Untermiete München

Christian @, Montag, 02.10.2006 (vor 6507 Tagen) @ qbert

Hallo qbert,
was berechnet wird, kommt auf den Mietvertrag an.
Da Bad/WC und eventuell die Küche und bei einer Untermiete mitbenutzt werden dürfen, werden sie "anteilig" (hier wohl: pro Kopf) mitberechnet. Spielt aber eigentlich keine Rolle (nur bei "teilweise unentgeltlichem Überlassen"), da die Nettokaltmiete gem. Mietvertrag ausschlaggebend sein sollte.
Auf keinen Fall darf die gesamte Wohnung herangezogen werden.
Gruß


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