Wohnhaft im Ausland mit Wohnung in Groß Gerau
Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich nicht um ein Wohnrecht für eine Wohnung, sondern um ein Wohnrecht für Räume in einem Haus/in einer Wohnung. Die Satzung der Stadt GG definiert nicht, was eine Wohnung ist – da kann man alles darunter verstehen – z.B. eine abgeschlossene Wohnung. Ich würde mich in der Sache nicht rühren und auf jeden Fall sehr genau prüfen, ob eine melderechtliche Registrierung überhaupt erforderlich ist.
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punduunda,
04.05.2010
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Alfred,
04.05.2010
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- Wohnhaft im Ausland mit Wohnung in Groß Gerau - Alfred, 05.05.2010
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Alfred,
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