4 Wochen rueckummelden. D.h. Anfang April. Bringt mir leider nicht viel.

Gibt es sonst irgendwelche Tipps wie ich nun auf den Fragebogen reagieren soll>

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Montag, 26.04.2010 (vor 5525 Tagen) @ PeterDaMieter

» So hier der neuste Stand, die Frau am Buergerbuero kann nur 4 Wochen rueckummelden. D.h. Anfang April. Bringt mir leider nicht viel.
Aber immerhin etwas - und für die Zukunft auch.
» Gibt es sonst irgendwelche Tipps wie ich nun auf den Fragebogen reagieren soll>
Hängt davon ab, was Du willst. Widerstandslos zahlen oder Ärger in Kauf nehmen und Widerspruch/Klageweg beschreiten. Ausgang ungewiss.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Montag, 26.04.2010 (vor 5525 Tagen) @ Alfred

So es hat sich was neues ergeben. Ich kann rückwirkend die Erstwohnung nach KN verlegen, wenn ich beweisen, dass dort auch mein Lebensmittelpunkt ist. Jetzt die Frage, wie mach ich das am besten>
Mitbewohnerin habe ich -> würde das auch bestätigen.
Telefon habe ich nicht -> schlecht>
Internet habe ich. Stromrechnungen auch (sind auch ziemlich hoch, glaube ich mal).

Was wäre denn sonst noch geeignet> Der Typ am Telefon hat gemeint am besten alles mitbringen, toller Tipp. :-)

Danke schonmals.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Montag, 26.04.2010 (vor 5525 Tagen) @ PeterDaMieter

falsch

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Montag, 26.04.2010 (vor 5525 Tagen) @ PeterDaMieter

» falsch
Was denn>

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

PeterDaMieter @, Montag, 26.04.2010 (vor 5525 Tagen) @ Alfred

» » falsch
» Was denn>
falscher Knopf :-)
Frage besteht noch. Sorry.

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Alfred @, Montag, 26.04.2010 (vor 5525 Tagen) @ PeterDaMieter

Toll, was die Kommunen alles möglich machen, um an das Geld anderer zu kommen.
Aber vorrangig geht es für Dich darum, „glaubhaft und plausibel“ darzulegen, dass die Wohnung in KN Deine vorwiegend genutzte Wohnung - also Deine Hauptwohnung - ist. "Beweisen" wirst Du es nicht können. Wo Dein Lebensmittelpunkt ist, tritt dahinter zurück. Zur Prognose bei der Anmeldung habe ich ja schon was geschrieben.
- zur Ergänzung Deiner eigenen Erklärung wäre die der Mitbewohnerin schon ganz gut
- Telefon und Internet wären für die Verweildauer in der Wohnung ein mögliches Indiz – wenn Du eine genaue Verbindungsaufstellung hättest
- Stromrechnung ist schon etwas deutlicher, bei zwei Personen in einer Wohnung (75 qm) sollte der Stromverbrauch im Jahr bei mindestens 2000 – 2500 kWh liegen, um die vorwiegende Verweildauer zu untermauern.
- manche Städte verlangen den Nachweis, dass am bisherigen Wohnort keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde – da sind dem bürokratischen Erfindungsreichtum keine Grenzen gesetzt und das übersteigt meine Fantasie..

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PeterDaMieter @, Dienstag, 27.04.2010 (vor 5524 Tagen) @ Alfred

Haha, es geht wohl doch nicht. :-)
Der Typ am Telefon gestern hat sich wohl vertan.
Naja jetzt ist alles zu spaet.

Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer...Wie verhalten?

Alfred @, Dienstag, 27.04.2010 (vor 5524 Tagen) @ PeterDaMieter

» Der Typ am Telefon gestern hat sich wohl vertan.
Eher weniger. Sieht von außen so aus, als hätte er keine Ahnung.
» Naja jetzt ist alles zu spaet.
Also widerstandslos zahlen - die Kommune freut's.

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schwamb @, Samstag, 15.05.2010 (vor 5506 Tagen) @ Alfred

Ich weiss zwar nicht, wie hoch die Zweitwohnungssteuer in Deinem Fall wäre, kann Dir aber den Rechtsanwalt Hermes aus München empfehlen, der mit zu Kosten einer Erstberatung geholfen hat und ein echter Spezialist auf diesem Gebiet ist.
Im Übrigen geht auch eine rückwirkende Ummeldung bzw. Abmeldung; hat in meinem Fall geklappt:-D