berufliche Gründe? und Zweitwohnsitzsteuer

Marco @, Mittwoch, 04.10.2006 (vor 6848 Tagen)

Hi,

wie wird geprüft, ob eine Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird> Was für Nachweise werden akzeptiert bzw. verlangt in bezug auf Freistellung der Zweitwohnsitzsteuer für Verheiratete.

Reicht es zu begründen:
- Durch die Zweitwohnung können die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden> oder
- Staupunkte zur Arbeitsstelle werden durch die Zweitwohnung vermieden>

Grüsse
Marco

berufliche Gründe? und Zweitwohnsitzsteuer

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 05.10.2006 (vor 6848 Tagen) @ Marco

Hallo Marco,

mal ehrlich, ich glaube nicht, dass das geprüft wird.
Sobald man einen ZWS hat und ist verheiratet, fällt man durch das Raster und gut is.

Gruß
Yvonne Winkler

berufliche Gründe? und Zweitwohnsitzsteuer

FG, Montag, 23.10.2006 (vor 6830 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Hallo Marco,
»
» mal ehrlich, ich glaube nicht, dass das geprüft wird.
» Sobald man einen ZWS hat und ist verheiratet, fällt man durch das Raster
» und gut is.
»
» Gruß
» Yvonne Winkler


Zumindest in München wird ein nachweis über die berufliche Bedingtheit verlangt. Das kann eine formlose Bescheinigung des arbeitgebers, eine Imatrikulationsbescheinigung oder bei selbständigen/Freiberuflern eine selbst unterschriebene Erklärung sein.

berufliche Gründe? und Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Donnerstag, 05.10.2006 (vor 6848 Tagen) @ Marco

Hallo Marco,

Yvonne sollte prinzipiell zwar Recht haben, aber ich bin da etwas skeptischer.

Die Kommunen fragen nach Dingen und verlangen Auskünfte, bei denen die Grenzen der informationellen Selbstbestimmung wohl weit überschritten sein dürften. Zudem wissen die meisten Kommunen noch nicht so recht, wie sie mit dem Beschluss des BVerfG umgehen sollen. Viele haben sich dazu ihre eigene, durchaus unterschiedliche Auffassung zu Recht (>) gelegt. Die Frage der beruflichen Nutzung spielt dabei eine erhebliche Rolle und ist nach Auffassung einiger „Experten“ durchaus noch nicht geklärt.

So ist N. Meíer (Rechtsdirektor der Stadt Essen) der Meinung:
„Hingegen besteht bezüglich der Bestimmung des Begriffs der „beruflichen" Nutzung noch Klärungsbedarf.“
und K-A. Schwarz (Privatdozent und wissenschaftlicher Mitarbeiter) meint:
„Dies verlangt aber eine Klärung des Begriffs der beruflichen Nutzung - eine zentrale Frage, auf die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keine Antwort zu geben vermag.“
Beim gegenwärtigen Stand der Dinge sind da also auch für versierte Juristen noch allerlei Überraschungen und für die Gerichte viel Arbeit drin. Wäre fast eine Fachdiskussion im Forum wert!

Falls Bedarf besteht: Um auf Deine Fragen präziser antworten zu können, müsste ich wissen:
- In welcher Stadt ist die Nebenwohnung>
- In welcher Kommune ist die Hauptwohnung>

Gruß