untervermieteter ZWS als Student...

Jan Bojaryn @, Essen/ Dresden, Freitag, 06.10.2006 (vor 6651 Tagen)

Hallo,

und Entschuldigung schonmal, falls die Frage bereits gestellt wurde. Ich habe bei einer Suche keine Antwort gefunden.

Ich bin in Essen als Student eingeschrieben, mache dort bis zum Sommer meinen Abschluss, und ziehe nun aus vornehmlich privaten Gründen nach Dresden - beruflich arbeite ich vor allem über Internet, gewerblich. Die Wohnung in Essen will ich angemeldet lassen und vorerst an eine Freundin untervermieten, bevor ich sie dann mit dem Ende meines Studiums als Nachmieterin vorschlage. Frage: Ist meine Wohnung in Essen dann mein Zweitwohnsitz> Muss ich Steuer bezahlen>

Falls ich Relevantes nicht erklärt habe, reiche ich das gern nach. Vielen Dank schonmal für diese Seite!

Gruß,
Jan

untervermieteter ZWS als Student...

Christian @, Freitag, 06.10.2006 (vor 6651 Tagen) @ Jan Bojaryn

Hallo Jan

die Frage ist meines Wissens so noch nicht gestellt worden.

Lassen wir die Gründe für diese etwas verzwickte Konstruktion Essen/Dreden mal außer Acht und beschäftigen wir uns mit der Frage, wann unter welchen Umständen was zu zahlen ist.

1. Vor der Zweitwohnungsteuer steht das Melderecht, das zu beachten ist.
a) Wer eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht hat sich innerhalb von zwei Wochen (Sachsen) oder einer Woche (NRW) bei der zuständigen Meldebehörde an- bzw. abzumelden.
b) Wer in Deutschland bereits gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate (Sachsen) oder zwei (NRW) Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, unterliegt wegen dieser Wohnung nicht der Meldepflicht. Ist man nach sechs/zwei Monaten aus dieser Wohnung nicht ausgezogen, so muss man sich innerhalb von zwei/einer Woche(n) anmelden. so was kann leicht vorkommen, da man unter Umständen vorher nicht weiß, wie lange man in einer Wohnung bleiben wird. So wären u. U. bis zu sechs Monaten Aufenthalt in Dresden (bei Hauptwohnung Essen) und dann zwei Monate Aufenthalt in Essen (bei Hauptwohnung Dresden) ggf. melderechtlich zulässig.
c) Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung dort, wo man sich vorwiegend (rein quantitativ nach zeitlicher Nutzung) aufhält. Ob das nun Dresden sein wird oder Essen bleibt, ist nach dieser Vorgabe zu entscheiden. Führt diese zeitliche Betrachtung zu keinem Ergebnis, ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. Damit steht fest, welche Wohnung Haupt- und welche Wohnung Nebenwohnung ist.
d) Aus welchen Gründen man eine Wohnung nutzt, ist unerheblich.

2. Sowohl Essen wie auch Dresden heben bei ihrer Zweitwohnungsteuer auf die Nebenwohnung ab und belegen im Regelfall deren Nutzer mit dieser Steuer. Aus den unterschiedlichen Fristen des Melderechts lässt sich nun vielleicht das eine oder andere konstruieren, um keine Zweitwohnungsteuer zahlen zu müssen.
Ansonsten:
Wenn es sich einigermaßen einrichten lässt (siehe Melderecht), wäre die billigste Lösung wahrscheinlich, die Dresdener Wohnung gleich als Hauptwohnung anzumelden und die Essener Wohnung als Nebenwohnung zu nutzen. Dann ist dort nur der selbst genutzte Anteil steuerbar. Ob die Freundin ebenfalls Zweitwohnungsteuer zu entrichten hat, hängt davon ab, ob sie dort mit Nebenwohnung oder alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung gemeldet sein wird.

Noch Fragen>

Gruß

untervermieteter ZWS als Student...

Jan @, Sonntag, 08.10.2006 (vor 6649 Tagen) @ Christian

» Noch Fragen>

Das nicht; aber vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!