Wohnhaft im Ausland mit Wohnung in Groß Gerau

Alfred @, Mittwoch, 05.05.2010 (vor 5616 Tagen) @ punduunda

Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich nicht um ein Wohnrecht für eine Wohnung, sondern um ein Wohnrecht für Räume in einem Haus/in einer Wohnung. Die Satzung der Stadt GG definiert nicht, was eine Wohnung ist – da kann man alles darunter verstehen – z.B. eine abgeschlossene Wohnung. Ich würde mich in der Sache nicht rühren und auf jeden Fall sehr genau prüfen, ob eine melderechtliche Registrierung überhaupt erforderlich ist.


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