Hallo Marco,
Yvonne sollte prinzipiell zwar Recht haben, aber ich bin da etwas skeptischer.
Die Kommunen fragen nach Dingen und verlangen Auskünfte, bei denen die Grenzen der informationellen Selbstbestimmung wohl weit überschritten sein dürften. Zudem wissen die meisten Kommunen noch nicht so recht, wie sie mit dem Beschluss des BVerfG umgehen sollen. Viele haben sich dazu ihre eigene, durchaus unterschiedliche Auffassung zu Recht (>) gelegt. Die Frage der beruflichen Nutzung spielt dabei eine erhebliche Rolle und ist nach Auffassung einiger „Experten“ durchaus noch nicht geklärt.
So ist N. Meíer (Rechtsdirektor der Stadt Essen) der Meinung:
„Hingegen besteht bezüglich der Bestimmung des Begriffs der „beruflichen" Nutzung noch Klärungsbedarf.“
und K-A. Schwarz (Privatdozent und wissenschaftlicher Mitarbeiter) meint:
„Dies verlangt aber eine Klärung des Begriffs der beruflichen Nutzung - eine zentrale Frage, auf die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keine Antwort zu geben vermag.“
Beim gegenwärtigen Stand der Dinge sind da also auch für versierte Juristen noch allerlei Überraschungen und für die Gerichte viel Arbeit drin. Wäre fast eine Fachdiskussion im Forum wert!
Falls Bedarf besteht: Um auf Deine Fragen präziser antworten zu können, müsste ich wissen:
- In welcher Stadt ist die Nebenwohnung>
- In welcher Kommune ist die Hauptwohnung>
Gruß