Kölner Karneval

Schäl @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5247 Tagen)

Man mag ja fast den Dom nicht mehr sehen wollen wenn man die kreativen Bemühungen des Stadtkämmerers so mitkriegt. Hierbei ist nur bedingt hilfreich, dass nach Genuss des Forums ja wenigstens alle gleichmäßig verarztet werden.

Ich hätte dann wie viele auch eine Verständnisfrage (hüstel) zum Kölner Satzungsverbrechen und wäre den Heroen hier, die damit schon so lange ringen, für ein Statement überaus dankbar.

Besagte Stadt hätte gern die ZWS erhoben, rückwirkend vom 01.01.2005 natürlich und schickt deshalb einen Erhebungsbogen mit der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer. Glücklicher Adressat sind meine Eltern. Mein Bruder und ich sind im Haus meiner Eltern brav mit Erstwohnsitz/Hauptwohnsitz gemeldet. Wenn ich dann § 2 I lit. c der ZWS-Satzung v. 31.03.2009 richtig interpretiere, würden die von uns genutzten Zimmer Zweitwohnung(en) meiner Eltern darstellen.

Laut dem Beiblatt wäre es insoweit auch unerheblich, wenn das gesamte Haus steuerlich als Einfamilienhaus erfasst ist.

Mir sträubt sich natürlich alles, wenn reguläre Erstwohnsitze auf einmal ZWS pflichtig sein sollen, aber was Recht ist, Recht zu haben und Recht zu bekommen sind ja völlig verschiedene Schuhe.

Fragen, Anmerkungen, Hilfe>

TIA

Kölner Karneval

Alfred @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5247 Tagen) @ Schäl

Eine interessante Variante, mit der man die völlig unausgelastete Verwaltungsgerichtsbarkeit trefflich beschäftigen kann. Zugleicjh ein Beweis dafür, dass kein Unfug unmöglich ist.
Nach den im Netz einzusehenden Vordrucken (Steuererklärunng und Beiblatt) kann nur eine Negativerklärung abgegeben werden, da es sich nicht um Nebenwohnungen handelt. Aber das interessiert die Kölner Verwaltung sicherlich weniger als der 11.11.. Was da im Ergebnis rauskommt, ist durchaus ungewiss.
Also Negativerklärung abgeben, Empfang quittieren lassen und abwarten, was passiert.
Ggf. müsste eine Klage wegen Art. & Abs. 1 GG erfolgreich sein, da eine Besteuerung nur nach Alternative 3 ("weitere Wohnung ... für Familienangenörige ...") möglich erscheint.

» Hierbei ist nur bedingt hilfreich, dass nach Genuss des Forums ja wenigstens alle gleichmäßig verarztet werden.
Von Gleichmäßigkeit kann keine Rede sein, allenfalls von einer gleichhmäßigen Willkür.