Kölner Karneval

Alfred @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5247 Tagen) @ Schäl

Eine interessante Variante, mit der man die völlig unausgelastete Verwaltungsgerichtsbarkeit trefflich beschäftigen kann. Zugleicjh ein Beweis dafür, dass kein Unfug unmöglich ist.
Nach den im Netz einzusehenden Vordrucken (Steuererklärunng und Beiblatt) kann nur eine Negativerklärung abgegeben werden, da es sich nicht um Nebenwohnungen handelt. Aber das interessiert die Kölner Verwaltung sicherlich weniger als der 11.11.. Was da im Ergebnis rauskommt, ist durchaus ungewiss.
Also Negativerklärung abgeben, Empfang quittieren lassen und abwarten, was passiert.
Ggf. müsste eine Klage wegen Art. & Abs. 1 GG erfolgreich sein, da eine Besteuerung nur nach Alternative 3 ("weitere Wohnung ... für Familienangenörige ...") möglich erscheint.

» Hierbei ist nur bedingt hilfreich, dass nach Genuss des Forums ja wenigstens alle gleichmäßig verarztet werden.
Von Gleichmäßigkeit kann keine Rede sein, allenfalls von einer gleichhmäßigen Willkür.


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