Ablehnung des Widerspruchs

Alfred @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5229 Tagen) @ franzala

Was denn nun> Verstoß gegen das Melderecht seit 2007> Oder ab 2010>
Wenn Du Dich seit 2007 über das Jahr gerechnet vorwiegend in Magedeburg aufgehalten hast/jetzt noch aufhältst, ist in MD Deine Erstwohnung und ZWSt kann nicht erhoben werden.
Der Verstoß gegen das Melderecht steht auf einem anderen Blatt und wäre eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld).
Gegen den Widerspruchsbesheid hilft nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht.
Die Schuld an der Situation liegt aber kaum bei der Stadt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion