Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

friedrich @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5536 Tagen)

Liebe Forumsbesucher, lieber Alfred,

habe in Köln HWS und einen NWS, was bestimmte berufliche Privilegien nachsichgezogen hat und heute immernoch Sinn machen könnte.

Dadurch, daß jetzt aber die ZWS für Jahre nachgefordert wird, stellt sich mir die Frage, ob dieser Vorteil bestehen bleibt. Es sei denn, daß ich eine Miete zugrund legen würde, die so gering ist, daß 10 % Steuer nicht ins Gewicht fallen.

Deshalb meine Frage, ob ich mit meiner Freudin eine Miete, sei es auch nur symbolisch, aushandeln durfte, so daß die Kaltmiete nur 50€ im Monat beträgt.

Würde die Stadt Köln das akzeptieren müssen oder gibt es Kriterien, nach denen ein Mindestpreis zugrunde gelegt wird>

Meine Vermieterin ist meine Freundin und gleichzeitig auch Wohnungseigentümerin. Sie selbst braucht nur noch die Nebenkosten zu zahlen, weil die Wohnung abgezahlt ist, weshalb sie mir ohne Probleme einen symbolischen Betrag berechnet hat.

Vielen Dank für die Unterstützung, Friedrich :-)

Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

Alfred @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5536 Tagen) @ friedrich

Du bist also in Köln mit Neben- und Hauptwohnung registriert. Ob Du Inhaber einer Zweitwohnung - und damit übehaupt steuerpflichtig bist - bist, ist aus Deinen Angaben nicht zu erkennen.

Ist die Nebenwohnung die Wohnung Deiner Freundin>
Zahlst Du dafür Miete und versteuert Deine Freundin diese Einkünfte>
Hast Du einen Mietvertrag oder kann Deine Freundin Dich jederzeit vor die Tür setzen>

Hast Du schon einen Steuerbescheid – wenn ja, mit welchem Datum>
Oder bist Du erst zu Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden>
Oder erwartest Du diese Aufforderung irgendwann>

Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

friedrich @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5536 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, vielen Dank für das prompte Reagieren. Meine Kommentare findest Du im Anschluß an Deine Fragen. Gruß

Ob Du Inhaber
» einer Zweitwohnung - und damit übehaupt steuerpflichtig bist - bist, ist
» aus Deinen Angaben nicht zu erkennen.
»
» Ist die Nebenwohnung die Wohnung Deiner Freundin> JA

» Zahlst Du dafür Miete und versteuert Deine Freundin diese Einkünfte> Eigentlich wird keine Miete gezahlt, deshalb versteuert sie keine Einkünfte aus unserem Mietverhältnis

» Hast Du einen Mietvertrag oder kann Deine Freundin Dich jederzeit vor die
» Tür setzen> nein, kann mich jederzeit vor die Tür setzen
»
» Hast Du schon einen Steuerbescheid – wenn ja, mit welchem Datum> nein, nur Aufforderung zur Erklärung der ZWS

Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

Alfred @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5536 Tagen) @ friedrich

1. So wie Du es schilderst, ist die Nebenwohnung ist für Dich keine Zweitwohnung im Sinne der verfassungswidrigen Kölner Zweitwohnungsteuersatzung
Aus folgenden Gründen: Du hast die Nebenwohnung nicht inne.
So kannst Du die Steuererklärung ausfüllen. Die Ziffern 9 bis 35 kannst Du streichen. Unterschrift nicht vergessen.

2. Was die Stadt dann macht, steht in den Sternen.
a) Sie kann Deine Negativerklärung akzeptieren. Das war es dann.
b) Sie schickt Dir trotzdem einen Steuerbescheid auf der Grundlage einer Schätzung. Dann ist eine Klage fällig.
a) wäre erfreulich, b) ist zu erwarten.

3. Ein Tipp noch aus gegebenen Anlässen:
Das Kassen und Steueramt neigt im Fall 2. b) zu der Behauptung, keine Steuererklärung erhalten zu haben. Das ändert zwar am Ausgang des Verfahrens nicht viel, aber Du bleibst auf den Gerichtskosten sitzen. Um das zu vermeiden:
- Steuererklärung persönlich abgeben und Abgabe auf einer Kopie quittieren lassen (Pförtner/Poststelle reicht da durchaus).
oder:
- ausgefüllte Steuererklärung im Beisein eines (oder mehrerer) unabhängigen Zeugen in einen Umschlag und dann in den Briefkasten stecken (sollte bei einer Verhandlung auch reichen).

Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

friedrich @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5536 Tagen) @ Alfred

Prima. Vielen Dank. DAs werde ich genau so machen. Bist Du per Mail zu erreichen> Ggf. würde ich den einen oder anderen Aspekt noch außerhalb des FORUMs ansprechen. Gruß F.

Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

Alfred @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5536 Tagen) @ friedrich

» Bist Du per Mail zu erreichen>

Ja, Umschlag unter Namen anklicken.