ZWS Meck.-Pomm.

Borstie17 @, Montag, 31.05.2010 (vor 5768 Tagen)

Hallo,
Ich habe folgendes Problem,
Ich bin Azubi - 22 Jahre alt - und habe deshalb eine Zweitwohnung in Friedland bei NB, die Stadt will ab 1.7.10 die ZWS erheben... Bisher habe ich meinen Zweitwohnsitz hier nicht angemeldet, weil ich es für überflüssig hielt. Mein "Hauptwohnsitz" ist bei meinen Eltern 60km entfernt.
Der Steuererhebung werde ich mich ja sicher nicht entziehen können, würde ich aber gern. Will aber auch nicht nachzahlen wenn es einer merkt das ich diese Wohnung unterhalte! :)

Kann ich die Steuer in die BAB miteinbeziehen>> Ist ja schließlich bedingt durch die Ausbildung...

Und wie soll ich vorgehen> Zweitwohnung anmelden und warten - oder selber auf die Erhebung Steuer hinweisen, wenn ich schon mal da bin... :-P

ZWS Meck.-Pomm.

Alfred @, Montag, 31.05.2010 (vor 5768 Tagen) @ Borstie17

Wo Du Deine Wohnsitze hast, ist unerheblich.
Die Registrierung von genutzten Wohnungen richtet sich nach dem Meldegesetz. Danach bist Du für die Wohnung in Friedland meldepflichtig. Ob mit Neben oder Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung richtet sich nach Deinen Lebensverhältnissen.
Wenn man nur eine Wohnung innehat gilt aus Sicht der Zweitwohnungsteuervermeidung, dass man diese Wohnung als Alleinige oder Hauptwohnung registrieren lassen sollte.

ZWS Meck.-Pomm.

Borstie17 @, Montag, 31.05.2010 (vor 5768 Tagen) @ Alfred

Mein Wohnsitz ist hinsichtlich meines BABs wichtig, Hauptwohnsitz >> keine ZWS ABER kein BAB mehr!!

Deshalb möchte ich konkrete Antworten auf meine o.g. Fragen...

Danke Trotzdem!

ZWS Meck.-Pomm.

Alfred @, Montag, 31.05.2010 (vor 5768 Tagen) @ Borstie17

» Mein Wohnsitz ist hinsichtlich meines BABs wichtig, Hauptwohnsitz - keine ZWS ABER kein BAB mehr!!
Stimmt m.E. so nicht und wäre, so wie Du es auslegst, sogar widersinnig. Die BAB soll die Ausbildung ermöglichen, wenn Auszubildende während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb
vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Die Berufsausbildungsbeihilfe ändert aber nichts an den gesetzlichen Bestimmungen zur Meldepflicht und danach bist Du in Friedland meldepflichtig - und zwar ganz konkret.