Wohnhaft im Ausland mit Wohnung in Groß Gerau

punduunda @, Dienstag, 04.05.2010 (vor 5617 Tagen)

Ich wohne seit sehr vielen Jahren im Ausland und benutze einige Male im Jahr eine Wohnung in Groß-Gerau (Groß Gerau erhebt eine "Zweitwohnsitzsteuer"). In dieser Wohnung habe ich ein lebenslanges Wohnrecht.
Ist die Gemeinde berechtigt die "Zweitwohnsitzsteuer" von mir zu erheben>

Link zur Satzung:
http://www.gross-gerau.de/p/d1.asp>artikel_id=1163&liste=

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Wohnhaft im Ausland mit Wohnung in Groß Gerau

Alfred @, Dienstag, 04.05.2010 (vor 5617 Tagen) @ punduunda

Lässt sich so nicht beantworten – allenfalls mit „im Prinzip ja“.
Steht die Wohnung im Rest des Jahres leer>

Wohnhaft im Ausland mit Wohnung in Groß Gerau

punduunda @, Mittwoch, 05.05.2010 (vor 5616 Tagen) @ Alfred

» Lässt sich so nicht beantworten – allenfalls mit „im Prinzip ja“.
» Steht die Wohnung im Rest des Jahres leer>

Es handelt sich um einige Räume in einem Haus in denen ich Wohnrecht habe. Wenn ich nicht da bin stehen die mir zustehenden Räume leer.

Wohnhaft im Ausland mit Wohnung in Groß Gerau

Alfred @, Mittwoch, 05.05.2010 (vor 5616 Tagen) @ punduunda

Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich nicht um ein Wohnrecht für eine Wohnung, sondern um ein Wohnrecht für Räume in einem Haus/in einer Wohnung. Die Satzung der Stadt GG definiert nicht, was eine Wohnung ist – da kann man alles darunter verstehen – z.B. eine abgeschlossene Wohnung. Ich würde mich in der Sache nicht rühren und auf jeden Fall sehr genau prüfen, ob eine melderechtliche Registrierung überhaupt erforderlich ist.